Steht alleinerziehenden ALGII-Empfängern, deren Kind volljährig ist, der Alleinerziehenden-Zuschlag weiterhin zu, wenn das volljährige Kind noch zur Schule geht?
betrifft Alleinerziehenden-Zuschlag bei ALGII
Antworten (5)
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UlieuleUlieule
Aufjedenfall solange , wie es zur Schule geht und kein eigenes Geld verdient.
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ivonne82ivonne82
nein dir steht dann kein alleinerziehendenzuschuss zu denn deine erziehungspflicht ist ja dann beendet weil deine tochter mit 18 volljährig ist. ich weiß das ist blöd aber leider so. denn der alleinerziehendenzuschuss ist nur dann zu zahlen wenn du allein erziehst. ich weisß das ändert an deiner finanziellen situation nichts. bei mir war es so das ich mit meinem mann von dem ich mich getrennt hatte noch einige monate in der gemeinsamen wohnung lebte. der kümmerte sich nicht um das kind und geld hat er mir auch nicht gegeben. hab harz4 beantragt und bekommen aber ohne diesen zuschuss. mit der begründung das ich nicht alleinerziehend bin. und wenn deine tochter 18 ist ist sie für sich selbst verantwortlich und du nicht mehr alleinerziehend. du kannst ja nochmal bei der arge nachfragen um sicher zu gehn. lg
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mijadoina Unter "geldsparen.de" kann man selbst ausfüllen und ausrechnen lassen. Da wird automatisch ab 18 Jahren der AEZ weggelassen.
Es steht aber auch in den Erklärungen, dass der AEZ nur für minderjährige Kinder bezahlt wird.
Leider, aber so ist das nun mal.
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primusvonquackprimusvonquack
Wenn du nicht mehr erziehend bist, gibt's auch keinen Zuschlag mehr.
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LiLBaBy1987LiLBaBy1987
soviel ich weiss schon. aber ich würd da einfach mal bei der arge nachfragen oder mich bei einer stelle wie pro familia oder caritas erkundigen, die kennen sich mit sowas auch aus
dann wir die Ausbildungsvergütung teilweise angerechnet.