1

Betrifft Abwrackprämie/Umweltprämie

Frage von milchkuh51 milchkuh51

Speziell frage ich nach der Beteudung Zulassung. Ich habe einen PKW im Aprill 2008 abgemeldet . Er ist Baujahr 1995 und wurde Mai 2007 auf mich zugelassen. Nun möchte ich gern wissen ob der Pkw noch nach der stilllegung noch auf mich zugelassen ist oder die Zulassung mit der Stilllegung erlicht. Wenn es nicht der Fall währe könnte ich mir ein neues Auto kaufen,denn so wie ich es aus den Flaier des Bundesamtes fur Wirtschaftsfoerderung herauslese (Die Ertzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpungt der Verschrottung erfolgt sein. Das Fahrzeug muss- zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung- für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers in Deutschland zugelassen sein).Ist also der PKW während der Stilllegung noch zugelassen oder ruht die Zulassung. Somit wenn es zutreffen sollte könnte ich das Auto verschrotten .Den Kfz-Brief habe ich ja noch. Wer kann mir in dieser Frage rechtlich helfen.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 2
    Antwort von H2SO4 H2SO4

    wenn das Auto abgemeldet ist ,ist es noch in deinem Besitz,aber nicht auf dich Zugelassen . für abgemeldete Fahrzeuge gibt es keine Prämie. das wäre dann ja Tür und Tor öffnen für Manipulationen. wenn das Fahrzeug ein Saisonkennzeichen hat ,dann wäre die Prämie fällig ,weil nur Vorübergehend Stillgelegt und nicht abgemeldet

  • 1
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    du bist nach wie vor der Eigentümer.

    Wenn im Gesetzestext ausdrücklich Zulassung steht, sehe ich kaum Chancen für dich. Aber dein Autohändler sollte es dir verbindlich sagen können.

  • 1
    Antwort von maiki01 maiki01

    Da bekommst Du nichts. Durch die Abmeldung wurde das Auto ja bereits aus dem Verkehr gezogen. Was hast Du mit dem Auto gemacht?

  • 0
    Antwort von Nobiwankenobi Nobiwankenobi

    Habe ähnliches Problem. PKW EZ 1996 auf mich seit 2002 ununterbrochen zugelassen - am 5.1.2009 abgemeldet da evtl. neuer Wagen angeschafft werden sollte. Jetzt will sich aber keiner festlegen ob ich Prämie bei Neuwagen erhalte. Punkt 4.2 der Richtlinie ist im letzten Teil schwammig formuliert. Weiß jemand Rat? Verschrottung wäre dann jetzt - und aus meiner Sicht war der Wagen zurückgerechnet von Verschrottung weit mehr als ein Jahr auf mich zugelassen.

    Gruss, Nobiwankenobi

  • 0
    Antwort von HelmutRn HelmutRn

    Das ist auf jeden Fall ein Grenzfall, da würde ich mich bei der Zulassungsstelle erkundigen!!! Aber eigentlich müßte das passen!

  • 0
    Antwort von Husband Husband

    Wenn das Fahrzeug stillgelegt ist (abgemeldet heißt ja vorübergehend stillgelegt), ist es nicht zugelassen. Inwieweit das eine Auswirkung auf die Prämie hat, kann Dir evtl. das entsprechende Amz beantworten

    Kommentar von attaatta attaattaattaatta

    abgemeldet ist abgemeldet und nicht vorübergehend Stillgelegt. Das wäre es mit einem Saisonkennzeichen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.