dav28 am 05.04.2008 um 0:23 Uhr
weiß nicht mehr weiter ! Bin seit letzten Jahres in Privatinsolvenz. Arbeite Vollzeit ! Lohn ca. 1100€ Nebentätigkeit ca 165€ Gebe auch alles immer schön an ! mir bleiben ja immer nur die knapp um die 900€ Nun zu meinem Problem ! meine Freundin hat keine Lehrstelle und auch keine arbeit gefunden ! Und nun ist Sie auch Schwanger geworden, also unser 1. gemeinsames Kind kommt dieses Jahr auf die Welt. Vom Arbeitsamt bekommen wir aber keine Leistung weil Sie ja noch nicht richtig gearbeitet hat und harz wurde abgelehnt weil die sagen ich verdiene zu viel und meine Insolvenz nicht berücksichtigt wird. Müssen Sie mir mehr Geld lassen wenn wir
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Soweit ich das sehe, interessiert sich die arge deshalb nicht für Deine Privatinsolvenz, weil es der Allgemeinheit nicht aufgelastet werden soll, dass sie "Deine" Schulden abbezahlt.
Denn darauf liefe es ja letztlich hinaus. Schließlich musst Du mit 900 Euro Netto leben können.
Du sprichst mal von "Dir" und mal von "Euch". Wenn Deine Freundin mit Dir in einer Wohnung wohnt, dann wird die arge wohl davon ausgehen, dass Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, zu dem später auch das Kind gezählt wird.
Demnach müsste mit 2 x 90% vom Regelsatz ausgegangen werden. Zuzüglich der Kosten für eine "angemessene" Wohnung...
Wenn bei der Berechnung nun herauskommt, dass Ihr keinen Anspruch auf Sozialgeld habt, dann könnte sich das natürlich durch die Geburt ändern. Aber auch das wäre ja immer noch nicht Dein Geld, sondern Geld, das der Bedarfsgemeinschaft insgesamt zusteht.
Wohngeld hat mit Sozialgeld nichts zu tun. Das kannst Du natürlich beantragen...
dav28 am 5. April 2008 01:45 Ja wir leben zusammen ! und ich habe 2 jobs ! will ja auch zahlen ! aber zu 2 mit dem auskommen was mir der treuhänder lässt ist nicht wirklich möglich,da er ja nur mich berücksichtigt.Und die arge berücksichtigt nicht was mir der treuhänder weg nimmt sondern mein gesamtes einkommen bevor er zuschlägt.das ist für ausenstehende sicherlich schwer zu verstehen ! ich kann leider nicht mehr wie arbeiten ! ich arbeite jetzt schon bis zu 70 stunden die woche ! Und die arge soll sicher nicht meine schulden zahlen. aber mann muss uns ja wohl auch eine chance geben zu leben ! genauso siehts leider auch mit dem wohngeld aus . deshalb weiß ich einfach nicht mehr weiter ! wir bekommen einfach nirgends hilfe !
sender am 5. April 2008 02:12 ............
sender am 5. April 2008 02:22 Ich denke, ich habe Dich schon recht gut verstanden.
Ich stelle mir gerade vor, dass Deine Freundin gar nicht bei Dir wohnt, sondern - sagen wir mal vereinfacht: in einer eigenen Wohnung in der Nähe. Dann würde sie möööglicherweise als ihre eigene Bedarfsgemeinschaft angesehen werden, später dann sie gemeinsam mit dem Kind.(mit eigenem Anspruch auf Hartz) Aber so etwas würde ich hier niemals öffentlich...
(Schmälern Unterhaltszahlungen eigentlich die Insolvenzforderungen...?)
Genau. Sobald das Kind auf der Welt ist besteht ja Unterhaltspflicht. Ein Kind ist dann immer im ersten Rang. Dann wird auch das neu berechnet, was der Treuhänder abzieht von Deinem Lohn.

Also ich bin selbst in der Privatinsolvenz und habe ein kleines Kind. Da ist die Grenze 1250€ was Euch zum Leben zusteht. Ich kenne mich auch mit der GFA(zuständig für HartzlV) gut aus. Laßt Euch nicht gleich abschrecken. Geht in die nächsthöhere Ebene und beschwert Euch. Geht zu ProFamilia, die helfen Euch auch. Ich hatte auch schon Probleme und glaub mir es lohnt sich, sich zu wehren. Es geht schließlich um Euer Kind!
moon73 am 5. April 2008 09:18 Dir steht, sobald das Kind auf der Welt ist eine höhere Freigrenze zu.

Dir wird ja in der Insolvenz und in der Wohlverhaltensphase der sogeannte pfandfreie Anteil des Einkommens belassen. Die Höhe des pfändungsfrei zu belassenen Anteils hängt von der Unterhaltspflicht ab. Für jeden Unterhaltsberechtigten steigt der pfändungsfreie Betrag um 230 € (oder so in dieser Größenordnung). Unterhaltspflicht besteht für das Kind, wenn es da ist und für die Mutter des Kindes ab sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Ab da musst Du also weniger an den Insolvenzverwalter/Treuhänder abgeben. Und von diesem belassenen Einkommen aus ist zu berechnen, ob es für Euch drei Leistungen auf ergänzendes Alg II und/oder Unterkunftskosten gibt.
Keiner muß bei uns verhungern. Deine Freundin kann sich bei dem sozial Dienst katholischer Frauen (tel. Nr. gibts in jeder größeren Stadt), helfen lassen. Nicht nur beratend, sondern auch finanziell. Nur Mut und viel Glück !!
habt ihr denn wenigstens schon wohngeld beantragt?
wenn das kind da ist muss in jedem fall alles neu berechnet werden.
aber deine freundin hat jetzt als schwangere auch einen anspruch auf 17 % mehrbedarf vom regelsatz.
kann ja nicht schaden, wenn ihr daher nochmal bei der arge einen antrag stellt.
dann habt ihr auch anspruch auf einmalige leistungen wie schwangerschaftsbekleidung und erstaustattung des kindes, dieser anspruch besteht auch wenn ihr kein hartz4 bekommt, aber wenig einkommen habt.
das kann net stimmen. mein bekannter sitzt gerade neben mir und arbeitet beim amt. er mein das gibt es gatnet.
dav28 am 5. April 2008 13:09 leider gibt es das schon !

Dir steht, sobald das Kind auf der Welt ist eine höhere Freigrenze zu. Wenn deine Freundin jetzt schon bei dir wohnt, dann beantrage ergänzendend ALG II. Lasst euch bitte nicht abwimmeln. Deine Freundin hat einen Mehrbedarf aufgrund der Schwangerschaft. Dadurch dass du arbeitest , steht dir auch ein höherer Freibetrag zu , der nicht auf Hartz IV angerechnet wird. Habt ihr den Antrag gestellt und eine Ablehnung bekommen? Oder wurdet ihr gleich mündlich abgelehnt? IHr könnt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen! Es gibt auch die Caritas oder Diakonie die euch Hilfe leisten in Form von Babyerstaustattung oder ähnlichem. Wenn deine Freundin alleine lebt, dann hat sie ja für sich alleine natürlich Anspruch auf AlG II!! Es gibt einen hilfreichen Link: da kannst du dir ganz fair deinen eventuellen ALG II Anspruch ausrechnen lassen. http://www.sozialhotline.de/
dav28 am 5. April 2008 13:07 haben einen direkten ablehnungsbescheid bekommen, haben ja gleich gemeldet das wir zusammen leben.
moon73 am 5. April 2008 15:08 hier noch einen link von der aktuellen pfändungstabelle, gilt auch bei privatinso, d.h. dir steht theoretisch mehr geld zu, als die 900 euro. Am besten du machst einen Termin mit deinem Treuhänder und regelst die Pfändungsgrenze mit ihm noch einmal neu. http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/pfaendungstabelle.htm Ob ihr anteilmäßig ALG II bekommt, das kannst du dir im Internet unter der homepage der sozialhotline durchrechnen lassen, bzw. auch bei google mal Hartz IV Rechner eingeben. Viel Erfolg und alles Gute für euch!
moon73 am 5. April 2008 15:29 Habt ihr eigentlich schon über eine Heirat nachgedacht? Wenn ihr nun bald eine Familie seid, dann macht das doch Sinn oder? Auch finanziell wäre es einfacher!
Ich bin in der selben Situation, nur ohne Kind. Hartz4 will meine Insolvenz nicht berücksichtigen, obwohl meine Verlobte und ich in einer Bederfsgemeinschaft leben. Habe die Sache meinem RA übergeben.Ich bin aber der Meinung Hartz4 muß zahlen und zwar nich für mich bzw meine Schulden sondern für meine Verlobte. Ich werde nicht zwei Erwachsene mit 1.100 Euro versorgen inkl. Miete, Strom, Telefon usw.Das Geld was bei der Insolvenz zum Leben bleibt ist ja für eine Person gedacht und nicht für eine ganze Bedarfsgemeinschaft.