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Betrieskostenabrechnung plötzlich da, obwohl 6 Jahre nie erhalten

gefragt von jeannie0712 am 08.11.2009 um 13:35 Uhr

Hallo, ich brauche dringend Eure Hilfe... Ich bin seit 2003 Mieterin einer Mietwohnung...ca 55qm. Seit dem Jahre 2003 habe ich nie eine Betriebskostenabrechnung erhalte, sondern lediglich detailliert Heizkostenabrechnungen. mal hatte ich ein Guthaben, mal mußte ich etwas nachzahlen. Nun habe ich vor 2 Wochen ERSTMALIG eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.05.2008-30.04.2009 erhalten und soll nun aufeinmal 295€ nachzahlen. Ich habe mit einigen Mietern in dem Haus gesprochen und alle hatten nur eine Heizkostennachzahlung...Sie haben zwar auch eine Betriebskostenabrechnung erhalten, wie wahrscheinlich jedes Jahr, aber keine Nachzahlung...lediglich eine Umlagenanpassung der Miete..also Erhöhung der monatlich zu zahlenden Betriebskosten...die ich übrigens zusätzlich auch erhalten habe. Wie kann es sein, dass ich nie eine BK-Abrechnung erhalten habe und nun so eine hohe Nachzahlung erhalte und das anscheinend als einzige Mietpartei??? Sind BK-Kosten nicht Kosten, die auf alle Mietparteien aufgeteilt werden? Ich bin völlig sprachlos und hoffe Ihr könnt mir helfen. Liebe Grüße


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hajottka
beantwortet von hajottka am 8. November 2009 13:37
2x
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Die Kosten müssen ja detailliert aufgeschlüsselt sein. Daran solltest Du erkennen können, was es ist und ob das so vereinbart war.


anonym
beantwortet von doris11 am 8. November 2009 13:36
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FRage zurück: warum bitte hast du dich nie darum gekümmert,....


fauzi1
beantwortet von fauzi1 am 8. November 2009 13:37
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geh damit zu einem anwalt für Mietrecht oder dem Mieterverein. Die können dir den besten rechtlichen rat geben.


Haesilein1951
beantwortet von Haesilein1951 am 8. November 2009 13:49
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Hallo Jeannie,
als erstes musst Du Deinen Mietvertrag prüfen.
Was wurde vereinbart.

Hast Du eine Betriebskosten-Vorauszahlung für alle Betriebskosten
oder eine "Betriebskosten-Pauschale;
das ist erst einmal wichtig, um Deine Frage korrekt beantworten zu können.
Hast Du eine BK-Vorauszahlung vereinbart, hast Du auch Anspruch auf eine jährliche Betriebskosten-Abrechnung und der Vermieter auf eine Nachzahlung.
Du kannst jetzt für die letzten 3JaHRE diese Abr. noch anfordern. Wenn sich daraus ein Guthaben ergibt, muss dies der Vermieter auszahlen. Nachforderungen seitens des Vermieters sind allerdings nicht mehr möglich. Bei einer BK-Pauschale, kann der Vermieter die Pauschale erhöhen; er muss jedoch keine Abrechnung erstellen. Forderungen oder Guthaben fallen nicht an. Beachte bitte, es können innerhalb eines Hauses verschiedene Mietverträge existieren.

Kommentar von jeannie0712 am 8. November 2009 13:54

Hallo Haesilein,

ich habe zahle monatlich einen Betriebskostenvorschuss in Höhe von 70€, also eine BK Vorauszahlung und keine Pauschale, oder?? Liebe Grüße Jeannie0712

Kommentar von guterwolf am 8. November 2009 14:01

nee, keine Pauschale.

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 8. November 2009 17:29

Hallo Jeannie, wenn dies so ist, dass Du eine BK-Vorauszahlung bezahlt hast, dann würde ich Dir folgendes vorschlagen:
Prüfe, ob die abgerechneten Betriebskosten auch in Deinem Mietvertrag detailiert vereinbart wurden und welcher Umlageschlüssel. z.B. weil da steht alle BK nach §2 der BetrV oder II.BV. Nur wenn dies alles zutrifft musst Du die Nachzahlung an den Vermieter bezahlen. Schreibe Deinem Vermieter, dass Du Anspruch hast, dass er Dir die BK-Abr. der letzten 3 Jahre vorlegt, danach bist Du bereit, den NZ-Betrag zu bezahlen, (davon ziehst Du dann evtl. dass von diesen letzten 3Jahren zustehenden Guthaben ab.
hier noch ein hilfreicher Link, wie eine BK-Abr. aussehen muss:
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk14_merkblatt-nebenkosten-pruefung.htm


anonym
beantwortet von jeannie0712 am 8. November 2009 13:43
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Gute Frage..ich hab halt nie eine bekommen. Nur diese 295€ Nachzahlung sind nur für diese oben genannte Periode und nicht für die 6 Jahre. Kann es sein, dass sich die letzten zu viel BK bezahlt habe und die Vermieterin dies einbehalten hat, statt mir auszuzahlen und ich deswegen keine BK erhalten habe? Die Abrechnung enthält übrigens keine detaillrten Angaben, keine Vergleichszahlen zum Vormonat noch Angaben zu angesetzten Kosten..??? Die BK ist 1 Seite lang..;0/


Kommentar von guterwolf am 8. November 2009 13:54

wenn die Abrechnung nicht detailliert ist, musst du sie nicht zahlen. Es müssen alle Posten beschrieben sein (die auch im MV genannt sind) und auch der Abrechnungsschlüssel muss für dich erkennbar sein.


anonym
beantwortet von Katja555 am 8. November 2009 13:46
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Hallo, normalerweise ist es auch so BK-Kosten sind gleichmäßig auf alle Mietparteien auf zu teilen und wird dann wenn es mehr geworen ist auf die Mietnebenkosten umgelegt aber die Mehrkosten müssen erst ausgelichen sein. Es kann aber nicht sein das nur eine Mietpatei mehr Betriebskosten hat (Denn in ein Mehrfamilienhaus brauchen alle gleich viel) Bei soetwas ist es immer Ratsam z.B. im Mieterschutzbund zu sein oder wenigsten eine Rechtschutz zu haben. Du kannst auch zum Mieterschutzbund gehen und nun beitreten dann übernehmen die das!

Ich hoffe das ich Dir weiter helfen konnte. Liebe Grüße von Katja


anonym
beantwortet von guterwolf am 8. November 2009 13:53
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Betriebs- und Heizkostenabrechnung wird im allgemeinen zusammen erstellt.

Du kannst anhand der Abrechnung sehen, wie der Abrechnungsschlüssel aufgeteilt ist, d.h. nach den gesamten qm des Hauses und dann für deine eigene Wohnung.

Ist in den Betriebskosten Wasserverbrauch enthalten?

Welche Posten sind denn aufgeführt und wie aufgeschlüsselt?

Kommentar von jeannie0712 am 8. November 2009 13:57

Ich habe immer nur eine detaillierte Heizkostenabrechnung erhalten. Die Kosten der BK sind auf einer DIN A 4 in etwas so dargestellt:

BSR : Summe Strom: Summe Hauswartlohnkosten : Summe Wasser: Summe Reiigung: Summe

Wirklich nur so...;0(

Kommentar von guterwolf am 8. November 2009 14:00

ok, und die Summe sind durch was geteilt? Durch qm?

Müsste so sein: Hausstrom 300 € : 300 qm = 1 €/qm x 60 qm = 60 €

Und wie ist das Wasser abgerechnet? Nach Verbrauch? Personen?

Kommentar von guterwolf am 8. November 2009 14:02

wenn du möchtest schick mir die Abrechnung mal oder schreib mir eine mail.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 8. November 2009 19:36

Heizkosten gehören zu den Betriebskosten, wie auch die Nebenkosten (Versicherung, Wasser, Aufzug, Hausstrom, Hausmeister usw.).


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