1

Betriebsvereinbarung vs. Tarifrecht

Frage von fatfrehley fatfrehley

In seinem Arbeitsvertrages hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf 27 Tage Urlaub.

Der Tarifvertrag für das Unternehmen setzt 26 Tage an.

Eine Betriebsvereinbarung besagt, dass 30 Tage gewährt werden müssen.

Was gilt.??

Mein Lösungsansatz „Arbeitsvertrag schlägt Tarifvertrag“ also 27 Tage.“(Günstigkeitsprinzip)

„Betriebsvereinbarung schlägt Arbeitsvertrag“(Günstigkeitsprinzip) also 30 Tage

aber was ist mit § 77 Abs. 3 BetrVG

(3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 2
    Antwort von hannastgt hannastgt

    Die Betriebsvereinbarung gilt solange sie nicht nachteilig für den AN ist. In diesem Fall gelten die 30 Tage.

  • 1
    Antwort von docbde docbde

    Wenn der TV eine Öffnungsklausel enthält, kann schon die BV gelten. Da fragst Du am besten Deine Gewerkschaft! Ach, Du wolltest die Beiträge sparen? Tja, dann musst du jetzt wohl dumm sterben ;-)

    Kommentar von fatfrehley fatfrehley

    Nein....darum geht es nicht war Teil einer IHK Prüfung

  • 0
    Antwort von betriebsratkp betriebsratkp

    Die klare Hierarchie lautet nach meinem Wissen doch: 1. Betriebsverfassungsgesetz 2. Tarifvertrag 3. Betriebsvereinbarung

    Jede untergeordnete Vereinbarung darf bessere Bedingungen für AN (Arbeitnehmer) aushandeln und vertraglich festlegen als die übergeordnete Instanz und die sind auch gültig. Ungültig weil nicht gestattet ist eine für den AN schlechtere Vereinbarung als die übergeordnete. Aussage IGMetall zu Betriebsvereinbarungen in einer Betriebsrats-Sprechstunde A. Sos -Betriebsratsvorsitzender-

  • 0
    Antwort von Rotweissfuchs Rotweissfuchs

    Hallo,

    es gelten die 30 Tage nach BV.

    ==> Günstigkeitsprinzip

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.