gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Betriebsvereinbarung vs. Tarifrecht

gefragt von fatfrehley am 10.07.2009 um 19:59 Uhr

In seinem Arbeitsvertrages hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf 27 Tage Urlaub.

Der Tarifvertrag für das Unternehmen setzt 26 Tage an.

Eine Betriebsvereinbarung besagt, dass 30 Tage gewährt werden müssen.

Was gilt.??

Mein Lösungsansatz „Arbeitsvertrag schlägt Tarifvertrag“ also 27 Tage.“(Günstigkeitsprinzip)

„Betriebsvereinbarung schlägt Arbeitsvertrag“(Günstigkeitsprinzip) also 30 Tage

aber was ist mit § 77 Abs. 3 BetrVG

(3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Betriebsvereinbarung (6)
Tarifrecht (6)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von hannastgt am 10. Juli 2009 20:00
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Betriebsvereinbarung gilt solange sie nicht nachteilig für den AN ist. In diesem Fall gelten die 30 Tage.


anonym
beantwortet von docbde am 10. Juli 2009 20:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn der TV eine Öffnungsklausel enthält, kann schon die BV gelten. Da fragst Du am besten Deine Gewerkschaft! Ach, Du wolltest die Beiträge sparen? Tja, dann musst du jetzt wohl dumm sterben ;-)

Kommentar von fatfrehley am 10. Juli 2009 20:06

Nein....darum geht es nicht war Teil einer IHK Prüfung


anonym
beantwortet von Rotweissfuchs am 31. Juli 2009 20:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo,

es gelten die 30 Tage nach BV.

==> Günstigkeitsprinzip


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.