In seinem Arbeitsvertrages hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf 27 Tage Urlaub.
Der Tarifvertrag für das Unternehmen setzt 26 Tage an.
Eine Betriebsvereinbarung besagt, dass 30 Tage gewährt werden müssen.
Was gilt.??
Mein Lösungsansatz „Arbeitsvertrag schlägt Tarifvertrag“ also 27 Tage.“(Günstigkeitsprinzip)
„Betriebsvereinbarung schlägt Arbeitsvertrag“(Günstigkeitsprinzip) also 30 Tage
aber was ist mit § 77 Abs. 3 BetrVG
(3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein
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Die Betriebsvereinbarung gilt solange sie nicht nachteilig für den AN ist. In diesem Fall gelten die 30 Tage.
Wenn der TV eine Öffnungsklausel enthält, kann schon die BV gelten. Da fragst Du am besten Deine Gewerkschaft! Ach, Du wolltest die Beiträge sparen? Tja, dann musst du jetzt wohl dumm sterben ;-)
Nein....darum geht es nicht war Teil einer IHK Prüfung
Hallo,
es gelten die 30 Tage nach BV.
==> Günstigkeitsprinzip