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Betriebsvereinbarung vor Gesetz?

Frage von mary688 mary688

Kann der Betriebsrat gemeinsam mit den Führungskräften eine Betriebsvereinbarung geltend machen in der eine andere Regelung vereinbart wurde als im Gesetz ?

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Antworten (8)

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    Antwort von wollyuno wollyuno

    nur wenn es das gesetz zulässt

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    Antwort von mary688 mary688

    Es geht darum dass im Gesetz Teilzeit und Befristung im §12 (2) steht, dass die MA 4Tage vorher über eine Schichtveränderung informiert werden müssen. Der AG möchte an dieser Stelle jedoch flexibler werden. Der Wunsch lautet: Optionale Regelungen zu treffen. I.S.v. Schichtmodell lautet 8h/Tag und kann sich optional auch auf 8,5h/Tag verändern. Der MA soll es vorher schon wissen, dass diese Möglichkeit besteht. Wird man der Regelung des §12(2) trotzdem gerecht? Die MA sollen schon 4 Tage vorher von der Option wissen, doch ob diese umgesetz wird nur im Falle einer Störung.

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    Antwort von hapezi hapezi

    Ja, wenn Sie nicht im Widerspruch zum Gesetz steht!

    Beispiel 1. gesetzlich stehen einem Arbeitnehmer 20 Tage Urlaub zu. Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass der Arbeitgeber jedem Angestellten 25 Arbeitstage Urlaub gewährt, wenn z.B. die 5 zusätzlichen Tage von Arbeitgeber fest verplant werden dürfen...

    Beispiel 2. die maximale Arbeitszeit pro Tag darf nur in klar definierten Ausnahmen 10 Std./Tag überschreiten. Ein BR kann also nicht eine tägliche Arbeitszeit von 11h vereinbaren...

    Generell gilt aber die Betriebsvereinbarung als kleinste und individuellste Ebene. Darüber liegen noch tarifliche Vereinbarung, Arbeitsvorschriften, Gesetze... Das alles kann als Ergänzung gestaltet werden, aber ein Gesetzt lässt sich damit nicht umgehen oder aus hebeln.

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    Antwort von ereste ereste

    Nein, ein Gesetz darf nicht außer Kraft gesetzt werden. Es sei denn, zu einem bestimmten Aspekt läßt es einen Spielraum oder eine Ausnahme zu. Also muss man die konkrete Regel genau mit dem Gesetz vergleichen (du meinst das Arbeitszeitgesetz? und wie lautet die Stelle in der Betriebsvereinbarung?).

    Kommentar von mary688 mary688

    Bitte siehe oben und vielen Dank schon´mal ;)

    Kommentar von ereste eresteereste

    In dem §12 (2) TzBfG geht es mehr um die "Lage der Arbeitszeit". Also beim Schichtplan, ob du z.B. am Sonntag eingeteilt bist oder nicht, ob du am Tag X Früh- oder Spätschicht hast. Also wie deine Schichten "liegen" und das ist was anderes als die Frage, ob eine Schicht 8 oder 8 1/2 Stunden dauert (das ist die Dauer oder Länge der Schicht, nicht ihre Lage).

    Ich denke, mit §12 (2) hat deine Frage nichts zu tun. Aber ich bin keine Juristin und kann dir nicht sagen, ob die Dauer der Schicht spontan um 30 Min. verlängert werden darf, wenn diese Möglichkeit vorher bekannt ist.

    Vielleicht ist der Betriebsrat fit und gut informiert und hat das evtl. zusammen mit der Gewerkschaft gut geprüft? Oder bist du da eher misstrauisch? Dann Gewerkschaft fragen.

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    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    Kommt drauf an.. sittenwidrige bspw. sicherlich nicht.

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Es wäre sicher leichter zu antworten, wenn man in etwa wüßte, um was es geht. Oft läßt auch das Gesetz Gestaltungsspielräume zu.

    Kommentar von mary688 mary688

    Ich habe es oben expliziter erklärt

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Eine derartige Flexibilisierung der Arbeitszeit stellt sicher keinen Verstoß gegen irgendwelche Gesetze dar, insofern die Gesamtarbeitszeit und die Pausenzeiten eingehalten werden.

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    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der aber nicht nur Rechte und Pflichten dieser Betriebsparteien begründet, sondern auch (wie ein Gesetz oder Tarifvertrag) verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes formuliert.

    Warum nicht einfach mal googlen?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsvereinbarung

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    In gewissren Themenbereichen schon aber längst nicht in allen.Immer dann wenn im Gesetz von kann -Leistung gesprochen wird.

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