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Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten

Frage von ralosaviv ralosaviv

Hallo Leute,

in einem Betrieb mit mehreren Hundert Beschäftigten besteht eine Betriebsvereinbarung aus der Steinzeit, dass es für die Beschäftigten eine gleitende Arbeitszeit gibt. Damals betrug die wöchentliche Arbeitszeit 35 Stunden. Beginn und Ende der AZ sind auf 8 bis 17 Uhr von Montag bis Freitag fest gelegt.

Heute beträgt die wöchentliche Arbeitszeit lt. Tarifvertrag 42 Stunden. Abzüglich der gesetzl. Pausen ist im genannten Zeitfenster keine Gleitzeit mehr möglich.

Die GF sieht keinerlei Hindernisse für Gleitzeit in einem Fenster zwischen 6 und 18 Uhr.

Der BR weigert sich beharrlich, einer Änderung zuzustimmen.

Gibt es legale Möglichkeiten einzelnen Arbeitnehmern oder Abteilungen die Ableistung ihrer Sollarbeitszeit außerhalb der alten Rahmenzeit zu ermöglichen?

Danke für kompetente Anworten.

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Antworten (1)

  • 1
    Antwort von Familiengerd Familiengerd

    Hallo, bei einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit handelt es sich um eine sogenannte "erzwingbare" Betriebsvereinbarung; sie kann zwar von einer der beiden Vertragsparteien - also Betriebsrat und Arbeitgeber - gekündigt werden, bleibt aber bis zur Vereinbarung einer neuen Regelung wirksam.

    Ich gehe davon aus, dass die ursprüngliche Arbeitszeit von 35 Wochenstunden ebenfalls eine tarifliche Festlegung war. Da die tarifliche Arbeitszeit jetzt auf 42 Wochenstunden festgelegt worden ist, kann man sagen, dass die Geschäftsgrundlage für die aktuelle Betriebsvereinbarung - die ja auf 35 Wochenstunden basierte - durch den neuen Tarifvertrag zur Arbeitszeit entfallen und die Betriebsvereinbarung damit hinfällig geworden ist.

    Meiner Meinung nach sollte der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber möglichst schnell über eine neue/modifizierte, den erweiterten Arbeitszeiten angepasste Betriebsvereinbarung verhandeln!

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