Hallo Leute,
in einem Betrieb mit mehreren Hundert Beschäftigten besteht eine Betriebsvereinbarung aus der Steinzeit, dass es für die Beschäftigten eine gleitende Arbeitszeit gibt. Damals betrug die wöchentliche Arbeitszeit 35 Stunden. Beginn und Ende der AZ sind auf 8 bis 17 Uhr von Montag bis Freitag fest gelegt.
Heute beträgt die wöchentliche Arbeitszeit lt. Tarifvertrag 42 Stunden. Abzüglich der gesetzl. Pausen ist im genannten Zeitfenster keine Gleitzeit mehr möglich.
Die GF sieht keinerlei Hindernisse für Gleitzeit in einem Fenster zwischen 6 und 18 Uhr.
Der BR weigert sich beharrlich, einer Änderung zuzustimmen.
Gibt es legale Möglichkeiten einzelnen Arbeitnehmern oder Abteilungen die Ableistung ihrer Sollarbeitszeit außerhalb der alten Rahmenzeit zu ermöglichen?
Danke für kompetente Anworten.
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