Ich will meinen kleinen Laden (Tabak-Lotto-Zeitschriften) verkaufen. Die Ladeneinrichtung gehört dazu. Diese ist zwar abgeschrieben, aber noch top i. O. Kann ich die zu irgendeinem Preis verkaufen oder gibt es da bestimmte Wertermittlungsrichtlinien. Ist bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns dieser Wert dann abzuziehen? Hat jemand (am besten ein Steuerberater) gute Tips für mich, wie ich das ganze am steuernsparendsten händeln kann. Ich bin noch keine 55 Jahre und kann deshalb keinen Freibetrag in Anspruch nehmen. Vielen Dank für alle guten Antworten im Voraus.
Betriebsveräußerung
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BehrensStB Der Verkauf der Einrichtung ist steuerpflichtig, der Gewinn daraus (Erlös minus Buchwert) zählt mit zum Veräußerungsgewinn, egal,ob der Verkaufspreis 50T€ inklusiv oder 40T€ exklusiv zuzüglich Einrichtung ist. Die Fünftelregelung gilt für beides. Der Veräußerungsgewinn unterliegt nicht der Gewerbesteuer. Für die Umsatzsteuer gilt, dass eine Betriebsveräußerung im Ganzen (liegt hier vor)gar nicht steuerbar ist, also keine Umsatzsteuer ausweisen im Vertrag. Übrigens: 2 Verträge machen (einen nämlich fürs Finanzamt und einen für den Verkäufer "privat" oder "inoffiziell") oder "privat" verkaufen, da abgeschrieben ist alles Quatsch. 1. will der Käufer den gezahlten Betrag abschreiben können, 2. begibt man sich in die Hand des Käufers und wird erpressbar, 3. weiß das Finanzamt auch, dass abgeschriebene Sachen noch lange nicht wertlos sein müssen und 4. ist das Steuerhinterziehung und keine Frage der Intelligenz, eher ein Fall von Doofheit und kein Kavaliersdelikt! Für diese Transaktion brauchst Du einen Steuerberater! Mach Dir über meine Homepage unter http://www.stb-stb.de ein Bild von mir und ruf an. Ich sitze in Wuppertal: 0202/556088.
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2Antwort von
wfwbinderwfwbinder
Der Käufer wird ja an der Einrichtung interessiert sein, weil er sich sonst eine neue kaufen muss.
Wenn der gesamte Betrieb veräußert wird, verkauft man (auch wenn die Sachen ncoh in Ordnung sind) mehr den Kundenstamm (auch Firmenwert genannt), die vorhandene Ware udnerst in dritter Linie die Einrichtung.
Der üblcihe Preis für solche Betrieb sind ca. 10 Jahresgewinne (+/- Sondereinflüsse.)
Um eine klare Aussage zu treffen, müßte man die Struktur kennen. Tabakwarenhandel ist ein weiterbegriff. Das geht vom Kiosk mit einem hohen Zigaretten- udn Zeitschriftenanteil, bis zum Spezialgeschäft mit einem hohen Anteil von Zigarren udn einem gut gefüllten Homidor.
Dieser Warenbestand geht natürlich gegen den Preis.
Welche Steuerspartricks es gibt, kann man erst entscheiden, wenn man abschlüsse gesehen hat, den Kaufpres kennt und weiss, wie die zukünftigen Pläne des Verkäufers sind.
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SophiaD Firmenwert. Genau so ist es. Mit dem Käufer ist das soweit geklärt. Ich weiß nur noch nicht, was es für Möglichkeiten gibt - steuerlich. Aber: 10 Jahresgewinne? Das ist doch sehr utopisch. Es ist ein typischer Laden wie es viele gibt, kein Spezialgeschäft. Warum machen es "Experten" Ihrer Gilde immer so kompliziert und müssen erst was weiß ich wie viele Jahresabschlüsse etc. pp sehen. Bei so einem "Einzelkämpfer" mit kleinem Laden und max. 20-30 T€ Gewinn. Und was hat das mit meinen Zukunftsplänen zu tun? Normalsterblicher bleiben, nur mit etwas weniger Streß.
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wfwbinderwfwbinder Hier ist nciht der Platz für eine Einzeberatung. BAer ch kann ja überlegen, ob eine Rente statt einer einmalzahlung günstiger ist, oder der Käufer zahlt eine Summe in eine Rentenversicherung ein und man tauscht.
Die Angabe mit den 20-30 T war in der Frage nciht enthalten, also frage ich automatisch nach dem Abschluss.
Wenn ich der Berater des Käufer wäre, müßte ich auch wissen, wie die Struktur der Umsätze ist (wievel Zigaretten, wieviel Zeitschriften) um die Chancen des kaufs abschätzen zu können.
Das Steuerrecht ist leider zu kompliziert um aus drei Angaben eine optimale Lösung zu entwickeln.
Ausserdem st Jahresgewinn nciht gleich Jahresgewinn. Man zieht bei den Berechnungen nämlch den Unternehmerlohn ab. aber wie gesagt, das sind alles Angaben, die ich mir aus den Abschlüssen entnehme. Aus 37 Jahren Beratungserfahrung habe ich nämlich entnommen, glaube alles, nur nie dem Unternehmer.
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dackelnerodackelnero ...also, für die einzige sinnvolle Antwort hier: DH.
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@Sophia, die "Zukunftspläne" zielen auf bestimmte steuerliche Gestaltungen, auf die man bei Vorliegen der Voraussetzungen hinwirken kann. -
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Palli Bisher bist Du ja ohne Steuerberater gut ausgekommen. Ist ja auch bei einer Einnahmen/Überschuß Buchführung ganz gut möglich. Nur bei einer Veräußerung würde ich hier wirklich mal einen Steuerberater beauftragen. Ein paar Hundert Euro Steuerberaterhonorar können schnell Ein- oder Zweitausend Euro Ersparniss bedeuten. Falls Du einen kompetenten Steuerberater suchst, habe ich hier einen Tipp für Dich: http://www.steuerberaterstern.de
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SophiaD http://www.steuerberaterstern.de - habe ich eine Absage bekommen, da in meiner Region nicht "anwesend".
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thomaszg2872thomaszg2872
naja die ladeneinrichtung ist abgeschrieben. =buchwert null. wenn er dir etwas dafür gibt zählt es natürlich mit zum veräußerungsgewinn. es ist eine frage der intelligenz wie du das löst. ich kann hier nicht schreiben: hinterziehe steuern!
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BrausepaulBrausepaul
Angebot und Nachfrage. Wenn keiner zahlt, was Du forderst, musst Du mit dem Preis runter. Es ist eine Einnahme und da Du aus der Abschreibung den Steuervorteil genutzt hast, musst Du logischerweise den Mehrerlös auch versteuern. Ob es bei Betriebsaufgabe Freibetärge bekommst, weiß ich jetzt auswenig auch nicht.
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SophiaD Soweit war ich auch schon. Das ist auch nicht das Problem. Verkaufe ich für 50 T€ incl. der Einrichtung, muß ich als Betriebsveräußerungserlös 50 T€ versteuern. Hierfür gibt es eine ermäßigte Besteuerung (sogen. Fünftelregelung) Verkaufe ich für 40 T€ und die Einrichtung extra, wird das wohl auch anders besteuert. Aber das genau kriege ich halt nicht raus, wie es denn am besten wäre.
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BrausepaulBrausepaul "musst Du mit dem Preis runter" Ergänzung: oder es halt behalten.
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jotde01jotde01
du kannst dem Käufer einen Preisvorschlag machen, dann wird er ihn akzeptieren oder dir einen anderen Vorschlag machen und so weiter. Steuersparend ist der Erlös daraus nur dann, wenn du die Einnahmen mit anderem verrechnen kannst. Aber das wird doch dein Steuerberater wissen, den du sicherlich für deine geschäftliche Tätigkeit gehabt hast.
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SophiaD Nein, ich habe keinen Steuerberater. Habe bisher alles allein gemacht und auch ganz gut. Nur mit solchen Sachen hatte ich eben noch nichts zu tun.
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MariusMMariusM
Da kein Steuerberater antwortet, versuch ich das mal, aber als Laie (also ohne echte Ahnung...):
Wenn etwas abgeschrieben ist, könntest du es doch auch wegwerfen, spenden oder verschenken, oder?
Wieso dann nicht privat veräußern?Kommentar von
SophiaD Scherzkeks! Eine Ladeneinrichtung ausbauen und privat verscherbeln?! Wenn Du ein Auto hast, das ist spätestens nach 6 Jahren abgeschrieben. Würdest Du das verschenken oder verschrotten, wenn es im Top-Zustand ist? Wohl kaum.
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MariusMMariusM Nein, so meinte ich das nicht. Natürlich bleibt die Theke drin, aber du kannst - so meinte ich das - einen Preis selbst vorschlagen, so wie bei einem Privatverkauf (also zwei Verträge beim Verkauf deines Ladens). Das war meine Idee.
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Super, danke. Also lag ich ja mit meinem Wissen total richtig. Veräußerungsgewinn nicht steuerbar - hierzu war ich auch unschlüssig, weil verschiedene Meinungen recherchiert. Steuerhinterziehung, versch. Rechnungen etc. pp. kommt für mich nicht infrage. Aber es soll ja auch ganz legale Steuersparmöglichkeiten geben. Aber da habe ich eben noch nichts gefunden.