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Betriebsurlaub.. wieviel Urlaub darf der AG abziehen

Frage von demamaleone demamaleone

Hallo.. wie ist das mit Betriebsurlaub?? Wieviel Urlaub darf der Arbeitgeber von dem gesetzlichen Urlaubstagen abziehen?? Oder ist es so, dass wenn Betriebsurlaub ansteht - gar keine Urlaubstage bei verloren gehen?? Vielleicht kann mir jemand mit einen Gesetzestext weiter helfen?! Vielen Dank schon mal Eure mamaleone

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Antworten (6)

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    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Wenn der Arbeitgeber Betriebsferien vorgibt, werden die natürlich als Urlaub gerechnet.

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    Antwort von Morti Morti

    Betriebsurlaubstage zählen voll als gesetzliche Urlaubstage.

    Kommentar von demamaleone demamaleone

    Wirklich voll??? Ich habe mal gehört, dass der Betriebsurlaub nur zu 2/3 angerechnet werden darf??

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Wirklich voll. Allerdings kann natürlich der Arbeitgeber nicht deinen kompletten Jahresurlaub so verplanen wie es ihm passt.

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    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    Betriebsurlaub wird voll auf die Urlaubstage angerechnet und das ist völlig rechtens

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    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Der Arbeitgeber kann pro Jahr bis zu 3/5 des Jahresurlaubs anordnen (BAG 1 ABR 79/79) Der Betriebsrat ist bei solchen Maßnahmen, gem. § 87 BetrVG, mitbestimmungspflichtig! Beachten: Der Urlaub darf nicht tageweise angeordnet werden, da dies dem Sinn des Urlaubs entgegensteht bzw. das wirtschaftliche Risiko auf den AN abgewälzt wird. Es sollte also mindestens 1 Woche Urlaub am Stück angeordnet werden. Peter Kleinsorge

    Kommentar von demamaleone demamaleone

    Es gibt keinen Betriebsrat.. Der Betrieb besteht nur aus 4 leuten.. Darf dann überhaupt Betriebsurlaub gemacht werden???

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Der Betriebsrat hat die Aufgabe die kollektiven Arbeitnehmerinteressen zu vertreten, deshalb ist er bei Urlaubsgrundsätzen mitbestimmungspflichtig. Ist kein Betriebsrat vorhanden, dann gibt es auch keine kollektive Arbeitnehmerinteressenvertretung. Jeder Mitarbeiter muss sich einzeln wehren, wenn der Arbeitgeber widerrechtlich handelt, ansonsten übernimmt das der Betriebsrat. Sie brauchen mindestens 5 wahlberechtigte Mitarbeiter um einen Betriebsrat wählen zu können (§1 BetrVG).
    In sachen Urlaubsanordnung bedeutet das für Ihre Firma, der Chef regelt dies mit jedem einzelnen Mitarbeiter. Im Ergebnis kann er trotzdem mit pro Jahr 3/5 des Jahresurlaubs anordnen. Peter Kleinsorge

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    Antwort von Fuchsin Fuchsin

    Da wir ganz normal vom urlaubskonto die Zeit abgezogen. Aber der Betriebsurlaub darf 2 Wochen nicht übersteigen.

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