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Betriebsunfall mit Folgeschaden

Frage von Lilien7878 Lilien7878

Hallo,ich habe vor einem Jahr ein Sturz auf Glatteis gemacht auf unserem Betriebsgelände und heute noch Schmerzen im Knie . Der Vorfall wurde allerdings nicht eingetragen in das entsprechende Buch und wurde auch nirgends weitergeleitet. Da ich jetzt eine REHA.Maßnahme mache möchte ich das gerne angeben. Werde ich Nachteile bekommen, weil der Sturz damals nicht festgehalten wurde? Ist es besser, es nicht zu erwähnen, dass es ein Betriebsunfall war aufgrund der abrechnungstechnischen Abwicklung? Es war ein Versäumnis des Arbeitgebers (aber die Zuständigen konnten sich nach einiger Zeit nicht mehr daran erinnern - wahrscheinlich eine Schutzbehauptung) und deshalb möchte ich über die Reha nochmals darauf aufmerksam machen, da ich mich um einen anderen Arbeitsplatz bemühe, aber noch keinen Erfolg hatte.

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von vesparoller vesparoller

    Wenn es seinerzeit im Betrieb nicht im Buch als Betriebsunfall festgehalten wurde, WIRD es vermutlich zu Problemen kommen, wenn Du eine Reha aufgrund eines Betriebsunfalls antrittst. Wir hatten vor einigen Wochen mal eine Diskussion im Bekanntenkreis, wo jemand besagtes Buch mal eine Zeit geführt hat. Und wir alle waren dieser Meinung.

    Nachteile werden vermutlich sein, daß die Berufsgenossenschaft eine Überprüfung vornimmt - und mit Sicherheit nachfragt! Dann wird es vermutlich genauso zu Unstimmigkeiten kommen, wie Du sie bereits erlebt hast!

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    Antwort von KlausKlatsche KlausKlatsche

    Als Du nach deinem Sturz beim Arzt gewesen bist , wurdest Du gefragt wie und wo das passiert ist...relevant ist was du da angegeben hast und wie es dann entsprechend versicherungstechnisch abgerechnet wurde...wenn du es da nicht als Arbeitsunfall angegeben hast..dann hast du es jetzt wohl schwer diese Aussage zu ändern...

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