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Betriebsunfall

Frage von rene7 rene7

****Hallo USER**** Ich habe einen Unfall mit einem schweren Bohrgerät auf einer unseren Baustellen fabriziert.Schaden ca.5000 Euro Das Auto gehört meinen Juniorchef.Dieser unterstellt mir jetzt volle Absicht.Jetzt wollen die beiden eine Beteiligung an den Kosten von mir .Dieses lehne ich aber total ab.Ich bin doch normalerweise versichert?(Es war keine Polizei usw. vor Ort)

Für gute Tipps wäre ich sehr dankbar!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

mfG

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Arbeitnehmer haften für Schäden, die sie verursachen nur dann, wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Der Arbeitgeber ist hierbei in der Beweispflicht. Wen er Geld haben will, dann muß er beweisen können, daß Du sehr grobe Fehler gemacht hast.

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    Antwort von Falkenmond Falkenmond

    gar nicht drauf reagieren.dein chef hat eine firmenhaftpflichtvers.die kommt für den schaden auf.

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Das ist nicht richtig. Auch ein Arbeitgeber, der fahrlässig o.ä. handelt, muss zahlen.

    Kommentar von Falkenmond FalkenmondFalkenmond

    ja aber das muß nachgewiesen werden.das kann man als AG gar nicht oder ist sehr schwehr.

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    So schwer ist das nicht.

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    Antwort von Terrorpinguin Terrorpinguin

    Es kann Dir durchaus passieren, dass Du Dich an dem Schaden beteiligen musst. Wir kennen die näheren Umstände nicht, aber wenn Du leichtsinnig oder gegen die Anordnung gehandelt hast, dann musst Du zahlen.

    Kommentar von Falkenmond FalkenmondFalkenmond

    das stimmt nicht ganz.grobe fahrlässigkeit bist kaum nachzuweisen.als angestellter ist du auf jeden fall versichert wenn du mit maschienen hantierst.

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Grobe Fahrlässigkeit ist oft sehr leicht nachzuweisen. Aber wir kennen hier nicht die näheren Umstände.

    Es geht nur darum, dass eine Inanspruchnahme des Arbeitnehmers generell möglich ist.

    Kommentar von rene7 rene7

    Ich sollte diese Bohrmaschine von Punkt a-nach Punkt b befördern.Dabei bin ich mit Maschine an sein Fahrzeug angeckt.Sein Fahrzeug stand teilweise auf der Strasse. Bohrmaschine war für Umsetzung parat (dH . Ausleger usw. waren eingeklappt)

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