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Betriebsübergang, wer kennt sich aus

Frage von heimwerker heimwerker

Ein Teil der Belegschaft steht kurz vor dem Betriebsübergang gemäß §613a. Der Betriebsrat wurde nicht in Verhandlungen mit dem AG einbezogen. Bei einem Gespräch wurde lediglich mitgeteilt, dass ein Betriebsübergang stattfinden wird (mit Datum und Stichtag). Ein Schreiben, dass im wesentlchen den inhalt von §613a enthält wurde den betroffenen und dem BR ausgehändigt. Es handelt sich um die Auslagerung eines Betriebsteils, in diesem Fall ein Bauhof. Die Voraussetzungen für den Übergang sind nach erster Prüfung erfüllt. Wir gehen von einer Betriebsspaltung nach §111 Betriebsverfassungsgesetz aus, welche im Mitbestimmungsrecht des BR liegt.

Meine Frage, hat jemand schon einmal einen Betriebsübergang mitgemacht und kann Erfahrungen berichten.

Hat vielleicht sogar ein Betriebsrat einen Übergang erfolgreich verhindern können, wenn ja wie?

Liebe Community, es geht hier um ein spezielles Thema, für spezielle Leute. Ich bitte darum, wirklich nur zu antworten, wenn die Materie auch geläufig ist.

Danke

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Antworten (4)

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    Antwort von manfredguenter manfredguenter

    Hallo Heimwerker, es tut mir leid, dass das so gelaufen ist. Da spielt sicher auch noch der "Zeitgeist" eine Rolle! Ich möchte sagen, wie man heute mit der Arbeitskraft des Meschen umgeht. Da scheint sich auch eine Demokratie nicht zu Schade zu sein, das Recht für vermeintlich noch erhaltene Arbeitsplätze zu beugen. Trotzdem, Kopf hoch und alles Gute für Dich und Deine Kollegen/innen.

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    Antwort von Strabahner Strabahner

    Hallo

    Quelle: von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin - - - Hensche.de - - - http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Betriebsuebergang.html

    MkG SB

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    Antwort von manfredguenter manfredguenter

    Ein Betriebsübergang ist ein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand und ohne die Mitwirkung des Betriebsrates unwirksam. Schließlich muß der prüfen, ob - je nach betroffener Mitarbeiterzahl - ob ein Interssenausgleich oder dann sogar ein Sozialplan zu verhandel ist. Das mit den Anwälten und der Gewerkschaft ist genau richtig. Ich denke, die einstweilige Verfügung wird auch Erfolg haben, damit vor vom Arbeitgeber keine vollendete Tatsachen geschaffen werden können. Laß`mich wissen, wie es ausgegangen ist. Viel Glück!

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    Es wurde uns bereits mitgeteilt, dass der Betriebsübergang aller Wahrscheinlichkeit nicht verhindert werden kann. Der Betriebsübergang als solcher ist leider nicht mitbestimmungspflichtig, sehr wohl aber die Betriebsspaltung nach § 111 BtrVges. Hier wurde der BR übergangen. Ich bin mir nicht sicher, ob ein Sozialplan erstellt werden muß. Zumindest dann nicht, wenn alle Mitarbeiter in die neue Firma übergehen. Nach Widerspruch der Mitarbeiter zum Übergang dann sehrwohl, nach erfolgter betriebsbedingter Kündigung. Wir wollen aber eine Alternative anbieten, da es nach der 1 Jahres Schonfrist gravierende und für die Mitarbeiter einschneidende Änderungen geben wird. Dies gillt es zu verhindern. Die einstweilige Verfügung soll uns Zeit verschaffen und den AG zum Verhandeln zwingen. Wir haben evtl. eine 100% Alternative zu dem, was dem AG vorschwebt und die beide Seiten befriedigt. Ich lasse von mir hören, wenn alles unter Dach und Fach ist. MfG

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    Tja, nun mal zur info, wir haben entgegen der Führung dennoch Verhandlungen aufnehmen können. Leider sind die Verhandlungen nicht ganz in unserem Sinne verlaufen. Wir werden aller voraussicht nach über unseren Anwalt die Einigungsstelle anrufen. Verhandlungen die Arbeitsplätze zu erhalten sind gescheitert. Noch mehr zur info, Entscheidungen über die Wirtschaftlichkeit, und die damit verbundenen Folgerungen sind nicht mitbestimmungspflichtig. Daraus folgert, dass in unserem Fall der BR keine Möglichkeit hat, irgendetwas zu verhindern. Was wir können, ist das Beste für die Kollegen rauszuholen. Wir sind dabei...MfG

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    Letztendlich, der Übergang wurde vollzogen. Der Betriebsrat, also auch ich ziemlich kaltgestellt. Andere eingeweite haben die Presse informiert. Kurzzeitiger Druck auf die Führung hat nicht gebracht. Auch die Gewerkschaft war machtlos. Was soll ich sagen, eine absolute Niederlage. Für andere Verhandlungen ist nun das Verhältnis zw. uns dem Betriebsrat und der Führung gestört. Es gibt gesetzl. Regelungen die man nicht verstehen muß und kann. MfG

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    Antwort von ichamcomputer ichamcomputer

    Wenn es eine neue Firma ist - ohne Anerkennung der "alten" Betriebszugehörigkeit ...ist die Firma in 6 Monaten tot....und Ihr seit weg vom Fenster. ...alle müssen einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben ..Drohung wer nicht unterschreibt ist gekündigt.... - ruhig Kündigen lassen...und vor Gericht gehen - der einzige Weg!!!!

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    Wenn das so wäre kommt §613a nicht zur Anwendung, denn in diesem Falle sind die Voraussetzungen für den Übergang eben nicht erfüllt. Dem ist aber nicht so, die Voraussetzungen sind erfüllt und die Widerspruchsfrist läuft. Gewerkschaft und 2 Anwälte sind bereits eingeschaltet und es wird eine einstweilige Verfügung erwirkt.MfG

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