Ein Teil der Belegschaft steht kurz vor dem Betriebsübergang gemäß §613a. Der Betriebsrat wurde nicht in Verhandlungen mit dem AG einbezogen. Bei einem Gespräch wurde lediglich mitgeteilt, dass ein Betriebsübergang stattfinden wird (mit Datum und Stichtag). Ein Schreiben, dass im wesentlchen den inhalt von §613a enthält wurde den betroffenen und dem BR ausgehändigt. Es handelt sich um die Auslagerung eines Betriebsteils, in diesem Fall ein Bauhof. Die Voraussetzungen für den Übergang sind nach erster Prüfung erfüllt. Wir gehen von einer Betriebsspaltung nach §111 Betriebsverfassungsgesetz aus, welche im Mitbestimmungsrecht des BR liegt.
Meine Frage, hat jemand schon einmal einen Betriebsübergang mitgemacht und kann Erfahrungen berichten.
Hat vielleicht sogar ein Betriebsrat einen Übergang erfolgreich verhindern können, wenn ja wie?
Liebe Community, es geht hier um ein spezielles Thema, für spezielle Leute. Ich bitte darum, wirklich nur zu antworten, wenn die Materie auch geläufig ist.
Danke
Es wurde uns bereits mitgeteilt, dass der Betriebsübergang aller Wahrscheinlichkeit nicht verhindert werden kann. Der Betriebsübergang als solcher ist leider nicht mitbestimmungspflichtig, sehr wohl aber die Betriebsspaltung nach § 111 BtrVges. Hier wurde der BR übergangen. Ich bin mir nicht sicher, ob ein Sozialplan erstellt werden muß. Zumindest dann nicht, wenn alle Mitarbeiter in die neue Firma übergehen. Nach Widerspruch der Mitarbeiter zum Übergang dann sehrwohl, nach erfolgter betriebsbedingter Kündigung. Wir wollen aber eine Alternative anbieten, da es nach der 1 Jahres Schonfrist gravierende und für die Mitarbeiter einschneidende Änderungen geben wird. Dies gillt es zu verhindern. Die einstweilige Verfügung soll uns Zeit verschaffen und den AG zum Verhandeln zwingen. Wir haben evtl. eine 100% Alternative zu dem, was dem AG vorschwebt und die beide Seiten befriedigt. Ich lasse von mir hören, wenn alles unter Dach und Fach ist. MfG