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Betriebssicherheit/ 1. Hilfe im Betrieb

Frage von DickeBerta DickeBerta

Hallo, kann mmir jemand sagen, welche Vorschriften man im Jahr 2010 in einem Dienstleistungsbetrieb mit ca 35 Mitarbeitern erfüllen muss zum Thema Betriebssicherheit/ 1. Hilfe. (Sicherheitsbeauftragter und Verbandskasten sind vorhanden, muss man noch mehr erfüllen?)

Danke für eure Hilfe!

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Antworten (3)

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    Antwort von Ostkurve Ostkurve

    Schick den Sicherheitsbeauftragten gleich mal auf einen Grundkurs. Kostet gar nichts, sogar Fahrt, Hotel und Verpflegung sind dabei. Dann kann er das alles aus dem Ärmel schütteln.

    Geht auch, bevor der Betrieb läuft.

    2009 auf 2010 hat sich übrigens nichts geändert.

    Und schick am besten den Chef auch auf einen VBG-Kurs für Führungskräfte. Kostet auch nichts. Und da trifft er lauter andere Chefs, die genau dieselben Probleme haben. Da kann er sich gleich auf Kosten der VBG ein Netzwerk aufbauen.

    Ersthelfer brauchst Du immer mindestens einen anwesend. Also 3 ausbilden lassen wegen Urlaubs- und Krankheitsvertretung. Zahlt auch alles die VBG, Kurs beim örtlichen Ausbildungsberechtigten, egal wer.

    Kniffliger ist schon die Frage nach dem Betriebsarzt/Arbeitsmediziner und dem Sicherheitsingenieur/Fachkraft für Arbeitssicherheit.

    Das kannst Du aber in der BGV A 2 nachlesen. Musst aber die Version der VBG nehmen: http://www.vbg.de/imperia/md/content/produkte/vorschriften/bgva213082009asg.2009...

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    Antwort von user287 user287

    Frag bei dener Berufsgenossenschaft nach, schliesslich zahlst du auch dafür. Welche Art Dienstleistung? in der Regel dürfte es die VBG sein !

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Das kannst Du wunderbar in der BGV A1 nachlesen

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