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Betriebsrente bei Bedürftigkeitsprüfung mit angerechnet?

Frage von lutziano lutziano

Ein Freund ist arbeitslos geworden und er muss sich jetzt einer Bedürftigkeitsprüfung für Arbeitslosengeld unterziehen. Wird dafür auch eine Betriebsrente mit angerechnet?

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Antworten (2)

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    Antwort von echolot echolot

    nein, bei der bedürftigkeitsprüfung für arbeitslosengeld II oder auch sozialhilfe werden betriebsrenten nicht angerechnet

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    Antwort von svanny svanny

    Logisch. Warum sollte er z.B. bedürftig sein, wenn er eine große Betriebsrente hat. Entsprechend ist es einfach nur logisch, dass sowas natürlich angerechnet wird.

    Kommentar von Nordfriesin NordfriesinNordfriesin

    Logisch??? Wenn der Staat, einem wohl offensichtlich kurzfristig in Not geratenen, Menschen aushilft und hilft wieder einen Job zu kriegen indem der Jobcenter mit dem Arbeitsamt in enger Zusammenarbeit stehen würde! Gleichzeitig die Rente gesichert bliebe um später nicht einen LEBENSLANGEN SOZIALFALL heranzuziehen! DAS wäre Logisch! Der Staat legt stattdessen jeden Hartz4 Empfänger Bergeweise Steine in den weg! Habe ich selber erleben dürfen! Mit letzter Kraft, und Hilfe meiner Familie habe ich den Ausweg geschafft! Der Staat hat mir mehr Steine in den Weg gelegt als dass er mir geholfen hat!!!! Das ist FAKT! Von Logik keine Spur! Habe sogar Kinderbeauftragte und Frauenbeauftragte einbezogen um Gerechtigkeit ausserhalb der Gesetze zu finden! Hätt ich auf die ersten Aussagen der Ämter gehört und hätte ich nicht gegen die Gesetze gekämpft wäre ich noch Heute ein Sozialfall!!!

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