Ein Freund ist arbeitslos geworden und er muss sich jetzt einer Bedürftigkeitsprüfung für Arbeitslosengeld unterziehen. Wird dafür auch eine Betriebsrente mit angerechnet?
nein, bei der bedürftigkeitsprüfung für arbeitslosengeld II oder auch sozialhilfe werden betriebsrenten nicht angerechnet

Logisch. Warum sollte er z.B. bedürftig sein, wenn er eine große Betriebsrente hat. Entsprechend ist es einfach nur logisch, dass sowas natürlich angerechnet wird.