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Betriebsrente bei Bedürftigkeitsprüfung mit angerechnet?

gefragt von lutziano am 30.01.2009 um 20:18 Uhr

Ein Freund ist arbeitslos geworden und er muss sich jetzt einer Bedürftigkeitsprüfung für Arbeitslosengeld unterziehen. Wird dafür auch eine Betriebsrente mit angerechnet?

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Geld x 22.607 Betriebsrente x 39 Bedürftigkeitsprüfung x 1

anonym
beantwortet von echolot am 30. Januar 2009 20:20
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nein, bei der bedürftigkeitsprüfung für arbeitslosengeld II oder auch sozialhilfe werden betriebsrenten nicht angerechnet


svanny
beantwortet von svanny am 30. Januar 2009 20:19
0x
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Logisch. Warum sollte er z.B. bedürftig sein, wenn er eine große Betriebsrente hat. Entsprechend ist es einfach nur logisch, dass sowas natürlich angerechnet wird.



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