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betriebsrente auszahlung

Frage von denizlligenc denizlligenc

hallo,mein vater hatt seine betriebrente auf einmal nauszahlen lassen, ca.30000€. die krankenkasse will nun monatlich ca. 40€ versicherung abkassieren unswar 120 monate lang. das geld ist aber durch dumme umstände weg.muss er trotzden bezahlen, gibts da keine lohngrenzen, denn seine rente ist nicht sehr hoch. und bei den 300000€ gibts da keine frei beträge??? bitte um hilfe

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Antworten (3)

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    Antwort von Otilie2 Otilie2

    Nein, er wird bezahlen müssen ( wie wir auch ) . Das nennt sich Zahlungen zur Gesundung und Modernisierung der Krankenkassen - ist eine totale Sauerei vom Staat, der kassiert doppelt und dreifach dran. Dein Vater soll Widerspruch einreichen, auch wenn das Geld schon weg ist.

    Kommentar von denizlligenc denizlligenc

    hallo,otilie wenn er zahlen muss warum soll er einspruch erheben???

    Kommentar von Otilie2 Otilie2Otilie2

    Weil man dabei ist dieses schwachsinnige Gesetz zu kippen - laut unseres Anwaltes wäre das möglich. Wer dann widerspruch eingelegt hat, kann mit rückzahlungen rechnen. Aber bezahlen muss man trotzdem

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    Quatsch! Dein Anwalt hat keine Ahnung! Man ist auch nicht dran dieses Gesetz zu kippen! Geht auch gar nicht! Wenn dann nur für zukünftige Beiträge! Da bislang für seinen Lohn keinerlei Krankenkassenbeiträge geflossen sind, müssen die halt irgendwann gezahlt werden. Das ist und wird immer so bleiben. Ansonsten wäre es ungerecht!

    Kommentar von Otilie2 Otilie2Otilie2

    Man hat diese Geld schon einmal besteuert - und jetzt nochmal ? Zahlst du irgendwelche Abgaben zur " Modernisierung und Gesunderhaltung der Krankenkassen " " - wir schon und das nicht zu knapp

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    Betriebsrenten wurden weder besteuert noch wurden darauf Sozialabgaben gezahlt! Erkundige dich besser mal!

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    so ein Blödsinn! Wieso doppelt und dreifach! Er hat für diese Beiträge keinerlei Sozialabgaben in seinem Leben bezahlt. Diese werden nun mal bei Rentenbeginn fällig. Dadurch spart er aber wenigstens Rentenversicherungsbeiträge und Steuern!!!!!!! Widerspruch ist sinnlos. Mit Zahlung zur Gesundung von krankenkassen hat das rein gar nichts zu tun! Besser schweigen wenn man davon nichts versteht!

    Kommentar von Otilie2 Otilie2Otilie2

    Ihr scheint alle aber auch garkeine Ahnung zu haben. Er hat diese Versicherung bestimmt als Altersvorsorge von seinem Betrieb bekommen, so wie mein Mann auch. Er hat selbstvertändlich diesen Betrag schon einmal versteuern müssen und jetzt zum 2. Mal - das ist ungerecht. Da hat man im Alter mit dem Geld gerechnet ( ..vielleicht oben genannter Vater nicht - sein Problem es schon auszugeben ) und dann muss man jeden Monat nochmal abdrücken, gut € 40,- gehen ja noch, bei uns sind das fast € 300,- im Monat, das tut weh. Und selbstverstänlich ist es noch nichtvraus, ob dieses Gesetz gekippt wird, aber es gibt hier Foren, die sich genau mit diesem thema eit Jahren befassen, die sind ja wohl nicht alle verblödet ...

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    das ist falsch! Betriebsrenten wurden während der Beitragszahlung weder versteuert noch wurden darauf Sozialabgaben erhoben! Daher müssen bei Bezug nun mal Krankenkassenbeiträge erhoben werden. Eine Doppelbesteuerung gibt es nicht! Das ist doch der Vorteil betrieblicher Altersvorsorge!!!!! Sonst würde das ja niemand machen und gleich privat alleine vorsorgen

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    Antwort von dollgar dollgar

    "muss er trotzden bezahlen"

    ja

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    Antwort von Mismid Mismid

    muß er halt von den 30000 bezahlen! Ein Freigrenze ist bei 30000 schon sehr sehr lang überschritten. Für eure "dummen Umstände" kann die Krankenkasse ja nichts!

    Kommentar von denizlligenc denizlligenc

    ja aber die kasse hatt das gesamte geld zur grundlage genommen, ich wollte wissen ob da freigrenzen gibt die abgezogen werden von der gesamtsumme???

    Kommentar von denizlligenc denizlligenc

    ja aber die kasse hatt das gesamte geld zur grundlage genommen, ich wollte wissen ob da freigrenzen gibt die abgezogen werden von der gesamtsumme???

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    natürlich das gesamte Geld! dafür hat dein Vater davor ja keine Krankenkasse bezahlt. Das wäre ja sonst eine Ungleichbehandlung une Ungerechtigkeit allen anderen Arbeitnehmern gegenüber.

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