Ich würde mich gerne die Betriebsrente und Riester rente auszahlen lassen geht das und wie mache ich das ??
Betriebsrente
Antworten (7)
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humoerhumoer
Kein Problem, die Summe aus der Betriebsrente kannst Du auszahlen lassen, Riester 30% vom Deckungskapital.
Klar, Du musst mindestens 60 Jahre alt sein, das setze ich jetzt mal voraus...
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joyce123joyce123
Selbst wenn das möglich wäre - wenn du dann im Alter nicht klar kommst, darf die Allgemeinheit für dich aufkommen? Das kann es ja wohl nicht sein!
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Morituri00Morituri00
Riesterrente auszahlen lassen geht. Allerdings hast du super viel einbußen, wenn du das vorzeitig machst. Da hast du weniger raus, als du eigentlich eingezahlt hast.
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PhrasenkillerPhrasenkiller
Betriebsrente bekommst du erst, wenn du in Rente bist, da ist nichts mit auszahlen!
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kevin1905kevin1905
Allgmeines zu den Produkten der 2. Schicht
Die Riester un die Betriebsrente (bav) gehören zu der 2. Schicht, der sogenannten Zusatzversorgung. Da diese Schicht staatlich gefördert ist, darf eine Rentenzahlung bzw. eine (teilweise) Kapitalabfindung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgen. Wenn du wünschst das (Teil)kapitalwahlrecht auszuüben so muss man überlicherweise seinen Versicherer ein Jahr vorher darüber in Kenntnis setzen. Leistungen aus den Produkten der zweiten Schicht sind zu 100% steuerpflichtiges Einkommen.
Zur Riester
Bei der Riester ist es möglich einmalig 30% des angesammelten Kapitals als Einmalzahlung zu entnehmen sofern o.g. Bedingungen erfüllt sind. Es ist auch möglich das gesamte Kapital zur Entschuldung einer selbstgenutzen Immobilie zu verwenden. In allen anderen Situationen gilt mindestens 70% des Kapitals müssen als Rente ausgezahlt werden. Wenn man vor dem 60. Lebensjahr auf das Kapital zugreift (den Vertrag kündigt), ist dies eine sog. "schädliche Verwendung", d.h. die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile MÜSSEN an den Staat zurückgezahlt werden. Es wird der aktuelle Rückkaufswert der Versicherung ausgezahlt und der ist besonders in den ersten 5 Beitragsjahren verschwindend gering. Außerdem verliert das Geld den Hartz-IVSchutz, da es im Moment der verfügung zum Vermögen wird. Alles was über das sog. Schonvermögen hinausgeht wird evtl. mit Leistungen aus Hatz-IV verrechnet.
Zur Betriebsrente
Ein Betriebsrentenvertrag ist voll kapitalisierbar. Bei vorzeitiger Verwendung vor dem 60. Lebensjahr gilt auch hier der Wegfall des Hartz-IV-Schutzes, sowie, dass lediglich der Rückkaufswert ausgezahlt wird. Zusätzliche Arbeitgeberleistungen erfolgen unter Vorbehalt und auf jene besteht unter Umständen gar kein Anspruch.
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ichhierunddaichhierundda
Das kannst du dir auszahlen lassen wenn du im Rentenalter bist. Wie alt bist du denn?
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mallimalli
ich nehme mal an du bist noch nicht 60 jahre alt. die riesterrente musst du kündigen und um auszahlung bitten und dan schauen was noch übrig bleibt! die betribsrente kannst du nicht kündigen!
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