Hallo! Betriebsratsvorsitzende ist am 10.12.11 zurückgetreten und aus dem Betriebsrat ausgeschieden. Vorher waren es 7 Mitglieder, jetzt 6 (keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden). Belegschaft war zum Zeitpunkt der Wahl 127 Mitarbeiter groß, jetzt sind es noch 85 Mitarbeiter. 2 Fragen: 1.Muss der Betriebsrat neu gewählt werden und wenn ja bitte §phen nennen?! 2. Die stellvertretende Vorsitzende hat am 13.12.11 eine Betriebsvereinbarung unterschrieben, obwohl es keinen Vorsitzenden mehr gab und ein neuer wurde bisher auch nicht gewählt. Ist die Betrioebsvereinbarung rechtsgültig? Für eventuelle Antworten danke ich schon einmal. Herzlichst
Betriebsrats-Frage !
Antworten (2)
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PeterSchuPeterSchu
Ergänzend zur Antwort von Lenzing42:
Wenn der Betriebsrat nicht mehr die erforderliche Anzahl von Mitgliedern aufweist, dann kann er nach $22 BetrVG trotzdem die Geschäfte weiter führen, bis ein neuer BR gewählt ist. Es könnte also in der Tat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen und unterzeichnet werden. Allerdings nur, wenn der BR als Gremium dem auch zugestimmt hat.
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1Antwort von
lenzing42lenzing42
Der Betriebsrat ist nach § 13 Abs.2 Nr.2 BetrVG normalerweise neu zu wählen,wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist.
Da ein Betriebsrat aus einer ungeraden Zahl an Betriebsratsmitgliedern bestehen soll, wäre zur Zeit ein Mitglied zu wenig vorhanden.Wenn man allerdings von der momentanen Belegschaftsgröße ausgeht,wäre die Zahl der Betriebsratsmitglieder nur noch fünf.
Da es eine etwas verzwickte Angelegenheit ist,solltet ihr euch von der zuständigen Gewerkschaft beraten lassen.
Kommentar von
Cherryladya Danke für die Anwort
Danke für die Antwort