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Betriebsrat und Gewerkschaft

Frage von lapatata lapatata

Betriebsrat und Gewerkschaft sind ja beide für die Rechte des Arbeitnehmers da, der Betriebsrat im Betrieb und die Gewerkschaft betriebsübergreifend. Gibt es denn zwischen beiden Zusammenhänge (personell oder auch inhaltlicher Natur)?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Vollchaot Vollchaot

    Betriebsrat und Gewerkschaft sind formal getrennte Institutionen. Wie Du schon schreibst sind Gewerkschaften eine betiebsübergreifende Interessenvertretung und der Betriebsrat vertritt die Interssen der eigenen Belegschaft.

    Da die Tarifverträge von Gewerkschaften verhandelt werden und die Betriebsräte die Aufgabe haben, darüber zu wachen, dass das Tarifrecht in der Firma aiuch engehalten wird, gibt es eine große Überschneidung beider Interessenvertretungen.

    Meist sind Betriebsräte auch zugleich Gewerkschaftsmitglieder. Sie werden von den Gewerkschaften auf Wunsch geschult und beraten. Andererseits geben die Gewerkschaftsmitglieder Probleme an die Gewerkschaften weiter, damit diese in die nächsten Tarifverhandlungen einfließen.

    Es kommt auch oft vor, dass zwei Gewerkschaften in einem Betrieb vertreten sind und die Betreibsratsmitglieder auch verschiedenen Gewerkschaften angehören (Beispiel: Krankenhaus - Verdi und Marburger Bund)

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    Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Betriebsratsmitglieder sind idR auch Gewerkschaftsmitglieder. Sie werden von der zuständigen Gewerkschaft beraten, geschult und unterstützt.

    Kommentar von lapatata lapatatalapatata

    Danke!

  • 1
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Da gibt es neben dem Betriebsrat und der Gewerkschaft noch eine Gruppierung, nämlich den "Vertrauenskörper".

    Gewerkschaft sind "Tarifpartner", handeln also mit den Arbeitgebern Tarifverträge aus.

    Die Vertrauensleute sind in jedem Fall Gewerkschaftsmitglieder, die im Betrieb die Interessen der Gewerkschaft vertreten und Mitglieder werben.

    Der Betriebsrat ist die von allen Mitarbeitern gewählte Interessenvertretung und seine Mitglieder können zur Gewerkschaft gehören, müssen das aber keinesfalls.

    Kommentar von lapatata lapatatalapatata

    Danke! Die "Vertrauensleute" kannte ich nich nicht.

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