1

Betriebsrat und Gehaltserhöhungen

Frage von Kianga Kianga

Hallo, ich habe hier eine Frage, auf die ich irgendwie keine Antwort finden kann. Inwiefern wird der Betriebsrat in einem Unternehmen mit 150 Mitarbeitern mit einbezogen, wenn es um Gehaltserhöhungen gibt? Kann mir da jemand weiterhelfen? Schonmal danke im Voraus!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 2
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Nach § 87 Abs.(1) Satz 10 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht,soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung,insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung.

    Aber : § 77 Abs.3 BetrVG:

    1.Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen,die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden,können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.2.Dies gilt nicht,wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt

    Kommentar von dogit dogitdogit

    Als Anemerkung zu Lenzing42, oder Nachtrag: Der BR sollte sich nicht in einzelne Gehaltsverhandlungen einmischen, denn der BR vertritt in der Regel kollektiv und nich individual. Der Br würde ja sonst aus den Gehaltsverhandlungen nicht mehr heraus kommen, dazu sollte jeder Arbeitnehmer sein Gehalt selbst verhandeln, ausser Tarifverträge. Der BR kann individual beratent helfen.

  • 1
    Antwort von Kaltenbecher1 Kaltenbecher1

    wird sicherlich unterschiede in den vereinbarungen geben. ich kenne es so das der BR natürlich die tariflichen erhöhungen überwacht hinsichtlich der zahlung. wenn ein AG aber der meinung ist das AN x eine erhöhung wert ist hat der BR kein mitspracherecht. insgesamt aber hat er das recht auf einsichtnahme der pers.akten und der gehälter und kann bei großen unterschieden oder ungleicher bezahlung schon nachhaken warum dies so ist. AN sollten für gleiche tätigkeiten gleich bezahlt werden. aber natürlcih kann es gründe für einen kleineren unterschied schon geben. falls du in der gewerkschaft bist kannst dort genau nachhören welche rechte der BR in deinem fall hat

    Kommentar von Kianga Kianga

    Dankeschön. Die Frage kam während der Vorbereitung auf eine Prüfung auf, das heißt, da steckt jetzt kein spezieller Fall dahinter. Und ich konnte nichts dazu finden, ob der Betriebsrat auch konkret mitbestimmt oder angehört wird, wenn es rein um eine Gehaltserhöhung geht - sofern das nicht über Tarifverträge geregelt ist.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.