Volume am 16.08.2007 um 18:46 Uhr
Darf der Betriebsratsvorsitzende mit dem Geschäftsführer (Chef) ein privates Freundschaftliches Verhältnis pflegen? Rechtlich darf er das wahrscheinlich, aber wenn die Angestellten das spitz kriegen, gibt es doch sicher Unmut auf Seiten der Arbeitnehmer. Würdet ihr als Arbeitnehmer davon ausgehen, dass es evtl. Absprachen zwischen Geschäftsführung und Betriebrat gibt die nicht unbedingt im Sinne der Arbeitnehmer sind? Was meint ihr dazu?
Ja, in dem Unternehem wo ich tätig bin, duzen sich Vorstandsvorsitzender und Betriebsratsvorsitzender. Habe ich selbst mitbekommen/belauscht. Es wird geheimgehalten. Auf Versammlungen ist das obligatorische SIE an der Tagesordnung.
Leider ist es oft ja oft so, daß auch, wenn keine freundschaftlichen Beziehungen bestehen, zwischen Betriebsrat und Chef gemauschelt wird. Wenigstens in kleineren Firmen. Verbieten kann man eine private Beziehung wohl nicht. Ob Unmut bei den Angestellten hochkommt, kommt wohl immer aufs Verhalten der beiden Parteien an.

Nein, das sollte absolut nicht sein. Aus dem simplen Grunde daß der Betriebsrat durch seinen möglichen Verlust der Objektivität an Glaubwürdigkeit bei der Belegschaft einbüßt. Aus rein ethisch-moralischen Gründen ist das ein klares NEIN. Naja, das duzen wie von Vincent beschrieben ist eine Sache, aber Freundschaften sollten auf keinen Fall geschlossen werden. Denn dann kann zwischen Freundschaft und Vorteilsnahme schnell nicht mehr unterschieden werden.
Volume am 17. August 2007 11:51 Das ist auch meine Meinung!

Wenn sie privates und berufliches strikt trennen, geht das gut. Das sie das tun, müssen sie deutlich nach außen präsentieren. Es kann nicht sein, dass wegen irgendwelcher Funktionen, persönliche Sympathien ignoriert werden müssen.