gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Betriebsrat Anwesenheitsrecht beim Einstellungsgespräch?

gefragt von Zander1961Zander1961 am 12.12.2007 um 18:28 Uhr

Hat der Betriebsrat das Recht bei Vorstellungsgesprächen mit dem Arbeitgeber anwesend zu sein? Quellenhinweise wären nützlich! Danke schon mal für eure Antworten!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (15878)
Arbeit (5742)
Beruf (4994)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


schurke
beantwortet von schurke am 12. Dezember 2007 19:08
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, hat er. Ich kann Dir leider keine Quelle nennen, nur meine Erfahrung. Bei der GASAG (Berlienr Gaslieferant)z.B. ist der BR (ein Mitglied) bei den Einstellungsgesprächen dabei. War jedenfalls im letztem Jahr noch so. Bei einigen anderen U auch.

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 12. Dezember 2007 19:13

Danke für den Hinweis. Es kann natürlich auch sein das der BR im Rahmen einer Betriebsvereinbarung anwesend war. Interessieren würde mich eine Quelle wo genau steht das er rein gesetzlich das darf! Aber danke vielmals

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 12. Dezember 2007 19:21

Ich würde jetzt im Betriebsratsgesetz nachschauen, habe ich jetzt aber nicht hier.

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 12. Dezember 2007 19:35

Ich habe im BetrVG und der Kommentierung schon mal nachgesehen. Da steht aber leider nichts eindeutiges drinnen, bzw. habe nichts gefunden.


Qetan
beantwortet von Qetan am 12. Dezember 2007 22:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, hat er.

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 13. Dezember 2007 16:12

Hast du auch eine Quellenangabe zu deiner Aussage? Wäre gut wenn du mir das auch sagen könntest. :)


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.