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Betriebskostenvorauszahlung viel zu niedrig angesetzt. Muss ich zahlen?

gefragt von chris10999 am 01.11.2009 um 4:41 Uhr

Habe heute die Nebenkostenabrechnung erhalten und muss ziemlich viel nachzahlen.

Ich zahle monatlich 80 Euro für die Betriebskosten. Anhand der Abrechnung kann ich nun(1 Jahr nach Einzug) sehen, dass das nicht annähernd reicht. Allein die verbrauchunabhängigen Kosten(Hauswart, Schneebeseitigung, Müll etc.) betragen 125 Euro pro Monat. Das wusste der Vermieter, denn die Kosten waren letztes Jahr nahezu gleich. Ich wurde mit den niedrigen Kosten angelockt, damit die Wohnung(stand lange leer) endlich vermietet wird. Jetzt ist ein Jahr vergangen und ich werde vor die vollendeten Tatsachen gestellt. Auch wenn ich jetzt kündigen würde, sind die Kosten sind ja schon 12 Monate lang angefallen. Meine Nachbarin zahlt übrigens 125 Euro monatlich für eine um 1/3 kleinere Wohnung.

Wenn ich nun extrem viel Wasser verbrauchen würde oder ohne Ende heize und dann dafür nachzahle ist das meine eigene Schuld. Aber wenn die festen , verbrauchsunabhängigen Kosten nicht mal gedeckt werden ist das doch einfach nur Betrug?

Ich wurde echt vera...scht. Habe einige Urteile gefunden, die besagen, dass ich nichts zahlen müsste, andere Urteile sagen, dass der Vermieter im Recht ist.

Hat hier vielleicht jemand Ahnung, oder etwas ähnliches erlebt?

Bitte teilt mir eure Erfahrungen mit, denn die Nachzahlung kann ich mir einfach nicht leisten.

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Mietrecht x 3.860 Betriebskosten x 178

anonym
beantwortet von neili am 1. November 2009 04:43
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ich würde mal ganz schnell den Mieterbund vor Ort aufsuchen die helfen dir bestimmt weiter und soviel ich weiß ist das auch Kostenlos. oder wende dich an einen Anwalt für Wohnrecht.

Kommentar von connor08 am 1. November 2009 04:50

dem rat unbedingt nachkommen


Malkia
beantwortet von Malkia am 1. November 2009 10:20
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Zahlt der Mieter nach dem Mietvertrag auf die Betriebskosten monatliche Vorauszahlungen, so dürfen diese nur in angemessener Höhe vereinbart werden. Aber: bei Vertragsabschluss kann der Mieter nicht ohne weiteres Vertrauen, dass der Vermieter die Vorauszahlungen nach dem tatsächlichen Verbrauch festgelegt hat.

Der Vermieter darf jedoch den Mieter über die Höhe der Nebenkosten nicht arglistig täuschen (LG Berlin GE 96, 322; LG Lüneburg DWW 96, 192). Fordert er z.B. eine viel zu niedrige Vorauszahlung, um eine günstige Gesamtmiete vorzuspiegeln, dann kann der Mieter eine Nachzahlung verweigern, im Übrigen kann er auch fristlos kündigen (LG Karlsruhe WM 98, 479; usw.). Nach AG München (ZMR 2000,620) muss der Mieter, der den Mietvertrag fortsetzen will, künftig den vereinbarten monatlichen Betrag als Pauschale bezahlen.


anonym
beantwortet von guterwolf am 4. November 2009 19:20
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Wenn die Kosten im Vorjahr fast identisch mit denen des abgerechneten Jahres sind kann man davon ausgehen, dass der Vermieter die Kosten bewusst niedrig angesetzt hat, denn diese Betriebskosten verringern sich eigentlich nicht, sondern sind eher steigend...

Auch mein Rat wäre einen kompetenten Mietrechtsanwalt oder den Mieterbund aufzusuchen.


anonym
beantwortet von Imera am 2. November 2009 14:36
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ja, natürlich mußt du alle deine Kosten bezahlen


anonym
beantwortet von Obelhicks am 1. November 2009 22:45
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wie du schon sagst: du hast unterschiedliche urteile gelesen. dabei darf man aber nicht nur die überschriften beachten. malkia zitiert in der regel richtig.

ich rate dir zur mitgliedschaft in einem mieterveein. da zahlst du einen jahresbeitrag und hast die beratungsflatrate. neben deiner frage würde ich von den experten die abrechnung checken lassen. wer mieter so verarscht macht in aller regel auch keine korrekten abrechnungen

und noch ein kleiner tip: hör nicht auf alle die hier antworten. es sind zu viele unwissende und scharlatane dabei.


anonym
beantwortet von Padri am 1. November 2009 10:03
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Wenn die Abrechnung richtig ist, muss selbstverständlich gezahlt werden. Der Vermieter kann und sollte die monatliche Vorauszahlung anheben. Der Mieter selbst sollte einer Erhöhung zustimmen. Übrigens: Jeder Mieter kann selbst seine NK-Vorauszahlung bei Mietvertragsschließung mit einem Zahlvorschlag anbieten, wenn er der Meinung ist, dass das zu wenig ist.


bloodmoon
beantwortet von bloodmoon am 1. November 2009 06:48
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hallo chris.... ich hatte auch schon einmal so eine situation... sollte für 3 personen 120 euro nebenkosten zahlen.. wie sich dann herausstellte waren die tatsächlichen nebenkosten 150 euro.... ich bin zu einem anwalt gegangen .... heraus gekommen ist ... das ich damit hätte rechnen müsse das die nebenkosten steigen und ein jeder mieter der seinen vertrag richtig lesen wird auch darüber informiert .... tatsächlich bekam der vermieter recht und ich hatte das nachsehen....

aber erkundige dich trotzdem ... rufe beim mieterbund an ...


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