Hallo! Wir haben eine deftige Betriebskostenabrechnung bekommen, gegen die wir fristgerecht Widerspruch eingelegt haben. Dies hat uns der Vermieter auch bestätigt. Jetzt sind wir inzwischen ausgezogen und der Vermieter hat von der Kaution den Betrag, den wir laut Betriebskostenabrechnung nachzahlen müssen abgezogen und die Kaution nur anteilig ausgezahlt. Darf er das so einfach? Das sind doch eigentlich zwei voneinander unabhängige Dinge oder? Vielen Dank für Eure Antworten!
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Betriebskostennachzahlung von Kaution abziehen?
Frage von
tasmaindevil
Antworten (5)
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ChristiangtChristiangt
Ja das darf er, siehe www.frageinenanwalt.de . Dort irgendwo wurde sowas schonmal gefragt.
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wurzeldackelwurzeldackel
geht doch mal zum mieterverein und lasst euch beraten,die wissen immer was zu machen ist...-)
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Sukram71Sukram71
Ist die Betriebskostennachzahlung denn richtig oder falsch?
Soweit ich zu wissen meine, darf man aber nur max. in Höhe einer Nebenkostenvorauszahlung für ne evtl. Abrg-Nachzahlung einbehalten.
Ich würde einfach mal die Abrg. klären. Belege gucken usw.. Der Rest klärt sich dann von selbst.
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Marieke2712Marieke2712
Solange nicht geklärt ist, ob die BK Abrechnung falsch ist, darf er das.
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