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Betriebskostennachzahlung von Kaution abziehen?

Frage von tasmaindevil tasmaindevil

Hallo! Wir haben eine deftige Betriebskostenabrechnung bekommen, gegen die wir fristgerecht Widerspruch eingelegt haben. Dies hat uns der Vermieter auch bestätigt. Jetzt sind wir inzwischen ausgezogen und der Vermieter hat von der Kaution den Betrag, den wir laut Betriebskostenabrechnung nachzahlen müssen abgezogen und die Kaution nur anteilig ausgezahlt. Darf er das so einfach? Das sind doch eigentlich zwei voneinander unabhängige Dinge oder? Vielen Dank für Eure Antworten!

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Antworten (5)

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    Antwort von Christiangt Christiangt

    Ja das darf er, siehe www.frageinenanwalt.de . Dort irgendwo wurde sowas schonmal gefragt.

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    Antwort von wurzeldackel wurzeldackel

    geht doch mal zum mieterverein und lasst euch beraten,die wissen immer was zu machen ist...-)

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    Antwort von mineiro mineiro

    Das darf er!

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    Antwort von Sukram71 Sukram71

    Ist die Betriebskostennachzahlung denn richtig oder falsch?

    Soweit ich zu wissen meine, darf man aber nur max. in Höhe einer Nebenkostenvorauszahlung für ne evtl. Abrg-Nachzahlung einbehalten.

    Ich würde einfach mal die Abrg. klären. Belege gucken usw.. Der Rest klärt sich dann von selbst.

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    Antwort von Marieke2712 Marieke2712

    Solange nicht geklärt ist, ob die BK Abrechnung falsch ist, darf er das.

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