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Betriebskostennachzahlung von ausgezogenem Untermieter

gefragt von Hausmeister132 am 28.10.2009 um 16:34 Uhr

Ich bin Hauptmieter einer WG-Wohnung und hatte ein Jahr lang einen Untermieter, der ausgezogen ist, bevor eine Betriebskostenabrechnung kam. Jetzt will die Hausverwaltung XXXX € Nachzahlung von uns haben. Meine Frage ist: muss der Ex-Untermieter auch nachzahlen, für das Jahr in dem er bei uns wohnte? In seinem Mietvertrag steht (stand), dass die Monatsmiete XXX beträgt und eine Vorauszahlung von XX € pro Monat für Heizkosten und Warmwasser zu zahlen ist. Diese Kosten wurden monatlich bezahlt. Desweiteren steht in seinem Untermietvertrag, dass er alle Bedingungen und Konditionen des von ihm gemieteten Wohnraumes (sein Zimmer) aus den Hauptmietvertrag akzeptiert. Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar.

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Mietrecht x 3.903 Betriebskosten x 183 Untermieter x 62

panzer0170
beantwortet von panzer0170 am 29. Oktober 2009 23:48
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In diesem Fall mußt Du mit deinem ehemaligen Untermieter abrechnen. Zahlt er nicht,bleibst Du auf dem Kosten hängen,da Du der Hauptmieter bist.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 28. Oktober 2009 22:45
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du musst abrechnen. aber versäume keine fristen.


vincero
beantwortet von vincero am 28. Oktober 2009 18:51
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er hat es doch im mietvertrag unterschrieben. und vorauszahlung sind nun mal abzurechnen.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 28. Oktober 2009 16:36
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Natürlich mußt Du den abrechnen. Und der muß auch den angefallenen Anteil bezahlen.

Kommentar von Hausmeister132 am 28. Oktober 2009 17:53

er meinte, dass die Betriebskosten bei Untermietverträgen pauschal bezahlt werden und somit kein Raum für Nachzahlungen eingeräumt ist.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 28. Oktober 2009 16:36
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anteilig, sicher

Kommentar von Hausmeister132 am 28. Oktober 2009 17:53

er meinte, dass die Betriebskosten bei Untermietverträgen pauschal bezahlt werden und somit kein Raum für Nachzahlungen eingeräumt ist.


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