Ich bin Hauptmieter einer WG-Wohnung und hatte ein Jahr lang einen Untermieter, der ausgezogen ist, bevor eine Betriebskostenabrechnung kam. Jetzt will die Hausverwaltung XXXX € Nachzahlung von uns haben. Meine Frage ist: muss der Ex-Untermieter auch nachzahlen, für das Jahr in dem er bei uns wohnte? In seinem Mietvertrag steht (stand), dass die Monatsmiete XXX beträgt und eine Vorauszahlung von XX € pro Monat für Heizkosten und Warmwasser zu zahlen ist. Diese Kosten wurden monatlich bezahlt. Desweiteren steht in seinem Untermietvertrag, dass er alle Bedingungen und Konditionen des von ihm gemieteten Wohnraumes (sein Zimmer) aus den Hauptmietvertrag akzeptiert. Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar.
In diesem Fall mußt Du mit deinem ehemaligen Untermieter abrechnen. Zahlt er nicht,bleibst Du auf dem Kosten hängen,da Du der Hauptmieter bist.
du musst abrechnen. aber versäume keine fristen.

er hat es doch im mietvertrag unterschrieben. und vorauszahlung sind nun mal abzurechnen.

Natürlich mußt Du den abrechnen. Und der muß auch den angefallenen Anteil bezahlen.
er meinte, dass die Betriebskosten bei Untermietverträgen pauschal bezahlt werden und somit kein Raum für Nachzahlungen eingeräumt ist.

anteilig, sicher
er meinte, dass die Betriebskosten bei Untermietverträgen pauschal bezahlt werden und somit kein Raum für Nachzahlungen eingeräumt ist.