Ich habe heute meine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010 erhalten und soll 215,00 € nachzahlen. Nun meine Frage. Muss die Arge diese Kosten übernehmen auch wenn ich voriges Jahr noch Arbeitslosengeld 1 hatte ? Ich bekomme erst seit März diesen Jahres Hartz 4.
Betriebskostennachzahlung Übernahme durch Arge?
Antworten (3)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
ivonne82ivonne82
ja, die kosten müssen übernommen werden. entscheident ist nicht der verbrauchszeitraum, sondern die fälligkeit der nachzahlung. ist die nachzahlung im leistungszeitraum fällig stellt sie einen bedarf nach §22 sgb2 dar.
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1Antwort von
skyfly71skyfly71
Ja, die ARGE muß übernehmen, und zwar in voller Höhe. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß - was extrem unwahrscheinlich ist - die Kosten der Unterkunft bei Deiner ARGE nicht pauschaliert wurden.
Nachlesen kann man das in § 22 Abs. 3 SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
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0Antwort von
helmutgerkehelmutgerke
Es gibt kein Hartz IV, sondern Arbeitslosengeld II.
Wenn du jetzt die Abrechnung bekommen hast und derzeit im Bezug von ALG II bist, übernimmt nicht die ARGE, sondern das Jobcenter die Nachzahlung aus deiner vorliegenden BK-Abrechnung.
Kommentar von
anitarianitari übernimmt nicht die ARGE, sondern das Jobcenter
Jobcenter ist der neue Name für ARGE. Nur als Hinweis.
Kommentar von
helmutgerkehelmutgerke So ist es,
denn aus Raider wurde Twix - sonst ändert sich nix
und aus ARGE wurde Jobcenter
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KdU Übernahme als Pauschale? wie - wo
§ 22 a SGB II
Dort steht allerdings "....in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind".
Angemessen ist doch wohl nicht Pauschal?!
Du hast nur Absatz 1 gelesen. Du solltest Dich mal dem Inhalt von Absatz 2 widmen ;-)