Darf der Vermieter die Rechnung der Hausreinigung, welche durch ihn und seine Familie erfolgte, auf seine Familie (Schwester, Schwager, Mutter...) ausstellen und in welcher Höhe? Welche Belege muss er vorlegen können?
Hintergund: Ich habe gerade etwas Stress mit meinem ehemaligen Vermieter bezüglich der Betriebskostennachzahlung 2010. Streitpunkt meiner Meinung nach sind die Gebäudereinigungskosten, welche von meinem Vermieter mit knapp 120,- pro Monat (3 stöckiges Haus mit 6 Mitparteien) für das gesamte Haus berechnet wurden. Der Anteil für meine Wohnung soll knapp 20,- pro Monat betragen. Jedoch hat der Vermieter keine Firma dafür beauftragt, sondern die Reinigung selbst durchgeführt und die Rechnung der Reinigung auf seine Familie ausgestellt, welche ebenfalls im Haus wohnt. Er behauptet, dass die Reinigung einmal pro Woche erfolgt sein soll, meiner Meinung nach jedoch waren die Intervalle sehr viel grösser, da das Treppenhaus ständig schmutzig war und ich ihn und seine Familie lediglich alle 4-6 Wochen grob durchs Haus putzen sah bzw. hörte, so dass ich den zeitlichen Aufwand pro Monat auf höchstens 2-3 Stunden schätze... Wirklich sauber wars aber auch direkt nach der Reinigung nie. Monatelang führte seine Familie umfangreiche Renovierungsarbeiten aus, welche viel Lärm und Dreck im Haus verursachten. Der Schleifstaub lag wochenlang im Hausflur! Leider hatte ich es damals versäumt eine Mitminderung zu verlangen...
Das glaube ich eher nicht. Der Vermieter reinigt in seinem selbstbewohnten Haus die Gemeinschaftsflächen und setzt dabei Arbeitszeit ein. Wenn in den Betriebskosten Hausreinigungskosten vereinbart sind und sich in der Jahresabrechnung wie hier für 2010 wiederfinden, so ist der Mieter in der Beweispflicht, dass diese Reinigungsarbeiten nicht oder nur teilweise stattgefunden haben, wenn der Mieter die dargestellten Kosten nicht tragen will. Das dürfte sehr, sehr schwer sein, die entsprechenden Beweise und Zeugen jetzt noch aufzubringen. Wo der Vermieter aufpassen muss: Er muss für Leistungen, die er anstelle eines Hausmeisters oder einer Reinigungsfirma erbringt, In seiner Steuererklärung Einnahmen aus Reinigungstätigkeit erklären. Seine Verwandtschaft muss bei Bezahlung zum gleichen Zweck Quittungen ausstellen, die du dann einsehen kannst. will heißen - widersprich der Abrechnung im Punktreinigungskosten erst, wenn du die Bezahlungshintergründe geprüft hast.. Einsichtnahme oder bezahlte Kopien innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Abrechnung.
Danke auch für diese ausführliche Antwort, auch wenn mir diese nur wenig Hoffnung lässt... Seine Verwandschaft kann doch frei nach Belieben Quittungen ausstellen selbst jetzt nachträglich. Wer soll das schon überprüfen können. Wenn die Bezahlung seiner Familienmitglieder bar erfolgte, gibts auch auch keine wirklich verlässlichen Belege. Irgendwelche Reinigungsprotokolle gibts natürlich auch nicht... Da er ja selbst mitgeputzt hat, ist er natürlich absolut sicher, dass jedes Wochenende gereinigt wurde... (angeblich). Nur merkwürdig, dass ich zumindest in 2009 regelmäßig selbst seinen Renovierungsdreck vor meiner Haustür wegkehren musste, um den Dreck nicht in meine Wohnung zu schleppen, da der Schmutz auch nach mehreren Wochen nicht weniger wurde...
Der VM darf Eingenleistungen, also Arbeitszeiten welche der selbst erbracht hat, nicht in Rechnung stellen.