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Betriebskostennachzahlung: Gebäudereinigung durch Vermieter

Frage von g4mefre4k g4mefre4k

Darf der Vermieter die Rechnung der Hausreinigung, welche durch ihn und seine Familie erfolgte, auf seine Familie (Schwester, Schwager, Mutter...) ausstellen und in welcher Höhe? Welche Belege muss er vorlegen können?

Hintergund: Ich habe gerade etwas Stress mit meinem ehemaligen Vermieter bezüglich der Betriebskostennachzahlung 2010. Streitpunkt meiner Meinung nach sind die Gebäudereinigungskosten, welche von meinem Vermieter mit knapp 120,- pro Monat (3 stöckiges Haus mit 6 Mitparteien) für das gesamte Haus berechnet wurden. Der Anteil für meine Wohnung soll knapp 20,- pro Monat betragen. Jedoch hat der Vermieter keine Firma dafür beauftragt, sondern die Reinigung selbst durchgeführt und die Rechnung der Reinigung auf seine Familie ausgestellt, welche ebenfalls im Haus wohnt. Er behauptet, dass die Reinigung einmal pro Woche erfolgt sein soll, meiner Meinung nach jedoch waren die Intervalle sehr viel grösser, da das Treppenhaus ständig schmutzig war und ich ihn und seine Familie lediglich alle 4-6 Wochen grob durchs Haus putzen sah bzw. hörte, so dass ich den zeitlichen Aufwand pro Monat auf höchstens 2-3 Stunden schätze... Wirklich sauber wars aber auch direkt nach der Reinigung nie. Monatelang führte seine Familie umfangreiche Renovierungsarbeiten aus, welche viel Lärm und Dreck im Haus verursachten. Der Schleifstaub lag wochenlang im Hausflur! Leider hatte ich es damals versäumt eine Mitminderung zu verlangen...

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von jockl jockl

    Der VM darf Putzmittel o.ä. berechnen. Seine Arbeitszeit nicht.

    Kommentar von Gerhart GerhartGerhart

    Das glaube ich eher nicht. Der Vermieter reinigt in seinem selbstbewohnten Haus die Gemeinschaftsflächen und setzt dabei Arbeitszeit ein. Wenn in den Betriebskosten Hausreinigungskosten vereinbart sind und sich in der Jahresabrechnung wie hier für 2010 wiederfinden, so ist der Mieter in der Beweispflicht, dass diese Reinigungsarbeiten nicht oder nur teilweise stattgefunden haben, wenn der Mieter die dargestellten Kosten nicht tragen will. Das dürfte sehr, sehr schwer sein, die entsprechenden Beweise und Zeugen jetzt noch aufzubringen. Wo der Vermieter aufpassen muss: Er muss für Leistungen, die er anstelle eines Hausmeisters oder einer Reinigungsfirma erbringt, In seiner Steuererklärung Einnahmen aus Reinigungstätigkeit erklären. Seine Verwandtschaft muss bei Bezahlung zum gleichen Zweck Quittungen ausstellen, die du dann einsehen kannst. will heißen - widersprich der Abrechnung im Punktreinigungskosten erst, wenn du die Bezahlungshintergründe geprüft hast.. Einsichtnahme oder bezahlte Kopien innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Abrechnung.

    Kommentar von g4mefre4k g4mefre4k

    Danke auch für diese ausführliche Antwort, auch wenn mir diese nur wenig Hoffnung lässt... Seine Verwandschaft kann doch frei nach Belieben Quittungen ausstellen selbst jetzt nachträglich. Wer soll das schon überprüfen können. Wenn die Bezahlung seiner Familienmitglieder bar erfolgte, gibts auch auch keine wirklich verlässlichen Belege. Irgendwelche Reinigungsprotokolle gibts natürlich auch nicht... Da er ja selbst mitgeputzt hat, ist er natürlich absolut sicher, dass jedes Wochenende gereinigt wurde... (angeblich). Nur merkwürdig, dass ich zumindest in 2009 regelmäßig selbst seinen Renovierungsdreck vor meiner Haustür wegkehren musste, um den Dreck nicht in meine Wohnung zu schleppen, da der Schmutz auch nach mehreren Wochen nicht weniger wurde...

    Kommentar von jockl jockljockl

    Der VM darf Eingenleistungen, also Arbeitszeiten welche der selbst erbracht hat, nicht in Rechnung stellen.

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    Antwort von angy2001 angy2001

    Der VM wohnt also nicht im Haus, sondern Schwester/Schwager... etc. In diesem Fall kann er die Leistung/ die Kosten auch in die Abrechnung aufnehmen. Strittig wäre das nur, wenn er es selbst erledigt hätte. Wenn du der Meinung bist, die Reinigung wird nicht ordnungsgemäß ausgeführt, dann bleibt dir nichts anderes als zukünftig jedesmal dem VM zu informieren, wenn in der Woche nicht geputzt worden ist. Rückwirkend wärest du in der Beweispflicht, das die Leistung nicht erbracht worden ist und das wirst du schwerlich können. Eine Mietminderung wäre ohnehin hier nicht das richtige, denn du könntest aus diesem Grund nicht die Kaltmiete mindern, sondern nur die Höhe der entstandenen Reiniungskosten (als Teil der Betriebskosten) bei der Abrechnung monieren. Verstehen kann ich das schon, denn sowas ist einfach nur zum Ärgern. :(

    Kommentar von g4mefre4k g4mefre4k

    Erstmal danke für die Antwort. Ich wohne ja nicht mehr in dem Haus sondern bin Mitte 2010 ausgezogen.Die Betriebskostenabrechnung bekam ich vor 3 Wochen. Ich soll nun 120,- nachzahlen, also ziemlich genau die Kosten der Reinigung, die nur unzureichend erfüllt wurde. Der VM wohnt auch selbst mit im Haus und geputzt hat er selbst sowie seine im Haus lebende Verwandschaft. 3 der 6 Wohnungen wurden von dem VW und seiner Familie bewohnt. Den meisten Dreck im Haus hat seine Familie selbst verursacht... Überlege nun ob ich abwarten soll, bis er rechtliche Schritte einleitet. Das finanzielle Risiko ist ja eher gering bei dem geringen Streitwert...

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Mein Rat: Lege Wiederspruch gegen die Abrechung ein und beanstande genau diese Position. Hast du deine Kaution schon wieder?

    Kommentar von g4mefre4k g4mefre4k

    Ja die Kaution habe ich schon kurz nach meinem Auszug bekommen. Werde dann mal meinen Einspruch formulieren und dem VM zukommen lassen. Hab aber so meine Zweifel, ob es etwas bringt...

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