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BetriebskostenNachzahlung bei Hartz 4 Empfönger

Frage von Stadtlucka1 Stadtlucka1

Hallo,

eine gute Freundin bekommt Hartz 4.

Sie soll 371 € nachzahlen. das Amt will nur 123 übernehmen ist das rechtens. Ich dachte das Amt muss alle Kosten übernehmen bei einer nachzahlung ?

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Antworten (5)

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    Antwort von Wolkenheim Wolkenheim

    Moin Moin,

    hier mal ein Auszug...

    Hartz IV und die Wohnkostenabrechnung

    Wohnkostenberechnung Die fehlerhaften Berechnungen bei der Wohnkostenberechnung für Hartz IV führen seit geraumer Zeit immer häufiger zu Problemen. Es wird von den Behörden häufig versäumt, die bei der Berechnung möglichen Ermessensspielräume auszunutzen, was letztendlich in der Praxis zu Massenentscheidungen oder grundsätzlichen Rechtsfehlern führen kann. Laut dem Gesetz sind die anfallenden Kosten für die Unterkunft als auch für die Heizkosten grundsätzlich gegenüber den Hartz IV Geld Empfängern in Höhe der real entstehenden Aufwendungen zu erstatten.

    Voraussetzung für die volle Erstattung Voraussetzung für die vollständige Erstattung ist jedoch, dass die entstandenen Kosten auch angemessen sind. Das bedeutet in der Praxis: Die Behörden haben die Verpflichtung, die entstandenen Mietkosten bei nachgewiesener Angemessenheit in voller Höhe zu übernehmen. Zu den kosten gehören auch die von dem Mieter erbrachten Aufwendungen für anfallende kalte Betriebskosten (hierzu zählen: Wasser und Abwasser, Grundsteuer und Hausversicherungen, Müllabfuhr und Straßenreinigung). Die von den Behörden zu erstattenden Beträge richten sich ausschließlich nach der realen Höhe dieser Kosten.

    Keine Obergrenzen oder Höchstsätze Die zuständigen Behörden dürfen jedoch weder eine vorgegebene Obergrenze oder irgendwelche Höchstsätze anwenden. Gerade in diesen beiden Punkten werden Bezieher von Hartz IV Geldern immer mehr zum Spielball eigenmächtiger Handlungen durch Haushaltspolitiker, die im Angesicht leerer Kassen nicht selten versuchen, mit juristischen Spitzwindigkeiten eine nicht korrekte Berechnung herbeizuführen.

    Betriebskostenabrechnung - keine Pauschale Eigentlich sollte es jedoch jedem klar sein, dass ein normaler Mieter praktisch fast keine Möglichkeit hat, die Höhe der Betriebskosten in seinem Mietshaus zu beeinflussen. Auf die vorher beschriebene Art und Weise wird oftmals versucht, bei Hartz IV Empfängern nur eine vorgegebene Pauschale bei den Heizkosten abzurechnen.

    Betriebskostenabrechnung auch für Nachzahlungen Diese Vorgehensweise der Behörden ist jedoch nicht zulässig, die anfallenden Nebenkosten für eine Heizung müssen in der entstandenen Höhe bezahlt werden. Diese Gesetzgebung gilt auch für eventuell angefallene Betriebskostennachzahlungen aus dem Vorjahr. Auch diese Nachzahlungen müssen vollständig von den Behörden übernommen werden.

    LG Wolkenheim

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Was hat sie denn so viel verbraucht?

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    Antwort von strandkind strandkind

    wo finde ich den dazu gehörigen gesetzestext ?

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    Antwort von Jamiro3 Jamiro3

    Die Frage muss in dem Bescheid beantwortet sein. Klingt mir ganz so, als wären dort 3 Personen im Haushalt, wovon nur eine Hartz IV bezieht?

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    Antwort von dirkiemaus dirkiemaus

    sie zahlen zwar alles wenn sie das möchte jedoch als zinsloses darlehnen. fakt ist das dass arbeitsamt nicht alles zahlen wird denn dafür sind sie nicht da.

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