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betriebskostenhilfeverein

Frage von sixti sixti

hallo...habe meine betriebskostenendabrechnung von 2006 beim betriebskostenhilfeverein prüfen lassen und bekam jetzt post das ich die summe erstmal nicht zahlen soll(da die abrechnung falsch ist)und mein vermieter einige unterlagen dem betriebkostenhilfeverein zuschicken möchte,jetzt rief mich mein vermieter an und sagte mir ich sollte bei ihm ins büro kommen,er will mit mir reden und ich das geld bezahlen sollte da er sonst über sein anwalt geht,nun weiss ich nicht was ich machen soll,kann er mich einfach kündigen,zahle meine miete jeden monat pünktlich...wer kennt sich damit aus....danke für eure antworten....

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Antworten (2)

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    Antwort von majaohnewilli majaohnewilli

    Dein Vermieter kann dir nur aus bestimmten gründen kündigen, die im Mietrechtsgesetz vestgelegt sind. Die Beeinspruchung der BK-Abrechnung bzw die Einsichtnahme in die Unterlagen ist Dein gutes Recht! Lass dich nicht einschüchtern! Wenn er die BK-Abrechnung korrekt durchgeführt hat, kann er dir mit reinem Gewissen Einsicht geben und falls nicht (was hier der Fall zu sein scheint) wird ihm auch sein Anwalt nicht helfen können!

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    Antwort von andreas48 andreas48

    die Abrechnung für 2006 ist sowieso schon verjährt..also lass diese leeren Drohungen an dir abprallen...

    allerdings solltest du sie bereits 2007 erhalten haben, dann musst du was unternehmen und den Vermieter auf dein Recht der Prüfung hinweisen und ihm auch klar machen, das er dazu die Unterlagen bereitzustellen hat

    Kommentar von majaohnewilli majaohnewillimajaohnewilli

    Verhährt ist sie leider nicht. Der Vermieter muss bis 30.06 des Folgejahres eine Abrechnung durchführen und Einsicht in die Belege gewähren. Tut er das nicht, kann der Mieter ihn gerichtlich dazu auffordern. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung dennoch nicht nach, droht ihm eine ordnungsstrafe von bis zu 2000 Euro. Tatsächlich verjährt in dem Sinne, daß der Mieter nicht zahlen muss ist die BK-Abrechnung erst nach 3 Jahren.

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    die Frage der Verjährungm sprich Nachzahlung ist aber davon abhängig, wann die abrechnung zugestellt wurde..hat der Mieter die abrechnung 2006 erst 2008 erhalten ist er nicht mehr in der Zahlpflicht..aber ein Guthaben muss ausgezahlt werden..

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