1

Betriebskostenerhöhung (ohne Heizkosten) von 21,55% ?

Frage von SStrob SStrob

Da es meine erste Betriebskostenabr. war (ohne Heizkosten, werden extra berechnet) , konnt ich das natürlich nicht vergleichen, hab mir aber die von meinen Nachbarn angeguckt und die haben alle durchschnittlich eine Erhöhung von ca 20-21% ! Bei mir sind's genau 21,55% ! In der Abrechnung steht, dass die 5% erhöht hätten.... Wenn man das auf die Gesamtmiete rechnet stimmt das so ungefähr, aber Miete und Betriebskosten sind immernoch 2 verschiedene Paar Schuh! Soviel weiß ich schon! Hab auch schon die Unterlagen angefordert und warte nu schon seit 2 Monaten darauf! Als ich mal dahin angerufen habe, hat man mir 40 Euro angeboten, damit ich die Unterlagen nicht anfordere! Komische Sache, oder?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 1
    Antwort von KriLu KriLu

    das ist allerdings komisch. und ich würde der sache auch nachgehen wollen. bleibe da auf jeden fall mal dran und schalte notfalls auch mal den mieterschutzbund ein, sofern du in einem bist.

  • 1
    Antwort von linguini linguini

    betriebs- oder nebenkosten werden jährlich abgerechnet.

    an dieser abrechnung kannst du sehen, was teurer geworden ist.

    wenn du nicht so lange warten willst, sprich mit deinem vermieter.

    in eurem fall würd ich allerdings mal mit dem mieterverein reden.

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Bei der ersten Abrechnung über die Hausnebenkosten (das sind alle Betriebskosten ohne Heizungskosten) kannst du noch nicht objektiv beurteilen, ob diese für dich erhöht wurden. Auch ein Vergleich mit Nachbarn bringt nichts. Es kommt immer auf das persönliche Verbrauchsverhalten und die Höhe der tatsächlichen Vorauszahlungen an. Du könntest als frühestens bei der nächsten Abrechnung monieren, dass eine unverhältnismäßige Erhöhung stattgefunden hat oder künftig gefordert wird. Wird sie dann tatsächlich gefordert, muss der Vermieter das auch konkret begründen. Im Übrigen hast du keinen Anspruch auf Zusendung von Kopien der Originalrechnungsbelege, nur wenn die persönliche Einsichtnahme – auf welche du immer Anspruch hast – mit zu großen Aufwendungen (große Entfernung vom Wohnort) verbunden wäre, kannst du darum gegen Kostenersatz (ca. 25 EC/Kopie + Versand) bitten. Bei Prüfung der Abrechnung immer zuerst schaun, ob sie fristgerecht zugestellt wurde (vor Ablauf der 1jährigen Abrechnungsfrist nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Auch ist zu kontrolliere, dass nur solche Nebenkosten abgerechnet werden, die auch im MV vereinbart wurden, d.h. dort drin stehn. Danach die formale Korrektheit prüfen (Angabe der Gesamtkosten der betr. BK-Art, Umlageschlüssel, Kosten je Einheit, Kosten der Wohnung, Gegenüberstellung zu den Vorauszahlungen). Fehlt da was, ist die Abrechnung unwirksam und gilt als nicht erteilt. Danach prüfen, ob inhaltlich alles o.k. Ist. Fehlerhafte Berechnungen gehören dazu, auch fehlerhafte Anwendung des Schlüssels gegenüber MV-Vereinbarung. Hier kannst du strittige Positionen bei Nachzahlungen herausrechnen. Du musst das aber per Einspruch anzeigen und begründen.

    Kommentar von SStrob SStrob

    Schon klar...stimmt auch alles was du schreibst! Hier wird aber nach Größe der Wohnung abgerechnet und daher kann ich auch mit meinem Nachbarn vergleichen! Und die Unterlagen bekomm ich auch, weil die halt in Bochum sind und ich im WW! Und natürlich hab ich brav Einspruch erhoben und alles begründet! Aber es ist ja offentsichtlich das da was nicht stimmt...warum sollten die mir sonst Geld bieten das ich nix überprüfe?

  • 0
    Antwort von Mismid Mismid

    die Miete wurde wahrscheinlich um 5% erhöht. Das muß aber vorher angekündigt werden. Innerhalb des ersten Jahres darf die Miete gar nicht erhöht werden. Für die Nebenkosten gibt es keine Grenze. Die werden so abgerechnet wie sie entstanden sind, egal ob 5,10,20,30 oder 50% mehr

  • 0
    Antwort von naturfreund100 naturfreund100

    Das ist ja schon kriminell. Ich fürchte du mußt die Abrechnungskopien selbst abholen. Solange die Unterlagen nicht da sind würde ich nicht nachzahlen oder die Nebenkostenpauschale solange einbehalten bis die Unterlagen da sind.( Die hausverwaltung schriftlich darüber informieren, per Einschreiben mit Rückschein)

    Kommentar von SStrob SStrob

    Hab ich alles schon gemacht! Kann ja nicht stimmen! Wenn Heizkosten dabei wären, könnt ich's noch verstehen, aber das bezahlen wir direkt an den Gasanbieter!

  • 0
    Antwort von schildi schildi

    ja finde ich auch

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.