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Betriebskostenabrechnungen wie lange hebt Vermieter auf?

Frage von Phantasyy Phantasyy

Hallo,

wie lange muss ein Vermieter die Betriebskostenabrechnungen seiner Mieter aufheben? Ich benötige diese von 2009, habe aber im Sommer 2010 dort das Mietverhältniss beendet.

Auf Anfrage beim ehemaligen Vermieter nach einer Kopie der BK 2009, antwortete dieser, dass diese nicht mehr vorliegen würden.

Weiß da jemand bescheid? Danke

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Antworten (5)

  • 2
    Antwort von Hermy58 Hermy58

    10 Jahre berträgt die Aufbewahrungsfrist.

  • 2
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Der Vermieter muss seine steuerlich relevanten Geschäftsunterlagen 10 Jahre lang aufheben.

    Kommentar von Phantasyy Phantasyy

    Danke

  • 1
    Antwort von Det1965 Det1965

    Ich hätte auch 10 Jahre getippt und fühle mich jetzt durch die anderen Antwoten bestätigt. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass dein Vermieter dir die Unterlagen ein zweites Mal zusenden muß.

    Eventuell kannst du ihn bitten, gegen Übernahme der Kopier- und Versandkosten, dir nochmal die Sachen zuzusenden.

    Falls du aber die Abrechnung noch nie bekommen haben solltest, bestehe darauf. Auch ein halbes Jahr Miete berechtigt zum Erhalt einer Betriebskostenabrechnung.

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    Antwort von jockl jockl

    Ein VM muss im Zusammenhang seiner Steuererklärungspflicht als Vermieter diese Unterlagen noch haben. man könnte den VM darauf hinweisen, oder nan würde siht ggf. bei dessen FA Unterlagen besorgen. Dann findet Der diese Unterlagen sicher sehr schnell.

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    Antwort von Hutzelprutzel Hutzelprutzel

    gar nicht, wenn er sie zugestellt hat

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