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Betriebskostenabrechnungen scheinen mir viel zu hoch. Insgesamt über 150 Euro für 4 1/2 Monate ?!

Frage von kellner01 kellner01

Hallo zusammen,

heute flatterte eine weitere Betriebskostenabrechnung meiner ehemaligen Wohnung ins Haus.

Hier einige Fakten zur Wohnung:

Mietzeitraum 10/07 - 15.02.08 .. also nur 4 1/2 Monate Wohnfläche 69 qm Die monatliche Betirebskostenvorrauszahlung betrug 92 € + 52 € Heizkostenvorrauszahlung

Für den Zeitraum vom 1.01.07 - 31.12.07 habe ich eine Heizkostennachzahlung von 190 € bezahlen müssen ( fand ich zu hoch, ist aber wohl damit zu erklären, dass der Mietzeitraum in den Wintermonaten lag... von daher hab ichs bezahlt).

Für den gleichen Zeitraum wurde eine Betribeskostennachzahlung von 59,85 gefordert, welche ich auch bezahlt habe.

Heute kam nun die Betriebskostenabrechnung für die Zeit vom 01.01.08 - 15.02.08

Diesmal sollen weitere 93 € nachgezahlt werden.

Da kann doch irgendwas nicht stimmen, oder? Stelle mir grad vor wie hoch die Nachzahlung gewesen wäre, wenn ich ein ganzes Jahr in der Wohnung gelebt hätte.

In meiner jetztigen Wohnung (gleiche Wohnungsgenossenschaft aber anderes Haus) habe ich übrigens für das letzte Jahr 400 € Heizkosten wiederbekommen.

Was meint Ihr? Sind die Vorrauszahlungen evtl. zu niedrig angesetzt oder werde ich hier abgezockt? Hab keine Ahnung was sonst so bei der Größe der Wohnung verlangt wird.

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Antworten (11)

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Im Großen und Ganzen scheint mir die Abrechnung korrekt zu sein. Genaues ließe sich nur nach Einsichtnahme derselben sagen bzw. schreiben. Da du nur auf Nebenkosten (außer Heizkosten) abstellst, vergleiche doch mal die Werte mit dem Vorjahr. Möglicherweise hat sich auch die Wohnungsgröße verändert oder der Umlageschlüssel. Ich kann halt nur spekulieren. Letztenendes hast du das Recht der Einsichtnahme in die Originalrechnungen um zu prüfen, dass alles rechtens ist. Da vermutlich drei Häuser in einer sogenannten WE (Wirtschaftseinheit) zusammengefasst wurden, achte hier auch darauf, dass, insofern Umlageschlüssel die Wohfläche ist, hier bei den einzelnen NK-Arten auch die volle Wohnfläche, incl. Leerstand, einbezogen wurde. Leerstand ist Geschäftsrisiko des Vermieters und muss kostenmäßig von ihm getragen werden. Möglicherweise sind im neuen MV auch neue BK hinzugekommen?

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    voll korrekt und schon sehr im detail geantwortet. DH

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    Antwort von FrankaB FrankaB

    Hallo Kellner 01, sicher kannst du zum Mieterschutzbund oder gleich zum Anwalt gehen....

    wenn du deinen Mietzeitraum betrachtest, hast du genau in er Zeit gewohnt in der du die Heizung benutzt. Das Problem ist, du hast in den Monaten in denen keine Heizung notwendig ist, keine Nebenkosten eingezahlt, die dir nachher verrechnet werden können. Deshalb kommt es zur NAchzahlung. Wenn dann auch noch viel heiß geduscht wird kommt es zu solchen Nachzahlungen. Wobei ich finde, dass das noch geht.

    Kommentar von kellner01 kellner01

    richtig.. die Heizkosten habe ich ja auch akzeptiert und bezahlt. Aber die allgemeinen Betriebskosten haben doch nichts mit den Heizkosten zu tun.

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    Antwort von Conquistador09 Conquistador09

    ich vermiete die gleiche grösse von wohnung für 150 euro nebenkosten...und es passt fast immer plus minus null...scheint korrekt zu sein!

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    Antwort von Padri Padri

    Die Nachzahlungsbeträge sind für die Wintermonate keinesfalls zu hoch, sondern ganz normal.

    Kommentar von kellner01 kellner01

    Hallo .. ich bin ja wirklich froh über die zahlreichen antworten... aber eine frage hab ich noch zum verständis.. einige antworter antworteten, dass die nachzahlungsbeträge aufgrund der wintermonate gerechtfertigt sein. für die HEIZKOSTEN sehe ich das auch ein, was haben aber bitte die allgemeinen betriebskosten mit den wintermonaten zu tun?! hier mal eine aufstellung der betriebskosten über die ich spreche: Sach und haftpflicht Aufzug Kabelanschluss Gartenpflege Hausmeister Grundsteuer Wasserversorgung Entwässerung Straßenreinigung Müllabfuhr Gebäudeversicherung Allgemeinstrom Hausreinigung Reinigung Dachrinnen

    von Heizkosten ist in dieser Abrechnung keine Rede... diese wurden separat abgerechnet

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    Antwort von FrankaB FrankaB

    Bei den allgemeinen Betriebskosten könntest du mal nachschauen ob die Kosten auch anteilig auf deine Mietzeit reduziert wurden. Es kann natürlich sein, dass der Vermieter ausversehen z.B. die kompletten Schornsteinfegergebühren bei der angesetzt hat. Die Berechnung muss nachvollziehbar sein, und du muüsstest so was erkennen können.

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    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    ohne weitere angaben und rechnungseinsicht kannst du nur meinungen einholen.

    die abrechnungsdaten und zeiten sind ok. di heizkosten können je nach datum des energieeinkaufs in 2008 niedriger gewesen sein als im vorjahr. das kann z.b. im juli eingekauft worden sein, wo du schon nicht mehr da warst. dennoch nimmst du an der günstigeren jahresabrechnung 2008 teil.

    betriebskosten wurden ggf. für 2 monate 2008 berechnet, eine andere abrechnung bedarf einer vereinbarumg im gegenseitigen einvernehmen.

    da du voll die wintermonate erwischt hat, kann man ohne weitere prüfung nur sagen:" wird schon ok sein"

    wenn du es überprüfen willst, rate ich zum mieterverein. oder schau selbst mal mit offenen augen rein. ich vermute aufzug und hausmeister als posten...

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    Antwort von knusperfrau knusperfrau

    Das ist normal,weil die Kosten auf das ganze Jahr hochgerechnet werden.Weniger Monate...höhere Kosten.So wurde mir das mal erklärt. Ansonsten geh zum Mieterbund und lass es überprüfen.Viel Glück!

    Kommentar von FragMich24 FragMich24FragMich24

    Nicht richtig! Das muss anteilig auf die Mietzeit berechnet werden.

    Kommentar von kellner01 kellner01

    das wurde es auch.. mir ist grad aufgefallen, dass auf der Abrechnung insgesamt 3 Häuser (stehen nebeneinander) zusammengerechnet wurden.. ist das auch rechtens?

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    Antwort von FragMich24 FragMich24

    Lass Dir alle Posten auf der Abrechnung erklären und mit den Einkaufsbelegen beweisen. Dann rechne nach. Ein Anwalt macht es nicht anders.

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    Antwort von istie istie

    Lass diese Abrechnung vom Mieterbund prüfen, musst aber Mitglied werden, kostet im Jahr ca. 60-70 Euro.

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    Antwort von eliag eliag

    Mieterschutzbund oder Rechtsanwalt überprüfen lassen. Pro qm rechnet man mit bis zu 2€ Bko.

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    Antwort von zedisdead zedisdead

    kopien der rechnungen anfordern und ab zum mieterbund

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