Hallo liebe Member,
ich habe eine kurze Frage zur Betriebskostenabrechnung. Mein ehemaliger Vermieter hat mir eine Betriebskostenabrechnung zugesandt, die lediglich aus einer ausgedruckten Exeltabelle bestand. Darin waren alle Posten nach Wohnfläche abgerechnet. Also auch Wasser und Heizung. Außerdem war kein Posten Warmwasser zu finden. Also gehe ich davon aus, dass die Warmwasserbereitung über die Heizung mit abgerechnet wurde.
Die Frage ist jetzt, ob ein derartiger Abrechnungsmodus im begründeten Einzelfall möglich ist und wenn ja, welche die Rahmenbedingungen sind, denn Grundsätzlich geht das ja eigentlich gar nicht.
Ich freu mich auf Antworten.
Viele Grüße,
janlde
Das denke ich auch, Widerspruch habe ich auch schon eingelegt. Aber wir hatten definiv eine Ablesung der Röhrchen, der Ableser war immer da. Im übrigen würde ich mir das mit der Heizung auch gerade noch gefallen lassen. Aber Wasser nach Wohnfläche? Wofür habe ich denn dann Zähler?
Es kann aber z.B. sein, dass bei den anderen Parteien eine Ablesung nicht möglich war. Es muss eine Mindestdatenmenge vorhanden sein (mindestens 75 % der Gesamtwohnfläche), damit nach Verbrauch abgerechnet werden darf, das gilt sowohl für Heizung als auch für Warmwasser (§ 9a Abs. 2 HeizKV). Wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird, kann der Mieter verlangen, dass die entsprechenden Kosten um 15 % reduziert werden (§ 12 Abs. 1 HeizKV)...
Ah, Prima. Das ist gut zu wissen. Danke :) Aber was ist mit dem (Kalt- und Ab-)Wasser, dafür sind doch die Daten der anderen Mieter gar nicht notwendig.
Danke sehr! Für Antwort & Diskussion hilfreichste Antwort.
Danke, gern geschehen...
Kalt- und Abwasser werden gem § 556a BGB nach Wohnfläche abgerechnet, sofern im Vertrag nicht etwas anderes vereinbart ist...