Servus Leute hab vor einigen Tagen meine Betriebskostenabrechnung bekommen. Jetzt die Frage in wie weit darf der Vermieter Leistungen erhöhen ohne eine Vorankündigung. Wie bei mir ist der Winterdienst zum Vorjahr um 54 Prozent und der Hauswart um 136 Prozent an Kosten gestiegen. Ist das rechtens???? Zu teuer????Winterdienst 1494,44qm = 17.555,64 €
Betriebskostenabrechnung zu teuer?
Antworten (3)
-
1Antwort von
anitarianitari
Der Vermieter darf die Kosten abrechnen, sofern vertraglich vereinbart, die tatsächlich entstanden sind. Dazu bedarf es keiner Vorankündigung.
Das sie gestiegen sind, vor allem Winterdienst, lag wohl eher an den tatsächlichen Umständen. Schon vergessen den vielen Schnee und das Glatteis?
Wenn Du Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung hast geh zum Vermieter und laß Dir die Originalbelege vorlegen.
-
0Antwort von
GoetzAGoetzA
Eine Erhöhung der Kosten für den Hauswart um 136% ist auf jeden Fall seitens des Vermieters erläuterungspflichtig. Frage schriftlich an, warum die Kosten so stark gestiegen sind. Immer alles schriftlich machen...
Das mit dem Winterdienst versteh ich nicht so ganz: Was sind die 1494,44 qm? Wohnfläche oder die zu räumende Fläche?
Viele Grüße
-
Diese Frage teilen