Betriebskostenabrechnung und Mieterhöhung ( Hartz 4 Empfänger mit Kind )

7 Antworten

Du bist verpflichtet (hier in eigenem Interesse) die Abrechnung beim JC vorzulegen. Dabei gleich schriftlich einen Antrag stellen zur Erstattung der Nachzahlung. Soweit die Verbräuche im Rahmen des Angemessenen liegen, wird dem dann entsprochen. In der Folge bekommst du den NZB erstattet und einen Änderungsbescheid mit der Anpassung deiner Bezüge entspr. dem Mehrverbrauch.

Das Jobcenter kann dir keine Wohnung kündigen, es ist ja nicht dein Vermieter.

Die Nachzahlung wird übernommen. Die Erhöhung bezieht sich ganz sicher auf die Betriebskostenvorauszahlung, nicht auf die Kaltmiete. Du zahlst in Zukunft ein paar Euro merh im voraus, das wird am Jahresende wieder mit den tatsächlich entstandenen Kosten verrechnet. Das Job-Center wird auch die Erhöhung der Vorauszahlung übenehmen. Also alle Unterlagen einreichen und locker bleiben!

Das Jobcenter kann dir die Wohnung nicht kündigen. Das kann nur der Vermieter.

Erhöhung der NK-Vorauszahlungen auf Grund einer Nachzahlung ist keine Mieterhöhung.

deine miete wird nicht erhöht sondern deine nebenkostenvorauszahlung. ob das jobcenter weiterhin die miete übernimmt, musst du das jobcenter fragen.

Nein. Solange die nebenkosten nicht unangemessen hoch sind (Heizen bei offenem Fenster oder so), sind diese zu übernehmen.

Solange die Kaltmiete im Rahmen bleibt, kann das JC GAR NIX verlangen.

Versuchen tun es die Pappnasen allerdings immer wieder. Wende dich ggf an www.tacheles-sozialhilfe.de, dort ans Forum. Nutze dort mal die Suchfunktion, dann bist du schnell auf neuestem Wissensstand!