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Betriebskostenabrechnung teilweise nicht bezahlen?

Frage von Monger Monger

Hallo zusammen, uns wurde in der Betriebskostenabrechnung im ersten Jahr kein Hausmeister berechnet...im 2ten Jahr wurde uns einer mit ca. 83.-€ berechnet, wir wohnen in einem Haus mit 2 Parteien - Hausmeisrer soll wohl der Rentner unter uns sein - wir haben Einspruch eingelgt und nicht bezahlt uns wurde auch keine Rechnung vorgelegt und eine weitere Zahlungsaufforderung haben wir nicht erhalten. Nun steht in unserer Abrechnung wieder der Hausmeister diesmal mit 166,87 € - mein Mann hat den ganzen Winter wieder Schneegeschippt wie ein bekloppeter vorallem auch weil ich im Winter hoch Schwanger war. Entweder hat der Hausmeister eine Lohnerhöhung von 50% bekommen oder die versuchen uns die Kosten der 2ten Abrechnung unter zu jubeln. Kann ich die Hausmeisterkosten einbehalten solange ich keinen Nachweis anhand einer Rechnung ect. bekommen habe? Wenn ich jetzt wieder nicht bezahle, dann wird uns dies bestimmt von der Kaution abgezogen, darf ich dann einfach die Miete einbehalten, so dass mein Vermieter mir dies nicht von der Kaution abziehen kann?

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von FilmFilm FilmFilm

    Der Vermieter muss auf Verlangen sämtliche Kosten belegen können. Bereits im Mietvertrag wird festgehalten, welche Betriebskosten gelten. Die Kosten eines Hausmeisters, egal ob er Rentner ist, sind umlegbar, wenn im Mietvertrag diese Position enthalten ist.

    Kommentar von Rechtsaussen RechtsaussenRechtsaussen

    d.h. genau so, guck in deinen mietvertrag und verbeiss dich nicht an der rechnung, zur not schreibt der rentner dem vermieter einfach eine, da ist doch kein formzwang, paar zahlen auf nem klopapier reichen und du musst bezahlen, also guck in den mietvertrag, ob nen hausmeisterposten überhaupt aufgeführt ist.

    Kommentar von Monger MongerMonger

    Wie kein Formzwang? Ein Rentner bezieht doch Rente und kann doch nicht einfach so was dazu verdienen? Das muss er doch melden und eine Rechnung kann man doch nicht auf ein Stück kloppaier schreiben - MwSt ect.? hmmm.... Vorallem muss er doch dann auch eine Leistung erbringen, ich muss doch nicht dafür bezahlen, dass wir selbst den Winterdienst machen?? Das ist ein ganz allgemeiner Mietvertrag da sind unzählige Leistungen aufgelistet, aber ich muss doch nur das bezahlen was auch erbracht wird oder nicht, im Mietvertrag steht auch Aufzug drin - bei uns im Haus gibt es keinen.

    Kommentar von FilmFilm FilmFilmFilmFilm

    Ein Altersrentner darf unbegrenzt dazuverdienen. Er muss auch keine Rechnung schreiben,sondern er macht seinen Hausmeisterjob auf Geringfügigkeitsbasis.

    Kommentar von Monger MongerMonger

    Ok...aber muss er darauf keine Steuern zahlen, reicht es wenn er dem Vermieter eine Quittung ausstellt und die uns die Kosten weiterberechnen? Vorallem er ist Eigentümer, wir Mieter, wir haben einen eigenen Zugang zur Wohnung, Kehrwoche macht er nicht, er kümmert sich nur um seinen Bereich, wir uns um unseren - muss der Vermieter keinen Nachweis erbringen was der Hausmeister macht?

    Kommentar von FilmFilm FilmFilmFilmFilm

    Der Rentner darf keine Rechnung schreiben , weil er kein Gewerbe hat. Es reicht ein Zettel auf dem die geleisteten Stunden und das Entgelt draufstehen. Wieviel Geld im Monat bekommt dennder Hausmeister und was genau leistet er dafür ?

    Kommentar von Monger MongerMonger

    Erste Abrechnung war ohne Hausmeister. Zweite 200.-€ unser Anteil ca. 83 .-€ - haben wir nicht bezahlt. Dritte (aktuelle Abrechnung) 400.-€ unser Anteil ca. 166.-€ (wurde wahrscheinlich nicht bezahlte Anteil einfach dazuaddiert)- Was er Leistet, das weiß ich leider auch nicht genau. Wir haben ein eigenes Treppenhaus, die Kellerbereiche benutzen wir gemeinsam werden von beiden Parteien in Ordnung gehalten, er hat am Haus einen kleinen Garten um den er sich kümmert und auch um den Weg dorthin (beim Unkraut hilft ihm ein Verwandter) - hilfe hier von unserer Seite wurde abgelehnt. Winterdienst haben wir gemacht...Reparaturen finden gar nicht statt..z.B. Vordach zu unserem Eingang ist Beschädigt, wird von niemandem instandgesetzt. Er kümmert sich um den Öleinkauf (leider)und darum das der Abzähler fürs Wasser kommt und der Schornsteinfeger - ohne Terminabsprache mit uns.

    Kommentar von FilmFilm FilmFilmFilmFilm

    Die Kosten sind dann also für ein Jahr oder ? Das ist ja mega wenig. Ich bezahle im Monat 18 Euro für den Hausmeister.

    Kommentar von Monger MongerMonger

    Ja für 1 Jahr. Ich weiß das, dass nicht viel ist,es geht mehr ums Prinzip, ich will nicht für eine Leistung bezahlen die nicht erbracht wird, wir haben hier leider noch mehr Probleme - z.B. Schimmel - es gibt ein Gutachten, in dem steht das das Dach isoliert werden muss - nichts passiert weil unser Vermieter und der Rentner Streit miteinander haben - nun soll die Vorrauszahlung der NBK um 30.-€ erhöht werden - das hätte zur Folge das der Vermieter uns nacher etwas schuldig wäre - das Geld würden wir nur über einen Rechtsstreit wieder sehen. Zur Randinfo: Wir sind schon seit einiger Zeit auf Wohnungssuche.

    Kommentar von FilmFilm FilmFilmFilmFilm

    Ich glaube der Wohnungswechsel ist wohl das beste in diesr Situation. Unser Hausmeister wischt einmal in der Woche das Treppenhaus und fährt zweimal in der Woche 4 Mülltonnen auf dieStraße und zurück. Dafür zahlen 12 Parteien im Monat 250 Euro an die Hausmeisterfirma. Der Hausmeister selber bekommt 4,50 Euro pro Stunde.

    Kommentar von Monger MongerMonger

    Danke für Deine Antworten wünsch noch einen schönen Sonntag. Wir wenden uns nun mal an einen Rechtsanwalt im Bekanntenkreis...hätte dies gern anders Geregelt...aber naja.

    Kommentar von FilmFilm FilmFilmFilmFilm

    ok, alles Gute für Euch

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Natürlich darf ein Rentner was dazu verdienen. Der Auftraggeber muss aber die Abgaben dafür entrichten. Sonst gibt es demnächst nur noch Jobs für Rentner.

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    Antwort von schleudermaxe schleudermaxe

    Also, ich bin doch über das Fachwissen einiger Antworter mehr als verwirrt. Umlegbar sind die Aufwendungen, die dem Vermieter berechnet wurden (oder die er selber ausführt) und welche mietvertraglich als umlegbar vereinbart wurden. Somit hat ein Rentner sehrwohl eine Rechnung zu schreiben oder eben der Vermieter auf eine diesbezügliche Umlage schlichtweg zu verzichten. Alles eigentlich ganz einfach. Da ja die Fragen nach so kurzer Stehzeit schon bewerten wurden, gilt diese Antwort lediglich den o. zitierten den "Fachleuten".

    Kommentar von Padri PadriPadri

    Dem ist zuzustimmen. Es ist immer wieder erstaunlich wie schnell Antworten als beste Antwort gekürt werden, aber nicht die richtige Antwort enthalten. Diese kann hier lauten: Es gilt was im Mietvertrag vereinbart wurde. Also dort mal rein schauen.

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    Antwort von Gianna6 Gianna6

    Zunächst einmal gilt, was mietvertraglich festgehalten ist. Änderungen dazu bedürfen wiederum der Schriftform. Der Vermieter ist auch nicht berechtigt (selbst wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich erwähnt), alle nur möglichen Kosten nach Betriebskosten(umlage)verordnung auf den Mieter überzuwälzen. Hier gilt es das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und zudem das der Interessenausgewogenheit zwischen Vermieter und Mieter zu beachten. Zudem wenn hier überhaupt kein hinreichender Sachgrund vorgetragen wird (welche Aufgaben lasten den neu hinzugezogenen Hausmeister den aus >> entlasten damit den Mieter?). Wenn alle notwendigen Arbeiten (z.B. Schneeberäumung) weiterhin von den Mietern zu erledigen sind, ist dies schon eine Frage wert. Und - richtig von euch angewandt - eine Einrede (auch Widerspruch genannt) zur Betriebskostenabrechnung. Diese müßt ihr in diesem Jahr übrigens erneuern - auch zum selben Sachgrund. Ein einfacher Verweis auf vorliegende vom Vorjahr reicht nicht aus, wurde kürlich erst höchstrichterlich (BGH) entschieden. Übrigens verhält es sich prinzipiell so, daß die ganze Betriebskostenabrechnung micht fällig wird, sobald sie auch nur irgendwo fehlerbehaftet ist. Darauf ist im Widerspruch zu verweisen und Berichtigung aufzufordern. Du mußt als Mieter dem Vermieter auch nicht dessen Hausaufgaben machen und den von dir erkannten Fehler genau benennen... Wenn der Vermieter dann auf deinen Widerspruch nicht reagiert, den Fehler nicht ausräumt, und einfach nur die Zeit (fruchtlos, wie das die Rechtsgelehrten nennen) verstreichen läßt, so hat er dann irgendwann auf diese Forderung ganz verzichtet, weil sie für ihn nicht mehr eintreibbar sein wird. Er müßte nämlich binnen Frist die Angelegenheit ggf. auch gerichtlich austragen. Wer da ruhig abzuwarten vermag gemäß Sokrates: "Hab ich das Recht zur Seite, fürcht' ich dein Drohen nicht!", der gewinnt.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Steht im Mietvertrag denn etwas von einem Hausmeister? Was hat der für eine Funktion?

    Kommentar von Monger MongerMonger

    Es ist ein allgemeiner Mietvertrag, in dem absolut alles aufgelistet ist, somit auch ein Hauswart, aber auch ein Aufzug den wir gar nicht haben. Als wir den Mietvertrag unterschrieben haben, gab es keinen Hauswart - so sind auch die NBK berechnet gewesen, nun da es den Hauswart angeblich gibt, sind die NBK nicht mehr ausreichend. Tätigkeiten sind keine Festgelegt, deshalb weiß ich auch nicht was der Hausmeister macht, Winterdinst zumindest nicht, das macht mein Mann. Ich weiß das der Rentner (Hauswart) meinen Vermietern eine Quittung schreibt z.B. über 200.-€ diese wurden den Anteilig auf uns umgelegt, nun sind es schon 400.-€ welche nun auf unseren Wohnungsteil umgelegt wurden.

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    Antwort von Ledersohle Ledersohle

    Bei mir im Haus zahlen alle ausgenommen mir, ich habe es auch nicht eingesehen, zudem hat mein Vermieter versäumt genau das in den Mietvertrag zu schreiben, das war mein Glück, zumal unser Hausmeister auch nichts tut...

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    Antwort von Padri Padri

    Hausmeisterkosten können nur umgelegt werden, wenn diese im Mietvertrag vereinbart wurden. Steht dort nichts, dann müssen diese auch nicht bezahlt werden. Den Betrag kann man dann kürzen.

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    bei dieser Konstellation richts auch nach Schwarzarbeit. Sprich V doch mal darauf an ob der Hausmeister angemeldet ist bei der Knappschaft.

    Laß dir alle Belege zeigen.

    Kommentar von Monger MongerMonger

    Denken auch an Schwarzarbeit...aber was ist den die Knappschaft? Weiß das der Rentner unseren Vermietern eine Quittung über den Betrag ausstellt...aber reicht das?

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Alle Mini-Jobs (auch die unter 400 €) müssen bei der Knappschaft angemeldet werden. Der "Arbeitgeber" muss dafür Lohnsteuerpauschale und auch Beiträge für die Sozialversicherung abführen.

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Bei mir war der "Kasus knacktus" die Müllgebühren! Laut Gemeinde fallen 880€ im Jahr an (Mehrparteienhaus). Gefordert wurde der doppelte Betrag...hätten wir alle das gezahlt, hätte sich der VM mal eben um 880€ bereichert. Ebenso die Hausmeisterdienste... wir haben keinen Hausmeister. Nur der eine EG-Mieter hat den Schlüssel zum Heizungskeller und gibt den bei Bedarf raus. Weitere Tätigkeiten macht er KEINE.

    Ich habe der Nebenkostenabrechnung widersprochen, wegen nicht erfolgter Hausmeisterdienste und Falschberechnung der Müllgebühren. Da das Büro des Vermieters nicht an meinem Wohnort ist, habe ich die Zusendung der entsprechenden Rechnungskopien gefordert, um die Abrechnung überprüfen zu können.

    Es ist NICHTS passiert. Da der VM dem Widerspruch nicht abgeholfen hat und den Rückstand nie anmeahnte, verjährt das ganze heuer am 31.12.! Wenn nix mehr kommt, erspart mir das eine Nachzahlung von ÜBER 500€!

    Legt offiziell schriftlichen Widerspruch gegen die Abrechnung ein und fordert Einsicht bzw Vorlage in dieder Abrechnung zugrunde liegenden Belege sowie Erstellung einer korrigierten Abrechnung. Bevor das nicht passiert ist, braucht ihr nix bezahlen. Prüft bei der Gelegenheit auch ALLES nach!

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    Antwort von wunhtx wunhtx

    Da hilft nur ein schriftlicher Widerspruch gegen die Kosten des Hausmeisters und die Aufforderugn and en VM, Euch doch bitte dessen Abrehcnung vorzulegen, für was er Hausmeisterkosten verlangt - wenn ihr selbst die Hausreinigung macht - und die Bitte zu äußern, bei der Vorlage der Unterlagen auch die Anmeldung als Minijob bitte vorzulegen.

    Da endet dann meist der Versuch, Kosten abzurechnen.

    Überlegt Euch aber vorher schon mal, ob er in den Aussenanlage des Hauses arbeitet ( z.B. Unkraut jätet ), die Mülleimer bereitstellt , reinigt und wieder an den Platz stellt, ob er auch Reinigungsarbeiten ausführt.

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    Antwort von elenore elenore
    • Weiteres Vorgehen: Du sollten Einblick in die Rechnungen beim Hausmeister nehmen und die einzelnen Positionen prüfen oder prüfen lassen oder dies direkt beim Vermieter fordern. Wenn du allerdings nicht zahlst oder die Miete minderst, dann gehst du das Risiko ein, dass du auf Zahlung verklagt wirst und für den Fall, dass du unterliegst, Gerichts- und Anwaltskosten tragen musst. Daher kann es sich empfehlen, die Nachzahlung unter Vorbehalt zu leisten und dann eine eigene Klage auf Rückzahlung prüfen zu lassen.

    • Der Mieterbund könnte auch eine Hilfe in dieser Angelegenheit bedeuten.

    Kommentar von wunhtx wunhtxwunhtx

    Dein Rat ist zwar hilfreich, funktioniert in den meisten Fällen allerdings nicht.

    Sicherer ist, wenn bei einer Nachzahlung nur die anerkannten Kosten bezahlt werden, über den Restbetrag wird solange ein Zurückbehaltungsrecht erklärt, bis der VM die Kosten aufgeschlüsselt und nachgewiesen hat.

    Zahlst Du sofort - auch wenn unter Vorbehalt - und der VM reagiert trotzdem nicht, musst Du als Mieter klagen, wenn Du Aufklärung willst.

    Kommentar von Monger MongerMonger

    Rechnung wird uns nicht vorgelegt - somit kann ich nichts prüfen. Anwalt und ect. kostest mich ja dann mehr als die Kosten für den Hausmeister. Mieterbund - werd ich mich mal informieren. Danke

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