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Betriebskostenabrechnung nicht ordnungsgemäß durchgeführt,was kann ich tun?

gefragt von knoepfchen am 26.03.2008 um 14:11 Uhr

hallo, und zwar gab es mit meinem Vermieter schon sehr viele Probleme und da hoffe ich hier einige antworten zu bekommen, da sich eine mitgliedschaft im mieterschutzbund nicht mehr lohnt, da ich im mai schon wieder aus dieser wohnung ausziehe.

und zwar hat der vermieter die heizung und den wasserzähler erst einen monat nach einzug ablesen lassen und nun habe ich angst dass dies auch so sein wird wenn wir wieder ausziehen.was kann ich denn da als mieter machen?

denn ich denke dass ich eine ordentliche nachzahlung bekommen müsste.habe eine 2- Raum Wohnung, 60qm, und zahle für Kaltes Wasser und Heizung 100€ Nebenkosten im Monat.

über hilfe würde ich mich sehr freuen!


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 26. März 2008 14:13
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Du solltest darauf bestehen, dass am Tag der Rückgabe der Wohnung die Werte abgelesen werden. Lehnt der Vermieter dies ab, so suche Dir einen neutralen Zeugen und lies' selbst ab.


Kai Schrodt
beantwortet von Kai Schrodt am 26. März 2008 15:47
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Mietverein lohnt sich trotz allem! Der Eintritt in den Mietverein bezieht sich nicht auf die Wohnung! Du bezahlst eine jährliche Gebühr und bei Fragen machst Du einfach einen Termin!

Und pssst, Du weisst ja noch nicht, ob Du in Deiner neuen Wohnung vielleicht nicht auch die Hilfe vom Mietverein brauchst! Man weiss ja nie.. ;-)

Als Tipp, wenn Du ausziehst, sei bei der Ablesung dabei und bestehe auch auf eine solche an Deinem letzten Tag, welchen Du in der Wohnung verbringst!


anonym
beantwortet von lilli2007hh am 26. März 2008 14:16
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lege widerspruch - schriftlich - ein. lese selber ab und rechne dir das aus. ansonsten bleibt nur mieterbund oder rechtaanwalt

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 26. März 2008 14:30

Widerspruch wogegen? Selbst ausrechnen: wie? Unmöglich.

Kommentar von knoepfchen am 26. März 2008 15:16

Hallo und danke erstmal für deine antwort.aber wie rechnet man das denn selbst aus?Vielleicht kannst du mir da ja auc weiterhelfen?!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 26. März 2008 15:51

Das kannst Du nicht selbst ausrechnen, dazu musst Du sämtliche zu einer Betriebskostenabrechnung gehörende Unterlagen in den Händen haben und wissen, auf wieviele Wohnungen umgelegt wird. Erst dann kannst Du Deinen anteiligen Verbrauch ausrechnen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 26. März 2008 14:42
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lies die Werte selbst ab und laß sie im Übergabeprotokoll vom Vermieter gegenzeichnen. Das ist der Standardweg. Alles andere macht keinen Sinn




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