Eine Berechnung der Müllgebühren nach der Wohnfläche ist unbillig. Die Änderung ist dann ausgeschlossen, wenn dei bisherige Abrehcnung nicht auf die Wohnfläche verteilt wurde und keine Zustiummung zur Änderung durch die Mieter erfolgt ist.
Üblicherweise wird Müll nach Gewicht, nach Haushalt oder nach Personenzahl abgerechnet.
Hier müssen die Mieter Widerspruch einlegen - wobei dies mit Sicherheit die Mieter nicht tun werden, die mehr Personen bei gleicher Wohnfläche in der Wohnung haben.
Dann eben abklären, wie die Kommune oder der Landkreis abrechnet und dann auf dieser Form bestehen.
Rechnet die Müllentsorgung nach Personenzahl oder nach Haushaltsgröße ab, muss der VM begründen, weshalb er die Abrechnung auf Wohnfläche ändern will und warum er es für unzumutbar hält, den Aufenthalt von Personen in seinen Wohnungen zu ermitteln (bei Personenzahl).
Hier ist das Sonderproblem zusätzlich zu beachten, dass der VM die Zustimmung der Mieter benötigt, will er den Abrechnungsschlüsel ändern.
Im Übrigen sind hiervon auch Beschlüsse der WEG ( Wohnungseigentümerversammlung ) betroffen. Auch sie kann nichz einfach - obwohl es sehr oft so passiert - einen bestehenden Abrechnungsschlüssel ändern - oder soll man besser darstellen - gewissen Interessen nachzukommen.
Also, mit dem Abrechnungsschlüssel meinst du die "berechnung der umlage für die betriebskosten"? Da wo alles aufgeteilt ist? Also hätte er das nicht ändern dürfen indem er einfach die heizkosten hineinschreibt? Eben dies hat er dann ja getan... Eine Einiwilligung gabs nicht von Seiten der Mieter... Was können wir speziell in dem Fall tun? Einen Einspruch schreiben - und was dann?
Zuerst mal müssen die Kosten der Strassenreinigung, die nach der Wohnfläche umzulegen sind und die Müllgebühren getrennt aufgeführt werden.
Gegen die Änderung des Umlageschlüssels Widerspruch einlegen und dem Vm erklären, dass bis zur Änderung des Umlageschlüssels nach dem alten Stand ein Zurückbehaltungsrrecht in Höhe der anteiligen Müllgebühren geltend gemacht wird.
Hier geht man hin und kürzt die Müllkosten um den Betrag, der durch die Änderung sich erhöht. Keinesfalls die gesamten Müllkosten zurückhalten. Die Kürzung muss dem VM mitgeteilt werden und zwar als "Zurückbehaltung bis zur abschliessenden Klärung"
nun auf einmal Heizkosten?? Du schreibst unverständlich.
Hallo, schätze einfach, davon bin ich ausgegangen, dass sich tanjarob verschrieben hat
Und so wars auch...Hab noch die Heizkostenabrechnung hier liegen und hatte wohl beim schreiben i-wie dorthingesehen... Es geht immer noch um dieselben Kosten wie in der Fragestellung ;-)