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Betriebskostenabrechnung Mehrfachfamilienhaus

Frage von Achilles215 Achilles215

Die Abrechnung der Betriebskosten wird in tausendstel durchgeführt.

Frage:

Werden für die Gesamtfläche die Quadratmeteranzahl der einzelnen Wohnungen addiert

oder

wird die Gesamtfläche des Hauses (die höher liegt, da sich im Erdgeschoss noch unbewohnte Räume befinden) genommen?

danke schonmal für die antworten.

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Antworten (6)

  • 1
    Antwort von Conductio Conductio

    Entscheidend ist nach dem Gesetz die Wohnfläche, die aus der Gesamtfläche aller Wohnungen besteht, unabhängig davon, ob bewohnt oder unbewohnt. Nach dem Wohnflächenverhältnis ist dann umzulegen.

    Tausendstel tauchen eigentlich nur bei der Heizkostenabrechnung auf, wenn bei defekten Zählern oder unterjährigen Ein- bzw. Auszügen nach der Gradtagszahlentabelle abgerechnet wird.

    Oder aber wenn du in einer Eigentumswohnung wohnst und der Eigentümer dir seine Abrechnung einfach weitergereicht hat. Die gehen zumeist auch über Tausendstel.

    LG

    C.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Die Abrechnung der Betriebskosten wird in tausendstel durchgeführt.

    ????? Was soll das denn sein bzw. wie gehen?????

    Werden für die Gesamtfläche die Quadratmeteranzahl der einzelnen Wohnungen addiert

    Ja, auch die der evtl. zur Zeit unbewohnten Wohnungen.

    Treppenhaus, Keller o. ä. Räume außerhalb der Wohnungen zählen nicht zur Wohnfläche.

  • 0
    Antwort von Achilles215 Achilles215

    danke für die zahlreichen, guten antworten.

    die räume können nicht bewohnt werden. es gibt 1 raum (zugang hausflur) der als lager genutzt wird und noch einen raum ein stück weiter nebenan (zugang hausflur) in der eine küche ist, die im sommer ab und zu der vermieter nutzt.

    also so wie ich das verstanden haben, zählen diese räume ebenfalls bei den betriebskosten mit, die dann aber der vermieter übernehmen muss, richtig?

    PS: tausendstel-abrechnung:

    gesamtfläche haus: 500m2 --> 1.000 : 500 = 2 quadratmeter wohnung: 80m2 ---> 80 x 2 = 160 --> entspricht 160/1.000, d.h. die betriebskosten werden jeweils für diese wohnung mit dem faktor 0,16 multipliziert. Beispiel: Hausrechnung 1.000 €, Anteil des Mieters: 1.000 x 0,16 = 160 €

    Kommentar von anitari anitarianitari

    PS: tausendstel-abrechnung: gesamtfläche haus: 500m2 --> 1.000 : 500 = 2 quadratmeter wohnung: 80m2 ---> 80 x 2 = 160 --> entspricht 160/1.000, d.h. die betriebskosten werden jeweils für diese wohnung mit dem faktor 0,16 multipliziert. Beispiel: Hausrechnung 1.000 €, Anteil des Mieters: 1.000 x 0,16 = 160 €

    Das ist aber eine ganz abenteuerliche Abrechnung. Hast Du schon mal was Heiz- und Betriebskostenverodnung gehört?

    Kommentar von Achilles215 Achilles215

    die rechnung kommt ja nicht von mir :) wieso, was ist daran falsch?

    Kommentar von anitari anitarianitari

    die rechnung kommt ja nicht von mir :) wieso, was ist daran falsch?

    Weil das allen Bestimmungen bezüglich Betriebskostenabrechnung widerspricht. OK Heizkosten können so abgerechnet werden wenn es ein 2FH ist in dem auch der Vermieter wohnt (nicht nur eine Küche nutzt).

    Kommentar von Achilles215 Achilles215

    ach darf man so nicht abrechnen? wo steht das? müsste da nicht im prinzip das gleiche rauskommen? danke für deinen hinweis, werd mal recherchieren :)

    Kommentar von anitari anitarianitari

    wo steht das?

    In der Heiz- und Betriebskostenverordnung, sowie dem § 556a des BGB

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    Antwort von Hutzelprutzel Hutzelprutzel

    die leerstehenden wohnungen werden mitberechnet

    ihren anteil muss der vermieter tragen

  • 0
    Antwort von unknown1966 unknown1966

    Die Nebenkosten des unvermieteten Raumes müssen genau so, wie die der übrigen Wohnungen, berechnet werden, aber Du (als Vermieter) mußt die selbst zahlen. Bei der korrekten Abrechnung wird das auf die Gesamtfläche des Hauses umgelegt.

  • 0
    Antwort von tameli86 tameli86

    normalerweise werden alle m2 von allen Räumen zusammen gezählt für welche betriebskosten anfallen.. ausser es sind allgemein räume.. d.h. sind die unbwohnten räume im erdgeschoss einfach leerstehend, da der eigentümer sie noch nicht vermieten konnte, sollte diese m2 dazugerechnet werden.. sind es jedoch waschküche, trockenraum, veloraum etc. dann nicht..

    lg

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