danke für die zahlreichen, guten antworten.
die räume können nicht bewohnt werden.
es gibt 1 raum (zugang hausflur) der als lager genutzt wird
und noch einen raum ein stück weiter nebenan (zugang hausflur) in der eine küche ist, die im sommer ab und zu der vermieter nutzt.
also so wie ich das verstanden haben, zählen diese räume ebenfalls bei den betriebskosten mit, die dann aber der vermieter übernehmen muss, richtig?
PS: tausendstel-abrechnung:
gesamtfläche haus: 500m2 --> 1.000 : 500 = 2
quadratmeter wohnung: 80m2 ---> 80 x 2 = 160 --> entspricht 160/1.000, d.h. die betriebskosten werden jeweils für diese wohnung mit dem faktor 0,16 multipliziert.
Beispiel: Hausrechnung 1.000 €, Anteil des Mieters: 1.000 x 0,16 = 160 €
Das ist aber eine ganz abenteuerliche Abrechnung. Hast Du schon mal was Heiz- und Betriebskostenverodnung gehört?
die rechnung kommt ja nicht von mir :) wieso, was ist daran falsch?
Weil das allen Bestimmungen bezüglich Betriebskostenabrechnung widerspricht. OK Heizkosten können so abgerechnet werden wenn es ein 2FH ist in dem auch der Vermieter wohnt (nicht nur eine Küche nutzt).
ach darf man so nicht abrechnen? wo steht das? müsste da nicht im prinzip das gleiche rauskommen? danke für deinen hinweis, werd mal recherchieren :)
In der Heiz- und Betriebskostenverordnung, sowie dem § 556a des BGB