Wir haben eine Mieter, der die Miete und Betriebskosten von der ARGE bezieht. Wegen des harten Winters, im letzten und vorletzten Jahr haben wir einige Sachen (Elementarschäden) beseitigen müssen. Da wir eine normale Versicherung haben, und nicht gegen Elemetarschäden versichert sind, müssten wir die Kosten selbst tragen. Außerdem müssten wir eine Person für die Schneebeseitigung und Beseitigung der Eiszapfen beauftragen. Ferner haben wir auf Wunsch unseres Mieters einen Bewegungsmelder "der nur von ihm benutzt wird" einbauen lassen. Diese Kosten haben wir unter dem Punkt "Instandsetzung/Gefahrenbeseitigung" zusammengefasst. Jetzt kommt die Arge und schreibt unseren Mieter an und verlangt über ihn, aber von uns die angebl. "zuviel betahlten Betriebskosten" Zurück. Man findet als Vermieter auch keine Seite, die nicht sofort jede Menge Geld kostet, um zu sehen, was im Einzelnen erlaubt ist, und was nicht. Wer hat eine vernünftige Erklärung, die sogar ich verstehen kann? :-)
Betriebskostenabrechnung: Kosten der Gefahrenbeseitigung, wie z. B. Eiszapfen, Dachlavinen, etc.
Antworten (2)
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2Antwort von
user531user531
das kann die ARGE verlangen zu den Nebenkosten gehören immer wieder anfallende Kosten
meines Wissens hättet ihr dieses nicht auf die Nebenkosten umlegen dürfen (fragt beim Haus-und Grundverein nach die sind für Vermieter zuständig)
Eiszapfen befinden sich am am Dach somit am Eigentum des Vermieters und es ist seine Sorgfaltspflicht, diese zu entfernen, da es eine Gefahrenzone ist und zu Unfälle kommen kann wo der Vermieter zur Verantwortung herangezogen werden kann ggf. Schmerzensgeld. Auch Städte und Behörden, Gemeinden sind im Recht Vermieter aufzufordern die Eiszapfen zu entsorgen ansonsten droht Bussgeld.
Ich denke ihr seit nicht im Recht und ich würde an eurer Stelle mich schnell erkundigen, denn es muss ja nicht unnötig sein, das der Mieter deswegen Probleme mit der ARGE bekommt
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2Antwort von
sbreathlesssbreathless
Der Bewegungsmelder ist Bestandteil der Mietsache geworden und ist daher nicht den Betriebskosten zuzurechnen.
Gibt es bezgl. der Kostenübernahme keine Einigung, kannst Du ihn ja wieder demontieren. Würde hier jedoch zugunsten des Mieters entscheiden.
Bezgl. der Elementarschäden müsste ich nachlesen. Denn hier dürfte es sich um höhere Gewalt handeln. Ob dies dem Mieter zur Last zu legen ist, bezweifle ich jedoch.
Danke für die Antwort. Aber was ist mit den Kosten für die Schneebeseitigung und Streudienst, die nicht durch die Komune durchgeführt werden? In diesem harten Winter, müssten wir jemanden mit dieser Aufgabe beauftragen. Muss ich diese Kosten auch selbst übernehmen? Das wäre eigentlich zu viel verlangt.