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Betriebskostenabrechnung Garage Eigentum

gefragt von juergen43 am 01.10.2009 um 14:07 Uhr

Habe gerade eine ETW mit Garage gekauft. In der Betriebskostenabrechnung für die Garage sind Kostenarten aufgeführt, die meiner Meinung nach nur zur ETW gehören. Ist es richtig, dass ich für die Garage anteilig folgende Kosten tragen soll: Straßenreinigung,Glasversicherung(keine Glasscheiben in Garage),Hausreinigung,Pflege Außenanlagen Mfg juergen43

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recht x 35.363 eigentum x 265 garage x 225 betriebskostenabrechnung x 86

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 1. Oktober 2009 14:08
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Ja, wenn die Teilungserklärung nichts anderes bestimmt, sind alle Kosten nach der Höhe der Miteigentumsanteile der Garage, die ja deutlich geringer sind als die einer Wohnung, umlagefähig und zu zahlen.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 5. Oktober 2009 21:41
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Wenn in der Teilungserklärung nichts ausdrücklich steht, das die TG Plätze nicht mit diesen Kosten belastet werden hast du recht. Ich selbst habe aber eine solche TE noch nicht gesehen. Gemeinschaftliche Kosten werden nach dem Verhältnis der MEAs verteilt und wenn die TGs eigene Meas haben sind sie dabei. Im ungekhrten Fall zahlen alle Wohnungs Meas ja auch die Reparaturen der TG mit.

Aber nach der Novelle von 2007 kann der Verteilerschlüssel Per Beschluss geändert werden. Dann führe den herbei.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 2. Oktober 2009 11:46
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Also, da kann in der Tat etwas nicht stimmen. Schon der Begriff Betriebskosten ist nicht richtig. Ein Eigentümer hat keine Betriebskosten, er hat Kosten und Lasten, so jedenfalls das Gesetz.

Verteilt werden diese über das Wohngeld lt. Wirtschaftsplan und abgerechnet über die Hausgeld-/Wohngeldabrechnung eines Verwalters.

Wie und welche gemeinschaftlichen Kosten zu bezahlen sind, steht in der Teilungserklärung. Schaue hier bitte nach und bedenke die Fristen für einen Einspruch.

Prüfe, ob die Garage lt. Grundbuch überhaupt auf gemeinschaftlichen Grund und Boden steht ( Schaue auch in den Kaufvertrag). Ich kenne viele WEG und da haben die Garagen oft eigene Grundbücher. Dafür ist dann der Verwalter und die WEG natürlich nicht zuständig.

Sollte es hier so sein wie von Dir angegeben, hat es aber auch den Vorteil, daß alle Reparaturen etc. von allen ET mitbezahlt werden müssen.

Rüge also ggf. jedes klemmende Schloß etc. und schaue auf die Reaktionen des Verwalters und der Miteigentümer.

Kommentar von juergen43 am 3. Oktober 2009 11:54

Danke für die Antwort. Die teilungserklärung geht von 979!10.000 Mieteigentumsanteil aus und 100/10.000 am Grundstück und Tiefgaragenstellplatz. Die Hausverwaltung hat einen Einzelwirtschaftsplan getrennt für die MEA und die Tiefgarage erstellt. Meiner Auffassung nach gehören Kosten für Gartenpflege, Straßenreinigung nicht in den Haushaltsplan der Tiefgarage, sondern voll in den Plan der Eigentümer der Wohnungen. Ncht jede Wohnung hat einen Stellplatz.

Kommentar von schleudermaxe am 14. November 2009 15:00

Also beachte die Kostenstellen Wohnung und die des Stellplatzes.

Die Verteilung der unterschiedlichen Kosten ist doch einfach zu prüfen, zumal die MEA klar und deutlich sich unterscheiden.


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