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Betriebskostenabrechnung für 8 Monate.Für vorherigen Zuständigkeitsbereich auch?

gefragt von RamoniRamoni am 18.02.2009 um 20:12 Uhr

Folgende Situation:Bin im September 2007 in einen anderen Zuständigkeitsbereich für HarzIV gezogen.Im Mai 2008 im selben Bereic h erneut umgezogen.Die Kosten bis August 2007 wurden von einem anderen Arbeitsamt übernommen.Muss ich nun dem derzeitigen Amt die Betriebskostenabrechnung von Januar-August vorlegen? Dieses hat doch meines Erachtens nach garnichts damit zu tun.


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Harz IV BK-Abrechnung (1)
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anonym
beantwortet von Ellwood am 19. Februar 2009 05:19
1x
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Stell diese Frage mal Da: elo-forum.org/ oder dort: www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp Da dürftest Du die benötigten Fachleute finden.

Kommentar von A16628fe64aa8d697b992d715aaccaaesmallRamoni am 19. Februar 2009 20:57

Hey.Dank dir für deine Hilfe. Es geht zwar langsam vorwärts aber nun hab ich wenigstens erst einmal einen Ansprechpartner. Schönen Abend noch.Ciaoi



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