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Betriebskostenabrechnung für 2006 kamm am 31.12.07 diesebeihaltete eine nachzahlung von 124,00 diese

gefragt von Heike21 am 01.04.2008 um 9:02 Uhr

Betriebskostenabrechnung für 2006 kamm am 31.12.07 diesebeihaltete eine nachzahlung von 124,00 diese wurde nach beanstandung auf 960,00€ guthaben nachgebessert. Nun will die Verwaltung diese nachbesserung von sich aus noch einmal berichtigen. ist das gestattet?


Reply


Valve
beantwortet von Valve am 1. April 2008 09:06
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klar, die wollen Dir das nicht erstatten, müssen sie aber!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 1. April 2008 09:32
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Allgemein wäre eine Abrechnung für das Jahr 2006 - ihre Richtigkeit Vorausgesetzt - von wegen den Fristen durchaus gültig. Eine "Nachbesserung" oder "Korrektur" der Jahresabrechnung ist durchaus möglich, allerdings, ht der Mieter einen Anspruch auf Verlässlichkeit der korrigierten Abrechnung und sich nochmmals zu korrigieren würde dem engegen stehen.

Die mir bekannten Urteile verneinten die einforderbarkeit einer zu Ungunsten des Mieters nachgebesserten und nochmalig korrigierten Nebenkostenabrechnung; z,B, (BGH, Az VIII ZR 116/04).


collo
beantwortet von collo am 1. April 2008 09:17
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das kommt darauf an, woraus sich die erneute Nachbesserung ergibt. Es dürfen keine neue Fakten eingefügt werden. Dafür ist die Frist am 31.12.07 abgelaufen. Hierzu gibt es ein Gerichtsurteil. Sonst könnte der Vermieter die gesetzlich gewollte Frist von einem Jahr umgehen, indem er (un)absichtlich Fehler einbaut. Offensichtliche Fehler in dieser Abrechnung zu Gunsten des Mieters müssen natürlich berichtigt werden. Nur Fehler, die erst bei der Bearbeitung der Beanstandung entstanden sind dürfen noch einmal berichtigt werden.

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 1. April 2008 09:37

Der Vermieter darf die Nebenkostenabrechnung nur einmal korrgieren. Eine weitere Korrektur zuungunsten des Mieters muss dieser nicht akzeptieren.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. April 2008 11:16

wo steht das? Dann drüfte eine Nebenkostenkorrektur zu gunsten des Mieters auch nicht gelten?


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