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Betriebskostenabrechnung fehlerhaft

Frage von rettsan32 rettsan32

Hallo ich habe folgende frage, wir haben heute die Abrechnung für 2008 bekommen, da muss ich doch nicht mehr zahlen weil es verjährt ist oder?

Desweiteren hat mein Vermieter Gartenpflege mit auf die Abrechnung geschrieben, wir nutzen den Garten aber nicht und es steht nicht mit im Mietvertrag, kann er die Kosten auf uns abwälzen?

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Antworten (6)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn die Abrechnung zu spät ist, kann es dir eigentlich egal sein, was da drin steht. Gartennutzung heißt normalerweise auch Gartenarbeit. Das wäre aber nur so, wenn jeder Mieter seinen "eigenen" Garten hätte.

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Die Abrechnung wurde zu spät zugestellt (Frist 31.12.09). Damit entfällt jeglicher Anspruch auf Nachzahlung. Teile also kurz und bündig schriftlich dem Vermieter mit, dass du seine Aufforderung zur Nachzahlung wegen zu spätem Zugang zurückweist. Mehr ist nicht nötig. Mache keine Belehrung oder sonst was in dieser Richtung. Als Vermieter ist er gehalten, sich selbst zu qualifizieren, das ist nicht Aufgabe des Mieters.

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    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    die abrechnung ist jährlich, spätestens 12 monate nach ende der periode zu erstellen. danach ist ein guthaben des vermieters verwirkt. es

    es gibt aber 2 ausnahmen:

    1.) rechnungen (z.b. gaswerke) liegen nicht rechtzeitig vor

    2.) der mieter hat ein guthaben. das ist nicht verwirkt und kann eingefordert werden.

    ob der posten gartenpflege umlagefähig ist, liegt - da er zu den betriebskosten der II.BV zählt - am mietvertrag. umlagefähig ist nur was vereinbart ist. dabei spielt es keine rolle, ob die mieter den garten nutzen dürfen.

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Betriebskostenabrechnung

    Abrechnungs- und Ausschlussfrist: Spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode für Betriebskosten muss der Mieter die Vermieterabrechnung erhalten haben. Nach Ablauf der Frist kann der Vermieter im Regelfall keine Nachzahlungen mehr fordern: Beispiel: Läuft die Abrechnungsperiode vom 1.1. bis 31.12.2003, müssen die Betriebskostenabrechnungen spätestens Silvester 2004 beim Mieter eingetroffen sein. Kommt die Ab-rechnung erst im Januar 2005 oder noch später, kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr fordern.

    Achtung: Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 115/04) hat jetzt entschieden, dass die zwölf-monatige Abrechnungsfrist eingehalten ist, wenn der Vermieter in dieser Zeit eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zuschickt. Eventuelle inhaltliche Fehler in der Abrechnung können auch noch nach Fristablauf, das heißt nach den 12 Monaten, korrigiert werden. Das darf aber nicht zu Mehrbelastungen für den Mieter führen. Die Gefahr, dass der Vermieter kurz vor Silvester eine „Alibi-Abrechnung“ versendet, die er dann in den Folgemonaten Stück für Stück richtig stellt, besteht nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht. Formell ordnungsgemäß ist eine Betriebskostenabrechnung nur – so das höchste deutsche Zivilgericht – wenn die Abrechnung eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Mindestangaben enthält: Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, Berechnung des Anteils des Mieters und Abzug der Vorauszahlungen des Mieters.

    Quelle: Juraforum

    Gartenpflege

    gehört dazu

    http://www.wohnung-jetzt.de/service/mietrecht/betriebskosten.php

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    schön abgekupfert. aber du berücksichtigst nicht das vertragsrecht.

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    Antwort von rawi47 rawi47

    aus 2008 kann der vermieter ohne probleme noch die abrechnng erstellen. gartenpflege ist ein umlagefähiger posten, egal ob du ihn nutzt oder nicht, stell dir z.b. vor, die treppenhausreinigung wird komplett umgelegt in einem 5 etagenhaus, da kannst du auch nicht sagen, ich zahl nur bis zum eg, in dem ich wohne. pech gehabt, sorry

    Kommentar von rettsan32 rettsan32

    Ja, treppenhaus is ja auch was anderes, das nutzen ja alle! Aber zum Garten hat nr der Vermieter zugang und der garten is eingezäunt, da kommen wir net hin

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    totaler blödsinn

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    Antwort von Muenzenfreund Muenzenfreund

    Die verjährt erst nach 3 Jahren.

    Kommentar von beerdealer beerdealerbeerdealer

    Das stimmt nicht. Die Nebenkosten müssen innerhalb eines Jahres abgerechnet werden, sonst ist ein Anspruch seitens des Vermieters verjährt. Sollte sich herausstellen, dass Du Geld zurück bekommst, verjährt dieser Anspruch allerdings nicht.

    Kommentar von rawi47 rawi47rawi47

    stimmt so icht ganz, verjährungsfristen beginnen immer erst ab dem 1. januar des folgejahres, hier also erst ab 01.01.10, da ja erst in 2009 abgerechnet werden kann für 2008

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    du musst zwischen verjährung und verwirkung unterscheiden

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