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Betriebskostenabrechnung falsch berechnet???

Frage von Chicitababe Chicitababe

Huhu liebe User,

ich fange mal lieber von vorne an. ;) Gestern klingelte mein Vermieter an der Tür und verwies mich auf einen Brief den er von der Firma bekommen hat, die für die Erstellung der Nebenkosten zuständig ist. Darin schrieben sie, dass unser Wasserzähler defekt sei, sie mir einen Brief geschickt hätten mit Termin und ich nicht da gewesen wäre. Habe nie einen Brief erhalten und auch ansonsten bin ich fast täglich Zuhause(Selbstständig). Den Wasserzähler haben sie im Januar abgelesen, also müssen die es ja da bemerkt haben, denn sonst waren die gar nicht mehr da.

Soweit so gut. Heute erhielt ich meine Nebenkostenabrechnung. Ich soll 225€ nachzahlen(2 Pers. Haushalt 80qm). Eigentlich sind alle Kosten und Werte gleichgeblieben, bis auf die des Wassers. Im letzten Jahr verbrauchten wir 67m3, dieses Jahr sollen es 132m3 sein. Auch die Jahre davor haben wir nie über 80m3 verbraucht. Kann das an dem defekten Wasserzähler liegen? Was kann ich da machen?

Und wo ich schonmal dabei bin, wir wohnen nun seit fast vier Jahren hier. Dies ist ein kl. Nebenhaus. Seit Anfang an funktioniert das Aussenlicht nicht. Mein Vater(gelernter Elektriker) meinte, dass alles total schlecht verkabelt wurde...(Beispiel: Wenn ich einen Lichtschalter in der Wohnung ausmache, funktioniert unten im Keller die Waschmaschine nicht mehr). Der Garten hinten gehört eigentlich den anderen Mietern, aber weil die nix machen, übernimmt mein Mann dies. Wenn er das nicht machen würde, hat unser Vermieter schon mit einem Gärtner gedroht.

Normalerweise mag ich unseren Vermieter sehr, er hatte auch noch nie Probleme mit uns, da wir alles rund ums Haus selber reparieren.

Ich danke euch schonmal vielmals im voraus für eure Hilfe. ;)

LG

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Werther Werther

    Ein Verbrauch von ca. 40m³ pro Person ist normal. Insofern sind die bisher verbrauchten 80m³ normal. Bei sparsamer Wirtschaftung können es auch weniger sein (67m³). Wie wurde festgestellt, dass der Zähler defekt ist--- und warum wurde er dann nicht sofort ausgetauscht? Das ist nämlich absolut kein Problem. Wie wurde denn dieser angebliche Mehrverbrauch festgestellt? und berechnet? Die Firma die die Zahlen feststellt und abrechnet ist auf jeden Fall Beweispflichtig (TECHEM?). Eine Nachzahlung ist nicht zu leisten wenn nicht EINDEUTIG bewiesen ist, dass der Zähler defekt ist. Im Übrigen werden Wasserzähler tournusmäßig ausgetauscht um derartige Fehler zu vermeiden. Ein derartiger Mehrverbrauch muss Dir nachgewiesen werden, eine Schätzung ist auf der 40m³ Basis (pro Person) möglich und Rechtens. Lass Dich nicht kirre machen!

    Kommentar von Chicitababe Chicitababe

    Vielen Dank für deine Antwort. ;) Ich denke auch, dass 80m3 noch normal wären. Mein Mann nutzt Abends im Prinzip nur das Bad und das wars. Alles andere verbrauche ich(bin aber nicht verschwenderisch)

    Dass der Zähler defekt ist, wurde wohl bei der Ablesung(von Ista) im Januar festgestellt, jedoch habe ich gestern das erste Mal etwas davon erfahren. Bis jetzt ist er ja noch nicht ausgetauscht.

    Werde jetzt erstmal das beste draus machen. Vor Montag kann ich ja sowieso nix ändern. ;)

    Kommentar von Werther WertherWerther

    Danke für das Sternchen, und bleibe kritisch was die Zahlen betrifft die Dir vorgelegt werden.

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    ich fange mal lieber von vorne an.

    Ich beglückwünsche Dich zu dieser weisen Entscheidung...

    Kann das an dem defekten Wasserzähler liegen?

    Natürlich kann es das...

    Was kann ich da machen?

    Die Unterlagen beim Vermieter daraufhin prüfen

    Kommentar von Chicitababe Chicitababe

    Danke für die Beglückwünschung...nun musste ich schmunzeln...:D

    Der Vermieter wird doch aber in seinen Unterlagen die gleichen Werte stehen haben wie ich oder?

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Um dies prüfen zu können, musst Du tief in die Abrechnungsunterlagen einsteigen, was problematisch werden kann, da der Vermieter Dir nicht sämtliche Abrechnungsunterlagen zur Verfügung stellen muss und darf und auch nicht bekannt ist, was genau defekt sein soll...

    Ich würde ansonsten mal damit anfangen, die Verbräuche der einzelnen Wohnungen zu addieren und mit dem Gesamtverbrauch gemäß Hauptzähler vergleichen. Die Summen der Wohnungzähler dürfen logischerweise nicht mehr als die des Hauses laut Hauptzähler ergeben, aber auch nicht mehr als 5 % weniger. Falls dies so ist, hast Du wenig Chancen, etwas gegen die Abrechnung zu machen, wenn nicht, hast Du da einen Ansatzpunkt für eine Monierung der Abrechnung...

    Ferner würde ich prüfen, ob und wieviel der Einzelbräuche evtl. aufgrund fehlender Ablesung geschätzt wurde und auf welche Weise diese Schätzung gemacht wurde. Falls geschätzt wurde, muss der Vermieter bzw. die Firma auch darüber Auskunft geben...

    Kommentar von Chicitababe Chicitababe

    Habe jetzt mal auf der Rechnung verglichen. Die beiden anderen Parteien mit jeweils 130qm und 100qm, sollen zusammen genauso viel verbraucht haben wie wir bei 80qm. Da geht es auch nicht nur um 2 Personen, sondern insgesamt 6.

    Den Hauptzähler jetzt noch ablesen, bringt auch nicht viel oder? Die Ablesung erfolgte ja schon im Januar.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Du solltest die Unterlagen direkt beim Vermieter prüfen und Dir dies erläutern lassen, der Vermieter muss die zugrundeliegenden Ablesewerte haben oder besorgen können...

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    Antwort von albatros albatros

    Vergleiche doch bitte zunächst die Daten: Zählerstände und Zählernummer. Ich gehe dvon aus, dass du dir bei der Ablesung durch ISTA die Zählerstände notiert hast. Diese Selbstkontrolle kann das Problem mitunter schon klären. Die in der Abrechnung stehenden Werte müssten theor. mit den von dir notierten und im Ableseprotokoll stehenden Angaben übereinstimmen. Allein die Behauptung, dass der Zählr defekt sei, rechtfertigt nicht, einfach einen höheren Schätzwert festzulegen. Wie konnte überhaupt festgestelt werden, dass der Zähler defekt sei? Wenn er denn tats. defekt gewesen sein sollte (was ich bezweifle) hätte ISTA umgehend diesen wechseln müssen. Eichfrist ist bei KWZ 6 Jahre, schau mal. wann der Z. zuletzt gewechselt wurde. Bei Überschreitung kannst du den Wert reklamieren. Lege also umgehend Einspruch ein. Wenn ansonsten die Abrechnung korrekt ist, rechne das Wasser raus und zahle den Rest (unter Vorbehalt).

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    Antwort von anitari anitari

    Kann das an dem defekten Wasserzähler liegen?

    Kann, muß aber nicht. Irgend eine undichte Wasserentnahmestelle kann auch die Ursache sein. Z. B. undichte Klospülung. Da können locker 100 Liter am Tag(!) dahinrieseln und keiner merkt es bzw. erst bei der Abrechnung.

    Kommentar von Chicitababe Chicitababe

    Nein daran kann es nicht liegen, kontrolliere unsere Klospülung immer und da läuft nix nach...;)

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