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Betriebskostenabrechnung brauch hilfe

gefragt von FordfahrerinDDFordfahrerinDD am 03.07.2009 um 8:48 Uhr

Hallo,

wir haben gestern unsrere Betriebskosten erhalten. Laut der Rechnung müssen wir gut nachzahlen. Nun habe ich eine Frage zu der Berechnung was darf alles berechnet werden in den Betriebskosten? Bei uns wurde folgendes berechnet. bei 4 Personen wir sind aber seid 1.03.2008 dort eingezogen und es ist ein Mehrfamilienhaus wo 9 wohnungen sind.

Wasserversorgung (Verbrauch) Abwasserkosten (verbrauch) Niederschlagswasser (Wohnfläche) Kosten Heizung u Warmwasser (gesond Abrechnung) Glasreinigung (Wohnfläche) Müllabfuhr (nach Personen) Gartenpflege (Wohnfläche) Winterdienst (Wohnfläche) Hauslicht (Wohnfläche) Sach u Haftpflicht (Wohnfläche) Antennenanschluß (Wohnfläche) Hausmeister (Wohnfläche) Grundsteuer. (gesond. Abrechnung)


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bitmap
beantwortet von bitmap am 3. Juli 2009 08:50
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Da http://www.buzer.de/gesetz/3622/index.htm steht, was alles berechnet werden darf (und was nicht).


terraq
beantwortet von terraq am 3. Juli 2009 08:51
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darf halt alles abgerechnet werden, wenns auch erbracht wird, Gartenpflege zb wird gern berechnet aber selten gemacht

zudem Anteil zu eurer wohnfläch / Gesamtfläche und anteil für das Jahr, die ersten 2 Monate müsste ihr nicht zahlen sondern nur 10/12

Kommentar von 03be9f31f07a98669e95b4c29f54204esmallFordfahrerinDD am 3. Juli 2009 08:54

Das heißt ?


somewehre
beantwortet von somewehre am 3. Juli 2009 08:52
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ja das ist alles koreckt wir bewohnen eine wohnung einer gesellschaft und haben diese sachen auch alle drin du kannst aber beim vermieter einen termin machen die haben bücher wo alle rechnungen aufgefürt sind und kannst das nachprüfen lg


anonym
beantwortet von Reisefreunde am 3. Juli 2009 08:54
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du wohnst sicher in einer Wohnung einer Bau-Hausgesellschaft die versuchen alles an Mann zu bringen folge dem Rat von bitmap dann haste gute Auskunft

Kommentar von 03be9f31f07a98669e95b4c29f54204esmallFordfahrerinDD am 3. Juli 2009 08:56

Ja die habe ich leider!! Auch meine Nachbarin muss kräftig zahlen und die ist im Rentenalter.. Sie bezahlt gut 450€ bei einer person wo ich 720 bei 4 personen zahlen muss..


mbmama
beantwortet von mbmama am 3. Juli 2009 08:56
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Im Zweifelsfall immer den Mieterbund aufsuchen. Die sind spezialisiert auf Nebenkostenabrechnungen.



RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 3. Juli 2009 11:14
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Da ist keine Position dabei, die ungewöhnlich wäre. Und auch die Abrechnungsschlüssel sind üblich! Die Frage dürfte sein, wie die persönlichen Verbrauchskosten aussehen. Gerade mit der Rentnerin als Beispiel, richtete sich mein Verdacht in Richtung Heizkosten. Hierfür sind die Kosten ja deutlich gestiegen. Gerade, wenn ihr z.B. eine Ölheizung hättet! Wenn nun diese Steigerungen in den Vorauszahlungen nicht mitgegeben wurden, dann müssen deutliche Nachzahlungen (auch bei normalem Verbrauch) nicht wundern.


anonym
beantwortet von Ahnungslos1 am 3. Juli 2009 14:56
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Die Posten sind alle umlagefähig. Normalerweise ist im Mietvertrag bei einer Betriebskostenvorauszahlung genau aufgeführt, was darin alles enthalten ist, wie die sich dann genau zusammensetzt ist von den real entstandenen Kosten abhängig.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 5. Juli 2009 20:48
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guckst du MV da stehen die umzulegenden Positionen.


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