FordfahrerinDD am 03.07.2009 um 8:48 Uhr
Hallo,
wir haben gestern unsrere Betriebskosten erhalten. Laut der Rechnung müssen wir gut nachzahlen. Nun habe ich eine Frage zu der Berechnung was darf alles berechnet werden in den Betriebskosten? Bei uns wurde folgendes berechnet. bei 4 Personen wir sind aber seid 1.03.2008 dort eingezogen und es ist ein Mehrfamilienhaus wo 9 wohnungen sind.
Wasserversorgung (Verbrauch) Abwasserkosten (verbrauch) Niederschlagswasser (Wohnfläche) Kosten Heizung u Warmwasser (gesond Abrechnung) Glasreinigung (Wohnfläche) Müllabfuhr (nach Personen) Gartenpflege (Wohnfläche) Winterdienst (Wohnfläche) Hauslicht (Wohnfläche) Sach u Haftpflicht (Wohnfläche) Antennenanschluß (Wohnfläche) Hausmeister (Wohnfläche) Grundsteuer. (gesond. Abrechnung)

Da http://www.buzer.de/gesetz/3622/index.htm steht, was alles berechnet werden darf (und was nicht).
darf halt alles abgerechnet werden, wenns auch erbracht wird, Gartenpflege zb wird gern berechnet aber selten gemacht
zudem Anteil zu eurer wohnfläch / Gesamtfläche und anteil für das Jahr, die ersten 2 Monate müsste ihr nicht zahlen sondern nur 10/12
FordfahrerinDD am 3. Juli 2009 08:54 Das heißt ?

ja das ist alles koreckt wir bewohnen eine wohnung einer gesellschaft und haben diese sachen auch alle drin du kannst aber beim vermieter einen termin machen die haben bücher wo alle rechnungen aufgefürt sind und kannst das nachprüfen lg
du wohnst sicher in einer Wohnung einer Bau-Hausgesellschaft die versuchen alles an Mann zu bringen folge dem Rat von bitmap dann haste gute Auskunft
FordfahrerinDD am 3. Juli 2009 08:56 Ja die habe ich leider!! Auch meine Nachbarin muss kräftig zahlen und die ist im Rentenalter.. Sie bezahlt gut 450€ bei einer person wo ich 720 bei 4 personen zahlen muss..

Im Zweifelsfall immer den Mieterbund aufsuchen. Die sind spezialisiert auf Nebenkostenabrechnungen.

Da ist keine Position dabei, die ungewöhnlich wäre. Und auch die Abrechnungsschlüssel sind üblich! Die Frage dürfte sein, wie die persönlichen Verbrauchskosten aussehen. Gerade mit der Rentnerin als Beispiel, richtete sich mein Verdacht in Richtung Heizkosten. Hierfür sind die Kosten ja deutlich gestiegen. Gerade, wenn ihr z.B. eine Ölheizung hättet! Wenn nun diese Steigerungen in den Vorauszahlungen nicht mitgegeben wurden, dann müssen deutliche Nachzahlungen (auch bei normalem Verbrauch) nicht wundern.
Die Posten sind alle umlagefähig. Normalerweise ist im Mietvertrag bei einer Betriebskostenvorauszahlung genau aufgeführt, was darin alles enthalten ist, wie die sich dann genau zusammensetzt ist von den real entstandenen Kosten abhängig.
guckst du MV da stehen die umzulegenden Positionen.