ich habe ein rießiges Problem. Ich und meine kleine Familie wohnen in einem Privathaus zur Miete, wir wohnen im EG und die Vermieter im OG nun habe ich festgestellt das wir die ganzen Jahren Betriebskosten von 250€ monatlich im voraus zahlen und das für gerade mal 55 qm. Trotzdem mussten wir am Ende des Jahres immer ca. 300€ nachzahlen. Da wir aber nie eine Betriebskostenabrechnung bekommen haben kann ich absolut nicht nach voll ziehen ob diese Nachzahlungen gerechtfertig waren, wir haben es halt immer hin genommen und bezahlt nur mein Problem ist jetzt das wir immer alles bar bezahlt haben ob nun Miete oder Nachzahlungen. Für die Miete habe ich auch jeden Monat eine Quittung bekommen aber nicht für die Nachzahlungen. Was kann ich nun tun um zu meinem Recht zu kommen möchte ja nicht das geld zum Fenster raus schmeißen?
Betriebskostenabrechnung Betrug vom Vermieter
Antworten (4)
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melaniehorberg Also laut Nebenkostespiegel (zu finden unter www.nebenkosten-rechner.de) waren in Deutschland 2009 im Schnitt 2,52 € pro qm und Monat üblich (mit allem Schnick Schnack bis zu 3,25 €). Der DMB schätzt sogar noch niedriger (was ich für Augenwischerei halte).
Du liegts da natürlich ziemlich deutlich darüber. Hängt natürlich von deinem Wohnraum (auch das ganze Haus spielt eine Rolle) und deiner Vertragssituation ab.
Die Nebenkostenabrechnung unterliegt einigen Vorschriften, z.B. müssen alle Positionen nachvollziehbar sein.
Evtl. kannst du hier ansetzen. Ohne Anwalt ist es aber schwer deine (evtl. berechtigten Ansprüche) durchzusetzen.
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albatrosalbatros
Du solltest zunächst in deinen Mietvertrag schauen, was überhaupt zu Betriebskosten dort geregelt ist. Nur wenn dort monatliche Vorauszahlungen zu konkret benannten Betriebskostenarten vereinbart sind, sind diese auch zu zahlen. Darüber ist jährlich abzurechnen (für 12 Monate). Ohne Abrechnung keine Nachzahlung. Auch wäre eine Pauschale (monatlich) vereinbar, dann gibt es keine Abrechnung, aber auch keine Nachzahlung oder Gutschrift. Insofern eine Bruttomiete vereinbart wurde, fällt der ganze Spass auch weg. Nun kommt es darauf an, was deine Prüfung ergibt. Unter Umständen muss der Vermieter dir die Vorauszahlungen zurückerstatten (s. § 812 BGB = ungerechtfertigte Bereicherung > Herausgabeanspruch). Hier käme allerdings die 3-jährige Verjährungsfrist zum Tragen. Weiteres könnte erörtert werden, sobald du mich aufgeklärt hast, was nun im MV zu Betriebskosten steht.
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jockljockl
Meine Wohnung hat netto, also ohne Balkon, 44 qm. ich bezahle mon. 110€ NK. Somit kann man davon ausgehen, dass Ihr mon. min. 100€ zuviel bezahlt habt. Die Problematik ist, dass es für NK.-Zahlungen keinen Beleg gibt.
Wenn Euch wer helfen kann, dann ist das aus meiner Sicht nur ein REA. Der könnte für Euch rückwirkend NK.-Abrechnungen verlangen. In diesen müssten dann sowohl Eure mon. Vorauszahlungen als auch Eure Nachzahlungen aufgeführt sein. Mit falsch aufgeführten NK.-Vorzahlungen könnte der VM in Erklärungsnot kommen. Denn der REA kann ggf. per Gericht hinsichlich der Richtigkeit der Abrechnungen, diese "An Eides statt" erwirken.
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guterwolfguterwolf
das fällt dir aber spät auf.
Wer zahlt denn wenn er keine Abrechnung erhält? Da kann dir der Vermieter doch sonst was erzählen.
Fordere deinen Vermieter schriftlich auf dir für 09 und 10 eine Abrechnung zu erstellen, evtl. geht es auch noch für 08 und dann prüfe alles auf Herz und Nieren und wenn er sich "verrechnet" hätte und du ein Guthaben bekommen solltest, muss er dir dieses noch auszahlen.
Ich denke aber mal, dass du mit der Prüfung überfordert sein wirst, deshalb lass dies dann einen RA oder vom Mieterverein machen.
unter der angegebenen Adresse kann man sogar auf seine konkrete Wohnung prüfen ob die Nebenkosten zu hoch sind!