Hallo ich habe mich gefragt bis zu welchem Zeitraum rückwirkend die Arge oder das Sozialamt Betriebskostenabrechnungen einsehen will. Also praktisch wie lange muß man für diese Ämter solche Abrechnungen aufbewahren?
Antworten (2)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
McStevenMcSteven
Während der Dauer des Leistungsbezuges musst Du eh alle Abrechnungen vorlegen, die Du in dieser Zeit bekommst - ungeachtet des Abrechnungszeitraums. Wenn Du das machst, brauchst Du sie dann nicht weiter aufheben.
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0Antwort von
Dummheit2011 Man bewahrt das doch eh immer auf. Ansonsten wenn die kommt gibt man sie ab und dann ist gut. Aber aufheben sollte man sowas schon paar Jahre. Nicht das der Vermieter mal was will und man hat keinen Nachweis.
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