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Betriebskostenabrechnung Arge, Sozialamt

Frage von sandobal sandobal

Hallo ich habe mich gefragt bis zu welchem Zeitraum rückwirkend die Arge oder das Sozialamt Betriebskostenabrechnungen einsehen will. Also praktisch wie lange muß man für diese Ämter solche Abrechnungen aufbewahren?

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Antworten (2)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von McSteven McSteven

    Während der Dauer des Leistungsbezuges musst Du eh alle Abrechnungen vorlegen, die Du in dieser Zeit bekommst - ungeachtet des Abrechnungszeitraums. Wenn Du das machst, brauchst Du sie dann nicht weiter aufheben.

  • 0
    Antwort von Dummheit2011 Dummheit2011

    Man bewahrt das doch eh immer auf. Ansonsten wenn die kommt gibt man sie ab und dann ist gut. Aber aufheben sollte man sowas schon paar Jahre. Nicht das der Vermieter mal was will und man hat keinen Nachweis.

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