Hallo Leute.. Mein Freund hat da diese Abrechnung bekommen, aber kommen damit nicht ganz zu Recht! Könnt ihr mir helfen? Bild ist beigefügt.
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anitarianitari
Das einzige was ich entziffern kann ist der Nutzungszeitrauzeitraum 1.11.10 - 30.4.11 und der Abrechnungszeitraum 1.5.10 - 30.4.11
Fristgerecht ist Deinem Freund die Abrechnung jedenfalls, da vor dem 30.4.12, zugegangen.
Alles andere ist leider nicht zu erkennen.
Diese Frage
Ja das ist richtig.. Also wir müssen uns da nur nach seinem Nutzungszeitraum richten, oder? Der Endbetrag, den er bezahlen müsste, richtet sich bei ca. 372 €. Und der Mietvertrag lief ja auch erst seit 01.11.2010.
Das und nach dem Abrechnungszeitraum.
Abrechnungszeitraum ist das sog. Wirtschaftsjahr des Vermieters. Das müssen 12 Monate, aber nicht unbedingt das Kalenderjahr. Hier der 1.5.10 - 30.4.11.
Und innerhalb von 12 Monaten nach Ende dieses Zeitraumes muß der Vermieter die Abrechnung machen und dem Mieter zuschicken. Der letzte Poäng wäre in dem Fall der 30.4.12. Also hat Dein Freund die Abrechnung rechtzeitig genug bekommen.
Nutzungszeitraum ist der Zeitraum in dem der Mieter während des Abrechnungszeitraumes die Wohnung genutzt hat. Hier der 1.11.10 - 30.4.11
Die hohe Nachzahlung resultiert mit Sicherheit daraus das Dein Freund nur in der Heizperiode (Oktober - April) da gewohnt hat. Da sind die tatsächlichen Heizkosten am höchsten. Bis zu 3 x höher als das was man zahlt. Und wenn man den wirklich eisigen und langen Winter 2010/11 bedenkt sind die 372 € noch gering bzw. realistisch.
Die nächste Abrechnung müßte Dein Freund dann spätestens am 30.4.13 für den Zeitraum 1.5.11 - 30.3.12 bekommen.
Danke dafür. :)
Danke dafür. :)
Gerne.
... Zeitraum 1.5.11 - 30.4.12 bekommen.