Zuerst mal dazu, was nicht zu zahlen ist und nie zu zahlen war.
Du kannst Du für die letzten drei Jahre das Geld zurück holen ( einfach mit der Nachforderung verrechnen )
Kontoführungsgebühren hast Du nicht zu zahlen. Diese Kosten muss der VM selbst tragen.
Recycling-Papier dürfte ausschließlich gewerblich sein. Also von Dir nie zu zahlen.
Wenn dem so ist, auch die letzten drei Jahre zurückfordern.
Müllabfuhr bei der Kommune nachfragen, was Dein Haushalt üblicherweise zahlen muss und das verrechnen.
Hier sind offensichtlich Kosten des Gewerbes auch enthalten.
0,5 Personen können hier trotz allem teurer sein als die üblichen Gebühren für einen Haushalt.
Wasser ist für einen Zwei-Personen-Haushalt üblich.
Die Versicherungen sind viel zu hoch.
Hier hängen offensichtlich die Gewerberaumversicherungen mit in der Abrechnung.
Diese müssen aber nach der Betriebskostenverordnung von den Kosten der Wohnung getrennt werden.
Heizkosten prüfen, ob dort Wartungskosten in den Gesamtkosten von mehr als 280 € enthalten sind. Alles was darüber liegt beinhaltet Reparaturen oder Kosten der Gewreberäume.
Ich rate hier dringend, einen Mieterverein aufzusuchen und die Abrechnungen der letzten Jahre gleich mitzunehmen.
herzlichen Dank. Ich werde die Sache einem Anwalt übergeben.