Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass ein separater Plan für die Dachbodenreinigung ausgehängt wird. Dies ist aber nicht erfolgt. Folglich wurde ich nicht in Kenntnis gesetzt wie, was und wan zu reinigen ist. Nun meine Frage: Kann in der Betriebskostenabrechnung die Bodenreinigung als Pauschale mit aufgeführt werden? Muss ich das bezahlen?
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Nur Kosten, die expliziet im Mietvertrag mit entsprechenden Umlageschlüssel aufgeführt sind, können umgelegt werden.
albatros am 25. März 2008 13:37 Diese Antwort ist definitiv richtig. Wenn allerdings die Reinigung nicht klappt (durch die Mieter) kann der Vermieter eine Reinigungsfirma damit beauftragen. Das setzt aber voraus, dass er zuvor alle Mieter diesbezüglich informiert und deren schriftliche Zustimmung einholt. Stimmt auch nur ein Mieter nicht zu, darf er nicht so verfahren. Vielmehr müsste er dann mittels des Reinigungsplanes (verm. Bestandteil der Hausordnung) die Mieter dazu auffordern und gegebenenfalls abmahnen, wenn das dann noch immer nicht klappt. Keinesfalls darf er einfach automatisch diese spezielle Reinigung in die Betriebskosten umlegen.
Bist du dir sicher, dass damit der Dachboden und nicht allgemein die Fußböden/ Treppenhaus gemeint ist?
Treppenhaus und Dachboden wurden getrennt aufgeführt. Und die Reinigung des Treppenhauses erfolgt regelmäßig.
Nein, da ich nicht wusste wann und was auf dem Dachboden zu putzen ist.
Haben die anderen Mieter geputzt? WEnn ja, hättest Du Dich dort informieren müssen, wann Du dran bist und solltest jetzt auch zahlen (wenn der Preis angemessen ist).Scheinbar hat sich ja jemand über Dich beschwert. Oder ist gar nicht geputzt worden? Dann musst Du definitiv nicht zahlen.
Andere Mieter haben auch nicht geputzt, da keiner weis wie.